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23. Mai 2018 3 23 /05 /Mai /2018 22:39
Die Schutzquote afghanischer Flüchtlinge geht massiv zurück – dabei arbeitet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oft mangelhaft: Mehr als die Hälfte der Afghan*innen, die gegen ihren BAMF-Bescheid klagen, bekommt von den Verwaltungsgerichten recht. Mit gutem Grund, denn die Lage in Afghanistan wird immer unsicherer.

Im Jahr 2017 erhielten nur noch circa 47 Prozent der afghanischen Asylantragsteller*innen einen Schutzstatus zugesprochen – im Vorjahr lag die bereinigte Schutzquote noch bei über 60 Prozent. Die veränderte Entscheidungspraxis hat aber nichts mit der Realität in Afghanistan oder einer Entspannung der dortigen Kriegssituation zu tun – im Gegenteil: Auch die Vereinten Nationen haben Afghanistan mittlerweile wieder als Land in »aktivem Konflikt« eingestuft.

Hohe Erfolgsquote vor Gericht

Das BAMF jedoch lehnt afghanische Flüchtlinge vermehrt ab. Schaut man sich die Einzelfälle an, fällt auf, dass die Bescheide oft gleichlautend und ohne individuellen Bezug formuliert sind, zumeist aber auf inländische Fluchtalternativen verweisen. Die inländische Schutzalternative ist rechtlich aber an spezifische Voraussetzungen gebunden. Es kann nicht allgemein von vermeintlich sicheren Regionen gesprochen werden, die es so pauschal in Afghanistan ohnehin gar nicht gibt.

Es muss auf einen konkreten Ort verwiesen werden, an dem die individuell betroffene Person Schutz finden kann. Sie muss dorthin sicher und legal reisen können und dort aufgenommen werden. Besonders wichtig ist, dass von Betroffenen »vernünftigerweise erwartet werden kann, dass er [sie] sich dort niederlässt« (§ 3e AsylG). Das umfasst mehr als gerade so zu überleben. Geprüft werden muss auch und insbesondere, ob die Person ihren Lebensunterhalt sichern und eine Unterkunft finden kann und ob es eine ausreichende medizinische Versorgung gibt. All dies wird vom BAMF nur selten genau geprüft. Nicht ohne Grund erhalten daher viele afghanische Flüchtlinge recht, wenn sie gegen ihren Asylbescheid klagen. Die Verwaltungsgerichte entschieden 2017 zu 61 Prozent zugunsten von afghanischen Kläger*innen, wenn sie einen Fall inhaltlich beurteilten.
 
Hier weiterlesen:
www.proasyl.de/hintergrund/afghanische-fluechtlinge-opfer-der-abschreckungsstrategie/
 

Abschiebung aus Kalkül

All das zeigt: Die Abschiebungen nach Afghanistan wurden im Winter 2016 nicht aufgenommen, weil sich die Situation im Land entspannt hätte. Gemeinsam mit der sinkenden Anerkennungsquote und dem Ausschluss von Maßnahmen, wie beispielsweise dem Besuch von Integrationskursen bereits während des Asylverfahrens, und zukünftig möglicherweise auch der Kasernierung in den geplanten »AnkER-Zentren«, sollen sie dazu dienen, afghanische Flüchtlinge zu verunsichern. Mit dieser Abschreckungspolitik will man bereits hier lebende Afghan*innen zermürben und zur »freiwilligen« Rückkehr drängen, andere sollen gar nicht erst nach Deutschland kommen. So sind Schutzsuchende aus Afghanistan wider alle Fakten zu Opfern des neuen harten Kurses der Bundesregierung geworden.

Max Klöckner

(Dieser Artikel erschien erstmals im Heft zum Tag des Flüchtlings 2018.)

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