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Was wir wollen: Positiven Frieden vorwärts bringen und paziwiefe Kultur schaffen. "Give peace a chance" - "La paix est votre chance" - "Si vis pacem, para pacem" - "Paco estas (via) ŝanco" - "Viva pacisma politiko"

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Regeln zu Wirtschaft und Menschenrechten ! Wirtschaftslobby gegen jegliche Verbindlichkeit und wie die Politik darauf reagiert

Schwere Verletzungen der Menschenrechte sind zu einem strukturellen Bestandteil der globalisierten Wirtschaft geworden. Handels- und Investitionsschutzabkommen wie CETA, EPAs & Co öffnen Unternehmen den Zugang zu Märkten und Rohstoffen und machen ihre  Profitinteressen zu einklagbaren Rechten. Menschen, die von denselben Unternehmen in ihren grundlegenden Rechten verletzt wurden, bleiben hingegen schutzlos. 

Das muss sich ändern! Deswegen gibt es auf UN-Ebene aktuell eine Initiative, die Menschenrechte auch gegenüber großen Konzernen durchsetzbar machen will (sog. „Binding Treaty“). Attac und über 700 zivilgesellschaftliche Organisationen weltweit setzen sich für ein verbindliches und möglichst starkes Abkommen ein. Doch Deutschland und die EU mauern. Macht Druck für einen wirkungsvollen Schutz von Menschenrechten!

Ob Handys, Kleidung oder Schokolade: Am Beginn der globalen Produktions- und Lieferketten auch unserer täglichen Konsumprodukte stehen regelmäßig schwerste Menschenrechtsvergehen. Unternehmensgewinne speisen sich vielfach aus menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen, Ausbeutung und Sklaverei, schwersten Umweltzerstörungen und Landraub bis hin zu Vergewaltigungen, Folter, Mord und Kriegsverbrechen. Von rechtlichen oder wirtschaftlichen Konsequenzen für die Auftraggeber, unter anderem deutsche und in Deutschland agierende Großkonzerne, keine Spur – weder am Ort des Geschehens, noch bei uns. 

Dabei sind Deutschland, Europa und die anderen Industrieländer mitverantwortlich für die Misere. Zwar stellt niemand das Menschenrechtssystem der Vereinten Nationen offen in Frage. Doch bleiben die bisherigen Erklärungen, Verträge und Leitprinzipien zahnlos: Entweder sind sie nicht rechtsverbindlich oder es fehlen ihnen Durchsetzungs- und Sanktionsmöglichkeiten. Dem stehen zahlreiche völkerrechtliche Verträge im Bereich von Investitionsschutz und Handel gegenüber. Sie sichern Konzernen z.B. direkten Zugang zu Arbeitskräften, Ressourcen und Absatzmärkten oder machen ihre Gewinne einklagbar. Auf diese Weise haben deren Profitinteressen effektiv Vorrang gegenüber Menschenrechten erhalten.

Das hat Folgen. So wurden zwischen 2005 und 2013 mehr als die Hälfte der an britischen, französischen und deutschen Börsen notierten Unternehmen mit Menschenrechtsverletzungen und negativen Wirkungen auf die Umwelt in Verbindung gebracht, darunter Unterdrückung von gewerkschaftlicher Organisation, Einschüchterung und Gewaltandrohung von GewerkschafterInnen, Zusammenarbeit mit Privatarmeen, Kinderarbeit, ausbeuterische Löhne, unzureichende Sicherheits- und Arbeitsstandards, etc. (International Peace Information Service 2015). 

In den Vereinten Nationen wird seit 2014 auf Initiative von Ecuador und Südafrika ein verbindliches Abkommen (Binding Treaty) für Wirtschaft und Menschenrechte verhandelt. Es sieht vor, dass Konzerne sich nicht länger ihrer menschenrechtlichen Verantwortung entziehen können und sich für Verstöße verantworten müssen. Und zwar auch dann, wenn sie im Ausland tätig sind oder es sich um Tochterunternehmen oder abhängige Zulieferfirmen handelt. Eingesetzt wurde diese Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrats gegen die Stimmen der westlichen Industrieländer. Auch Deutschland und die EU verhalten sich skeptisch oder gar ablehnend und nahmen an den ersten Sitzungen nicht bzw. nur als passive Beobachter teil. 

Das ist unverantwortlich! Menschenrechte müssen durchsetzbar werden und endlich Vorrang vor Konzerninteressen genießen. Der „Treaty-Prozess“ stellt dafür eine große Chance dar. Doch noch ist unklar, ob er gelingt und ob die verhandelten Instrumente effektiv genug ausfallen werden. Klar ist hingegen, dass sich auch Deutschland und die EU in einer positiven Rolle an den Beratungen beteiligen müssen. Deutschland ist schon vom Grundgesetz her verpflichtet, die Menschenrechte zu schützen. Es braucht jetzt Druck von der weltweiten Zivilgesellschaft und uns allen, um dieses Abkommen voranzubringen.

  • Die Staaten müssen sich mit dem Binding Treaty verpflichten, die bei ihnen ansässigen Unternehmen ihrerseits gesetzlich zur Achtung der Menschenrechte zu verpflichten – auch bei Auslandsgeschäften, in Bezug auf Tochterunternehmen, Subunternehmer und Lieferketten. 
  • Betroffenen muss effektiver Rechtsschutz gewährt werden, auch im Herkunftsstaat eines Unternehmens.
  • Es ist zu regeln, wie Staaten in grenzüberschreitenden Fällen zusammenzuarbeiten haben, um Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen.
  • Der Binding Treaty muss festlegen, dass die die in ihm enthaltenen Pflichten Vorrang vor den Verpflichtungen von Handels- und Investitionsschutzabkommen besitzen.
  • Es ist ein unabhängiger Expertenausschuss vorzusehen, der Staatenberichte zum Umsetzungsstand entgegennimmt und individuelle Beschwerden gegen Staaten prüft.
  • Der Binding Treaty muss einen Prozess zur Schaffung eines internationalen Gerichtshofs für Menschenrechte anstoßen, vor dem Betroffene bei Menschenrechtsverstößen gegen transnationale Unternehmen klagen können.

Die Treaty Alliance Deutschland besteht aus einem breiten Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen, zu dem neben Attac u.a. große kirchliche, Umweltschutz- und entwicklungspolitische Organisationen gehören.

Quelle: http://www.attac.de/kampagnen/handelsabkommen/hintergrund/binding-treaty/

 

Neuerscheinung :   Regeln zu Wirtschaft und Menschenrechten.
Wirtschaftslobby gegen jegliche Verbindlichkeit und wie die Politik
darauf reagiert
  von Uwe Kerkow und Karolin Seitz

In den letzten Jahrzehnten haben Regierungen eine Reihe von Maßnahmen
initiiert, um Unternehmen zur Einhaltung von Menschenrechten in ihren
Aktivitäten zu bewegen. Bislang zeigen diese freiwilligen Maßnahmen, die
auf Selbstverpflichtungen der Unternehmen setzen, jedoch nur begrenzte
Wirkung. Seit Jahren versuchen Interessenvertretungen der Wirtschaft,
verbindliche Regeln im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte international
und national zu verhindern – mit Erfolg.

In Deutschland zeigte sich dies im Jahr 2016, als die deutschen
Unternehmensvertretungen alle Hebel in Bewegung setzten, jegliche
Verbindlichkeit im deutschen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und
Menschenrechte (NAP) zu verhindern. Statt Unternehmen gesetzlich zur
Achtung der Menschenrechte zu verpflichten, äußert der NAP lediglich eine
entsprechende Erwartungshaltung der Bundesregierung. Selbst für Unternehmen
im öffentlichen Eigentum und für die öffentliche Beschaffung gelten keine
verschärften Regelungen.

Nicht ganz unschuldig an dem schwachen Ergebnis des NAP war das
Bundesfinanzministerium (BMF), das gegen Ende des Entstehungsprozesses
plötzlich unvorhersehbar großes Interesse an Menschenrechtsfragen zeigte
und die Streichung aller verbindlichen Vorgaben aus dem NAP forderte. Das
vorliegende Briefing veranschaulicht, wie die Wirtschaftslobby die
Einführung einer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht der Wirtschaft
verhinderte. Es zeigt außerdem auf, wie die Unternehmensverbände versuchen,
ähnliche Regelungen auf internationaler Ebene, darunter dem Europarat, bei
der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)
und im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (UN) abzuwehren.

Zum Download des Briefings
https://www.globalpolicy.org/images/pdfs/Briefing_0518_Wirtschaftslobby_NAP.pdf

Die zitierten Originaldokumente können auf Anfrage
(europe[at]globalpolicy.org) bereitgestellt werden.

Autoren: Uwe Kerkow, Karolin Seitz

Herausgegeben von: Bischöfliches Hilfswerk MISEREOR, Evangelisches Werk für
Diakonie und Entwicklung - Brot für die Welt, Global Policy Forum

Aachen/Berlin/Bonn, Mai 2018

Kontakt :
Brot für die Welt,       Sarah Lincoln,  infoATbrot-fuer-die-weltDE
Global Policy Forum, Karolin Seitz,   europeATglobalpolicy.org
MISEREOR,              Armin Paasch, infoATmisereorDE

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