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Neue Kürzel für alte Inhalte, Konzernklagerechte in Handelsabkommen

Die EU-Mitgliedstaaten und die EU-Kommission können es nicht lassen. Immer wieder machen sie Vorstöße für Sonderklagerechte von Konzernen. Ihr jüngster Versuch läuft unter dem Kürzel ‚MIC‘ (Multilateral Investment Court). Ein globales Gericht, in dem Investoren gegen Staaten klagen sollen? Dagegen regt sich Widerstand. Und es gibt Hoffnung.

Die KritikerInnen von ISDS (Investor-State Dispute Settlement bzw. Investor-Staat Streitbeilegung) haben in den letzten Jahren viel erreicht. Laut EU-Handelskommissarin Malmström ist ISDS das „vergiftetste Kürzel in ganz Europa“.

Der Investitionsschutz, also der Schutz aller möglichen Eigentumstitel ausländischer Investoren, bleibt zwar hoch oben auf der Prioritätenliste der europäischen Handelspolitik. Doch er ist unpopulär, schwer durchsetzbar und nach jüngerer Rechtsprechung des EuGH (Europäischer Gerichtshof) auch EU-rechtlich nur noch auf dünnem Eis unterwegs.

An die Stelle des vergifteten Kürzels ISDS sollen neue, noch unbekannte Kürzel und Konzepte wie ICS (Investment Court System) und MIC treten. Der Witz dabei: Dahinter verbergen sich die gleichen alten Investitionsschutzstandards und die gleiche Logik einseitiger Investor gegen Staat Klagemöglichkeiten.

Der komplette Artikel kann hier heruntergeladen werden:
https://power-shift.de/wp-content/uploads/2018/06/Artikel_Politische%C3%96kologie153-PeterFuchs-PowerShift-KonzernklagerechteMIC-Juni2018.pdf

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