Im Jahr 2017 erhielten nur noch circa 47 Prozent der afghanischen Asylantragsteller*innen einen Schutzstatus zugesprochen – im Vorjahr lag die bereinigte Schutzquote noch bei über 60 Prozent. Die veränderte Entscheidungspraxis hat aber nichts mit der Realität in Afghanistan oder einer Entspannung der dortigen Kriegssituation zu tun – im Gegenteil: Auch die Vereinten Nationen haben Afghanistan mittlerweile wieder als Land in »aktivem Konflikt« eingestuft.
Hohe Erfolgsquote vor Gericht
Das BAMF jedoch lehnt afghanische Flüchtlinge vermehrt ab. Schaut man sich die Einzelfälle an, fällt auf, dass die Bescheide oft gleichlautend und ohne individuellen Bezug formuliert sind, zumeist aber auf inländische Fluchtalternativen verweisen. Die inländische Schutzalternative ist rechtlich aber an spezifische Voraussetzungen gebunden. Es kann nicht allgemein von vermeintlich sicheren Regionen gesprochen werden, die es so pauschal in Afghanistan ohnehin gar nicht gibt.
Abschiebung aus Kalkül
All das zeigt: Die Abschiebungen nach Afghanistan wurden im Winter 2016 nicht aufgenommen, weil sich die Situation im Land entspannt hätte. Gemeinsam mit der sinkenden Anerkennungsquote und dem Ausschluss von Maßnahmen, wie beispielsweise dem Besuch von Integrationskursen bereits während des Asylverfahrens, und zukünftig möglicherweise auch der Kasernierung in den geplanten »AnkER-Zentren«, sollen sie dazu dienen, afghanische Flüchtlinge zu verunsichern. Mit dieser Abschreckungspolitik will man bereits hier lebende Afghan*innen zermürben und zur »freiwilligen« Rückkehr drängen, andere sollen gar nicht erst nach Deutschland kommen. So sind Schutzsuchende aus Afghanistan wider alle Fakten zu Opfern des neuen harten Kurses der Bundesregierung geworden.
Max Klöckner
(Dieser Artikel erschien erstmals im Heft zum Tag des Flüchtlings 2018.)