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Im Bundeswehr-Fliegerhorst Büchel in der Eifel lagern bis zu 20 Atombomben. Eine Friedensaktivistin hat dagegen geklagt, weil die Lagerung gegen das Friedensgebot im Grundgesetz und das Gewaltverbot im Völkerrecht verstoße. Doch das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage zurückgewiesen.
Als Begründungen teilten die Richter mit: Die Einschätzung, auf welche Weise der Frieden zu sichern sei und welche Folgen mit der Stationierung von Atomwaffen verbunden seien, obliege den für Außen- und Verteidigungspolitik zuständigen Bundesorganen. Zudem habe die Bundesrepublik bereits vielfältige Vorstöße für eine atomare Abrüstung unternommen. (Az.: 26 K 3869/10)
Die in der Friedensbewegung aktive Elke Koller, eine Apothekerin aus dem Ort Leienkaul im Kreis Cochem-Zell, hatte mit ihrer Klage unter anderem die Entfernung der in Büchel möglicherweise gelagerten US-Atomwaffen von deutschem Boden erreichen wollen. Mit dem Prozess war juristisches "Neuland" betreten worden. Noch nie zuvor hatte eine einzelne Person wegen der Atomwaffen gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt. Koller hatte geltend gemacht, ihre Sicherheit sei nicht gewährleistet. Sie befürchtet einen Terroranschlag auf den Fliegerhorst. Das Verteidigungsministerium hat die Stationierung der Atomwaffen bislang nicht offiziell bestätigt. Experten gehen allerdings davon aus, dass auf dem Fliegerhorst noch bis zu 20 Atombomben der USA liegen.
Auf dem Fliegerhorst Büchel wurde 1958 ein Jagdbombergeschwader aufgestellt und der Nato unterstellt. In dem Fliegerhorst befinden sich zudem Staffeln der US Air Force. Gegen das Kölner Urteil kann die Klägerin nun innerhalb eines Monats beim Oberverwaltungsgericht Münster die Zulassung der Berufung beantragen. (afp/dapd)
Quelle: http://www.derwesten.de/nachrichten/panorama/Friedensaktivistin-unterliegt-im-Streit-gegen-Atombomben-in-der-Eifel-id4889352.html