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Die Bundestagsfraktion der SPD hat am 14. Juni einen Gesetzentwurf „zur Ergänzung des Grundgesetzes um Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid und Referendum“ in die erste Beratung im Bundestag eingebracht. Zudem fand gestern ein SPD-Workshop zum Gesetzentwurf statt, an dem wir teilgenommen haben. Von Charlie Rutz
Nachdem die SPD am 14. Juni einen Gesetzentwurf zur Einführung eines bundesweiten Volksentscheides ins Parlament eingebracht hat (siehe "Bericht vom 14. Juni zum SPD-Gesetzentwurf"), an dessen Entwicklung Mehr Demokratie beteiligt war und den wir grundsätzlich begrüßen, fand am 17. Juni ein ergänzender SPD-Workshop dazu statt.
Die Debatte zum SPD-Gesetzentwurf wurde sehr offen und kritisch geführt. Unser Bundesvorstandssprecher Ralf-Uwe Beck, der zunächst den soliden Gesetzentwurf lobte (siehe Diskussionsbeitrag im Video), der unter Mitwirkung von Mehr Demokratie zustande kam, sieht dennoch einigen Verbesserungsbedarf: Aus seiner Sicht müssen beispielsweise die Zustimmungsquoren bei Volksentscheiden und Referenden weiter gesenkt werden. Zur Podiumsdiskussion gibt es auch eine News auf der Webseite der SPD-Bundestagsfraktion...
Wie bereits vor mehreren Wochen angekündigt brachte die SPD am 14. Juni zwei Gesetzentwürfe zur Einführung des Volksentscheides auf Bundesebene ins Parlament ein: Zum einen den „Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Grundgesetzes um Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid und Referendum (Drucksache 17/13873) und zum anderen den „Entwurf eines Gesetzes über Abstimmungen des Bundesvolkes (Bundesabstimmungsgesetz)“ (Drucksache 17/13874). Im Kern der Entwürfe steht die dreistufige Volksgesetzgebung, mit der ein Gesetzentwurf aus der Mitte des Volkes über Volksinitiative und Volksbegehren dem ganzen Volk zur Entscheidung vorgelegt werden kann. Außerdem ist ein „volksbegehrtes Referendum“ vorgesehen, mit dem Bürgerinnen und Bürger ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz per Volksentscheid überprüfen lassen können. Dieser Vorschlag geht über frühere parlamentarische Initiativen - auch anderer Parteien - hinaus.
[Aufzeichnung der 247. Sitzung des Bundestages der aktuellen Legislaturperiode vom 14. Juni 2013 mit der ersten Beratung der SPD-Gesetzentwürfe zur Ergänzung des Grundgesetzes um Volksinitiative, Volksbegehren, Volksentscheid und Referendum sowie zu Abstimmungen des Bundesvolkes (Bundesabstimmungsgesetz).]
Nach Ansicht von Mehr Demokratie ist der Gesetzentwurf in den Grundzügen bürgerfreundlich und damit ein guter Vorschlag. Dennoch sieht Mehr Demokratie Verbesserungsbedarf: Kritisch bewerten wir beispielsweise das hohe Zustimmungsquorum von 25 Prozent bei Volksentscheiden. Zudem trifft es bei uns auf Unverständnis, dass „öffentliche Abgaben“ für Volksbegehren tabu sein sollen. „Die Bürgerinnen und Bürger sind gute Haushalter und gehen sparsam mit öffentlichen Mitteln um. Das zeigen Studien zur direkten Demokratie in der Schweiz“, so unser Bundesvorstandssprecher Ralf-Uwe Beck. Ausbaufähig ist auch das „volksbegehrte Referendum“.
„Wir brauchen eine öffentliche und breite Debatte um den Zustand unserer Demokratie und darüber, was unser Bürgersein ausmacht. Hier soll sich die CDU nicht länger verweigern, ihre Blockadehaltung endlich aufgeben und den Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach mehr Mitbestimmung respektieren“, so Beck.
Durch den Vorstoß der SPD rückt unsere Forderung nach bundesweiten Volksentscheiden nun nicht nur mitten in den Wahlkampf, sondern auch in eine breitere Öffentlichkeit. Das ist gut! Jedoch: Wichtig ist, dass die SPD sich auch nach der Bundestagswahl am 22. September so engagiert für das Thema einsetzt. Dann würde sich eine echte Chance eröffnen, dass Bürgerinnen und Bürger auch bundesweit direktdemokratisch mitentscheiden können.
Quelle: http://www.volksentscheid.de/spd-volksentscheid-entwurf_in_bt.html