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GVO-Befürworter lobbyieren für die Aufweichung des Gentechnikgesetzes. Produkte der neuen gentechnischen Verfahren (NGV) sollen von der Risikobewertung, der Nachweis- und der Kennzeichnungspflicht ausgenommen werden.
Sie argumentieren, dass es oft unmöglich sei Mutationen, die durch die NGV hervorgerufen werden, von natürlichen Mutationen zu unterscheiden. Neue GVOs seien weder identifizierbar noch rückverfolgbar. Daher sei es unmöglich, sie dem Gentechnikgesetz zu unterstellen. Dieser Sicht widerspricht der ehemalige Forschungsdirektor des Französischen Nationalen Institut für Agrarforschung (INRA), Yves Bertheau, in einem neuen Fachartikel.
Er zeigt, dass Genom-Editierung klare Spuren in der DNA hinterlässt. Sofern Entwicklerfirmen diese offenlegen und Referenzmaterialien zur Verfügung stellen, können die Produkte der NGVs problemlos nachgewiesen werden. GMWatch, 2.1.19 und GTN407.1 (Gentech-News 407/2019)
Gegenwärtig wird verstärkt über die kommerzielle Nutzung von neuen gentechnischen Verfahren bei der Züchtung von Pflanzen und Tieren diskutiert. Dabei handelt es sich um verschiedene Verfahren, wie beispielsweise die ZFN-, TALEN- oder CRISPR/Cas9-Technik, bei denen Gen-Scheren zum Einsatz kommen oder direkte Eingriffe in die Genregulierung vorgenommen werden.
Es bestehen widersprüchliche Rechtsauffassungen, ob diese Methoden in den Geltungsbereich der Gentechnik Gesetzgebung fallen oder nicht. Die Biotech-Industrie fordert, diese Verfahren von der Gentechnikregulierung auszunehmen. Zwei neue Gutachten in Deutschland kommen hingegen zum Schluss, dass diese Techniken unter den Geltungsbereich der EU-Gentechnik Gesetzgebung fallen.
Das Potential zur Veränderung des Erbgutes geht bei den neuen Techniken über das der bisherigen gentechnischen Verfahren hinaus. Die Grenzen der Machbarkeit und der Beeinflussung des Erbmaterials werden deutlich verschoben.
Die neuen gentechnischen Verfahren werden zunehmend auch zur genetischen Veränderung von Modelltieren für die Grundlagenforschung und von Nutztieren eingesetzt. Fachleute rechnen mit einem dramatischen Anstieg der Anzahl Gentech-Tiere
Quelle: http://gentechfrei.ch/de/themen/neue-gv-verfahren

In den nächsten Wochen wird sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur rechtlichen Einstufung neuer gentechnischer Verfahren äussern. Auf dieser Grundlage entscheiden EU- Kommission und die Mitgliedstaaten, ob und wie diese künftig regulieren werden. 21 Organisationen und Stiftungen aus den Bereichen Landwirtschaft, Saatgutinitiativen, sowie Umwelt- und Konsumentenschutz fordern in einer Resolution an den Deutschen Bundestag und die Europaabgeordneten, dass die neue Gentechnik-Verfahren (CRISPR-Cas, TALEN, ODM etc.) und deren Produkte als Gentechnik reguliert und gekennzeichnet werden müssen.