Was wir wollen: Positiven Frieden vorwärts bringen und paziwiefe Kultur schaffen. "Give peace a chance" - "La paix est votre chance" - "Si vis pacem, para pacem" - "Paco estas (via) ŝanco" - "Viva pacisma politiko"
Ein ausführlicher CILIP-Artikel über die Geschichte der Militarisierung der Polizei.
Der Begriff der Militarisierung kann, wie Fabien Jobard (siehe seinen Beitrag in diesem Heft) zurecht bemerkt, vieles bedeuten:
von der organisatorischen Unterstellung der Polizei unter das Verteidigungsministerium oder die Armee über die Erweiterung militärischer Einsatzmöglichkeiten im Innern bis hin zur Übernahme militärischer Bewaffnung, Befehlshierarchien und „Kultur“ durch die Polizei.
Hier weitere Auszüge aus dem CILIP-Artikel:
Mit den Notstandsgesetzen wurde zwar der innere Einsatz des Militärs verfassungsrechtlich abgesichert. Der „Verteidigungsfall“ und der „innere Notstand“ und damit der bewaffnete Einsatz der Bundeswehr im Innern blieben der BRD jedoch erspart.
Gleichzeitig bildeten die Notstandsgesetze die Voraussetzung für eine Entmilitarisierung der Polizei: Bereits 1968 beschloss die Innenministerkonferenz, die Granatwerfer der Bereitschaftspolizeien der Länder zu verschrotten. Bis Ende der 1970er Jahre hatten die meisten Landespolizeien auch ihre Handgranaten und Maschinengewehre abgegeben oder eingemottet.
Auch der BGS tauschte seine militärischen Waffen gegen polizeiliche – Tränengas, Wasserwerfer, Knüppel – und mauserte sich zu einer Bereitschaftspolizei des Bundes, die seit der erneuten Grundgesetzänderung 1972 und einer Neufassung des BGS-Gesetzes von den Ländern zur Unterstützung angefordert werden konnte.
Paradoxerweise hat erst seine Entmilitarisierung die massiven und brutalen (aber polizeilichen) Einsätze bei Demonstrationen – von den AKW-Bauplätzen in Grohnde, Brokdorf und Kalkar 1977 bis zum G20-Gipfel in Hamburg 2017 – ermöglicht.
Quelle: https://www.cilip.de/2018/08/14/kein-notstand-verschiebungen-im-verhaeltnis-von-polizei-und-militaer/