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19. Dezember 2011 1 19 /12 /Dezember /2011 00:07

Die Bundesvereinigung Opfer der NS-Militärjustiz fordert den Bundestag auf, alle Bestrebungen, die zur Schaffung einer neuen Militärjustiz führen könnten, einzustellen.“ Die Erfahrungen aus der jüngsten Geschichte und die Schwierigkeiten ihrer politisch-gesellschaftlichen Aufarbeitung sind Gründe, vor der Einrichtung von neuen Formen einer solchen Justiz zu warnen. Eine Militärjustiz ist immer eine Sonderjustiz. Sie hat die Fragmentierung des einen und gleichen Rechts zur Konsequenz. In Zeiten einer veränderten Bundeswehr, die auch die Schaffung einer Armee aus freiwilligen Zeit- und Berufssoldaten zur Folge hat, kommt es darauf an, etwaige Prozesse der Herauslösung des Militärs aus dem gesellschaftlichen Zusammenhang zu verhindern.

Die Bundesvereinigung diskutierte auf ihrer Jahresmitgliederversammlung im Dez. 2011 in Bremen die unter weitgehendem Ausschluss der Öffentlichkeit vorangetriebenen Pläne der Bundesregierung, einen gesonderten „Gerichtsstand für die Angehörigen der Bundeswehr im Ausland“ zu schaffen. Nach Auffassung der Vereinigung würde eine solche Sonderjustiz aber nicht - wie behauptet - einer Verbesserung der rechtlichen Stellung der Soldaten dienen, sondern - im Gegenteil - den Bundeswehrangehörigen eine rechtliche Sonderstellung zuweisen, die dem Leitbild des Staatsbürgers in Uniform entgegensteht, Tendenzen zur Abkehr von einer Verfassungsarmee verstärkt und große Gefahren für den Rechtsstaat in sich birgt.

Zum Hintergrund:

Die Aufhebung der Unrechtsurteile der NS-Militärjustiz fand erst im Jahr 2009 mit dem einstimmigen Beschluss des Deutschen Bundestages vom 8. September ihren Abschluss, auch die wegen “Kriegsverrats“ verurteilten Wehrmachtangehörigen zu rehabilitieren. Deutsche Kriegsgerichte verurteilten über 30.000 Menschen meist wegen „Fahnenflucht“ und „Zersetzung der Wehrkraft“ zum Tode, von denen rd. 20.000 hingerichtet wurden. Deutschland hat insoweit eine ganz besondere Erfahrung in Bezug auf Militär und Justiz aufzuweisen, die Vergleiche mit anderen Staaten fragwürdig macht und zugleich zu besonderer Sensibilität in dieser Angelegenheit verpflichtet. Die Forderung, eine neue Militärgerichtsbarkeit einzuführen, wird im o.g. Referentenentwurf damit begründet, eine „effektive und zügige Strafverfolgung“ aufzubauen. Eine vom Deutschen Bundeswehrverband geförderte Dissertation plädiert für eine „schnelle Fallbearbeitung“, die „zur Funktionsfähigkeit der Streitkräfte beitrage“ wie zur „Aufrechterhaltung der Disziplin“. (K.B. Spring, Brauchen wir in Deutschland eine neue Militärgerichsbarkeit?, Diss. BuweUni München, Nomos, Baden-Baden 2007, S. 255 ff.) Nur die moderne Sprache unterscheidet dies von der Aufgabenstellung, der sich die Wehrmachtjustiz verschrieb, der „Sicherung der Schlagfertigkeit der Truppe und der „Aufrechterhaltung der Mannszucht“ (Kommentar zum Militärstrafgesetzbuch von Erich Schwinge, 1936, S. 2).

* Bundesvereinigung Opfer der NS - Militärjustiz e.V., Sitz in Bremen; Vorsitzender: Ludwig Baumann; Schriftführer: Günter Knebel

Quelle: http://www.ag-friedensforschung.de/themen/Bundeswehr/ns-opfer.html

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