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Ein Bundeswehrsoldat begeht im Auslandseinsatz eine Straftat. Dann ab nach Kempten ins Allgäu: Die Bundesregierung will dort eine Spezial-Staatsanwaltschaft einri
chten. Die Bundeswehr findet das praktisch. Kritisch sieht das die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD): Über die Hintertür könnte wieder eine Militärjustiz entstehen.
Bild links: "Denkmal für Opfer der NS-Militärjustiz".
Eine Lehre aus der Diktatur: Bundeswehrsoldaten verantworten sich vor zivilen Gerichten.
Der tödliche Schuss fiel im Dezember 2010 in Afghanistan. Ein Bundeswehrsoldat hantierte mit seiner Waffe. Plötzlich löste sich eine Kugel, ein Kamerad starb. Wegen fahrlässiger Tötung und Ungehorsam musste sich der Soldat vor dem Landgericht in Gera verantworten, weil er in Thüringen wohnte.
Das soll sich ändern. In Zukunft sollen Straftaten, die deutsche Soldaten im Ausland begehen, nur noch am Bundeswehr-Standort Kempten verhandelt werden. Das sieht der Entwurf eines Gesetzes vor, den das Bundeskabinett im März beschlossen hat. Der Rechtsausschuss des Bundestag befasst sich damit am Mittwoch, 26. September.
Eine Staatsanwaltschaft nur für Soldaten
Warum soll ausgerechnet Kempten im Allgäu Gerichtsstand für die Straftaten von Soldaten im Ausland werden? "Kempten ist hervorragend geeignet", sagt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). "Dort sitzt heute schon eine Art Spezial-Staatsanwaltschaft. Die ist bislang aber nur für Straftaten zuständig, die Soldaten aus Bayern im Auslandseinsatz zur Last gelegt werden."
Die Bundesregierung verspricht sich von der Zentralisierung Folgendes: Die Staatsanwaltschaft und die Gerichte in Kempten spezialisieren sich noch besser auf solche Fälle. Sie kennen sich mit der Bundeswehr aus und können sich leichter in die Situation von Soldatinnen und Soldaten hineinversetzen, die im Ausland eingesetzt sind. "In Zukunft werden bei Straftaten von Soldaten nur noch die Juristen entscheiden, die sich mit den speziellen Abläufen von Auslandseinsätzen und Auslandsermittlungen auskennen", sagt Leutheusser-Schnarrenberger. Die Verfahren könnten dann auch zügiger bearbeitet werden.
Militärjustiz über die Hintertür?
Die Verhandlungen finden in Kempten vor zivilen Gerichten statt. Der Entwurf sieht also keine Militärgerichte vor, wie es sie zum Beispiel in den USA gibt. "Trotzdem sehen wir das Vorhaben kritisch", sagen der evangelische Militärbischof Martin Dutzmann und Renke Brahms, der Friedensbeauftragte der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Beide sorgen sich um eine saubere Trennung von Justiz und Militär.
Brahms und Dutzmann befürchten, ein solches Gesetz könne früher oder später auf eine Militärjustiz hinauslaufen könnte, die sich früher oder später von der Gesellschaft abkoppeln könnte. "Wir sehen darin einen Schritt in Richtung einer Spezialisierung und Trennung", sagen Brahms und Dutzmann. "Die Idee des 'Staatsbürgers in Uniform' war einer der Leitgedanken bei der Aufstellung der Bundeswehr nach den Erfahrungen von Diktatur und Krieg".
Staatsbürger in Uniform ist eine Erfolgsgeschichte
Alles, was zivil geregelt werden kann, sollte auch zivil bleiben, betonen Brahms und Dutzmann. Zivil sind zum Beispiel auch die Verwaltung der Bundeswehr und die Militärseelsorge. Staatsbürger in Uniform - zu diesem Ansatz gehört auch, dass sich Soldaten vor denselben Gerichten verantworten müssen wie alle anderen Bürger. Mit diesem Konzept hat die Bundesrepublik in den vergangenen 56 Jahren gute Erfahrungen gemacht. Brahms und Dutzmann: "Der Staatsbürger in Uniform ist eine Erfolgsgeschichte."
Aus dem Bereich der Strafverfolgung seien keine Fälle bekannt, in denen ein Gericht wegen mangelnder Bundeswehr-Kenntnis überfordert gewesen wäre. Oder zu viel Zeit zur Rechtsprechung benötigt hätte. "Wir sind davon überzeugt, dass es der Bundeswehr gut tut, dass die selben Gerichte – auch in ihrer jeweiligen Unterschiedlichkeit – Angelegenheiten von Bundeswehrangehörigen und Zivilisten verhandeln", sagen Brahms und Dutzmann. Und auf der anderen Seite tut es auch der Zivilgesellschaft und der zivilen Rechtsprechung gut, wenn die Angelegenheiten der Militäreinsätze nicht an wenige Expertinnen und Experten abgegeben werden.
Quelle: http://zivil.evangelisch.de/topthema/6325/militaerjustiz-deutschland-nein-danke