Was wir wollen: Positiven Frieden vorwärts bringen und paziwiefe Kultur schaffen. "Give peace a chance" - "La paix est votre chance" - "Si vis pacem, para pacem" - "Paco estas (via) ŝanco" - "Viva pacisma politiko"
In den meisten Fällen gilt: Ist ein Streitfall bereits vor Gericht, können die Schlichter nicht mehr helfen. Und in aller Regel sind die Schlichtungsverfahren für Verbraucher kostenlos.
Bei Ärger mit einem Strom- oder Gasanbieter hilft die neue Schlichtungsstelle Energie. Wichtig: Zunächst müssen sich die Verbraucher bei ihrem Versorger beschweren und vier Wochen auf dessen Antwort warten. Nach dieser Frist können sie sich an die neue Schlichtungsstelle wenden, wenn es beispielsweise Streit um Abrechnungen oder durch den Wechsel eines Lieferanten gibt. Eine Einigung soll innerhalb von drei Monaten gefunden werden. Teure und langwierige Gerichtsverfahren könnten damit vermieden werden. Die Schlichtungsstelle wird gleichberechtigt von Verbänden der Energiewirtschaft und von Verbraucher-Organisationen wie dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) getragen.
Kontakt: Schlichtungsstelle Energie, Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel. 030/27 57 24 00, info@schlichtungsstelle-energie.de
Der Bundesverband für Investment und Asset Management (BVI) hat eine Schlichtungsstelle für Anleger eingerichtet, die Streit mit ihrem Investmentfonds-Anbieter haben. Die beiden Ombudsmänner Gerd Nobbe und Wolfgang Arenhövel schlichten die Streitfälle kostenlos. Der ehemalige Bundesrichter Nobbe ist für seine bankenfreundliche Haltung bekannt. Die Ombudsstelle steht nicht für Streit mit jedem Fondsanbieter zur Verfügung. In der Liste des BVI können Sie überprüfen, ob Ihr Anbieter am Ombudsverfahren teilnimmt.
Kontakt: Büro der Ombuds-Stelle des BVI, Unter den Linden 42, 10117 Berlin, Tel. 030/ 6 44 90 46 – 0, E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de
Der Versicherungs-Ombudsmann greift bei Streitigkeiten bis 100 000 Euro ein. Schiedssprüche bis 10 000 Euro sind für die Versicherer bindend. Den Ombudsmann Professor Dr. Günter Hirsch, vormals Präsident des Bundesgerichtshofs, erreichen jährlich über 18 000 Eingaben. Die Schlichtungsstelle wurde als eigenständiger Verein gegründet, um neutral und unabhängig arbeiten zu können.
Kontakt: Ombudsmann für Versicherungen, Postfach 08 06 32, 10006 Berlin, Tel. 0 800/3 69 60 00, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Für Kunden, die eine private Kranken- und Pflegeversicherung haben, gibt es eine eigene Schlichtungsstelle. Dort schreitet der Ombudsmann ein, wenn sich Versicherungsnehmern und Versicherungsvermittler beziehungsweise Berater über Details in den Verträgen oder deren Vermittlung streiten. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und wird schriftlich durchgeführt.
Kontakt: Schlichtungsstelle Private Kranken und Pflegeversicherung, Postfach 06 02 22, 10052 Berlin, Tel. 0 180 2/ 55 04 44, Fax. 030/20 45 89 31
Die Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr will verärgerten Kunden und Verkehrsunternehmen zu einer gütlichen Einigung verhelfen – etwa wenn es um Verspätungen, Unfälle oder Servicemängel geht.
Kontakt: Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V., Fasanenstraße 81, 10623 Berlin, Tel. 030/ 6 44 99 33 – 0, E-Mail: kontakt@soep-online.de
Gibt es Streitigkeiten zwischen Mandanten und Rechtsanwälten, vermittelt die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft kostenlos. Sie kann in Anspruch genommen werden, wenn es um Konflikte wegen des Honorars geht oder ein Mandant Schadensersatz in Höhe von maximal 15 000 Euro beansprucht, weil er vermutet, dass ein Beratungsfehler vorliegt. Eine erfolgreiche Vermittlung setzt voraus, dass beide Parteien zum Dialog bereit sind. Der Mandant muss sich entscheiden, ob er sich an die regionale Rechtsanwaltskammer oder an die Schlichtungsstelle der Bundesrechtsanwaltskammer wenden will. Als Schlichterin der Bundesrechtsanwaltskammer arbeitet die ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Dr. Renate Jaeger. Wichtig: Ansprüche gegen den Anwalt verjähren zumeist nach drei Jahren. Wenn die Zeit knapp wird, ist das Schlichtungsverfahren ungeeignet, denn es hemmt die Verjährung nicht.
Tipp: Akzeptiert der Anwalt den Vorschlag der Schlichterin nicht, benötigen Sie einen weiteren Anwalt für den Konflikt. Fachleute für den Streit mit Anwälten nennt der Suchdienst des Deutschen Anwalt-Vereins unter der Telefonnummer 0 180 5/18 18 05 (14 Cent/Min).
Kontakt: Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstraße 17, 10179 Berlin, Tel. 030/28 44 41 7 – 0, E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org
Auch die Kreditinstitute unterhalten Schlichtungseinrichtungen. Deren Ombudsleute können nicht helfen, wenn Kunden eine reine Rechtsberatung benötigen oder sich ein Gericht bereits mit der Beschwerde befasst oder befasst hat. Sie sind auch nicht die richtigen Ansprechpartner, wenn Zeugen angehört werden müssen, um den Sachverhalt zu ermitteln.
Tipp: Prüfen Sie zunächst, ob der Schlichter für Sie beziehungsweise für ihre Bank zuständig ist. Er kann nur tätig werden, wenn die Bank dem jeweiligen Verband angehört und sich dem Schlichtungsverfahren angeschlossen hat.
Die Schlichtungsstelle ist nicht zuständig, wenn es sich um eine Beschwerde handelt, die in Zusammenhang mit einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit steht.
Kontakt: Bundesverband Öffentlicher Banken, VÖB, Kundenbeschwerdestelle: Postfach 11 02 72, 10832 Berlin, Tel. 030/ 81 92 – 295, Fax. 0 30/81 92 – 2 99, Email: ombudsmann@voeb.de
Privatbank-Kunden können sich über einen Ombudsmann an den Bundesverband deutscher Banken wenden. Geht es um eine Streitsumme von bis zu 5000 Euro, ist die Entscheidung der Schlichtungsstelle bindend. Beim Bundesverband deutscher Banken können Sie überprüfen, ob die Schlichtungsstelle für ihre Bank zuständig ist.
Kontakt: Schlichtungsstelle der Privaten Banken, Postfach 04 03 07, 10062 Berlin, Tel. 030/16 63 31 66, Fax. 030/16 63 31 69, Email: ombudsmann@bdb.de
Das Schlichtungsverfahren gilt für alle deutschen Genossenschaftsbanken, die Mitglied im Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) sind und sich dem Verfahren freiwillig angeschlossen haben. Eine aktuelle Liste der teilnehmenden Banken ist bei der Kundenbeschwerdestelle des BVR erhältlich.
Kontakt: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), Schellingstraße 4, 10785 Berlin, Tel. 030/20 21 0, Email: info@bvr.de
Sparkassen-Kunden können sich bei regionalen Schlichtungsstellen beschweren. Ansprechpartner vermittelt der Deutsche Sparkassen- und Giroverband.
Kontakt: Deutscher Sparkassen- und Giroverband, Kundenbeschwerdestelle, Charlottenstr. 47, 10117 Berlin, Tel. 030/20 22 51 51 0, Fax: 030/20 22 51 51 5, E-Mail: kundenbeschwerdestelle@dsgv.de
Die Geschäftsstelle sammelt die Beschwerden der Kunden und leitet sie an die zuständige Landesbausparkasse weiter. Der schriftliche Schlichtungsvorschlag ist für die Landesbausparkasse bindend, wenn es um einen Betrag unter 5.000 Euro geht. Ausnahme: Es müssen Beweise aufgenommen werden, um den Sachverhalt zu klären.
Kontakt: Schlichtungsstelle der LBS, Postfach 7448, 48040 Münster, Tel. 0 800/58 91 250 (kostenfrei), Fax. 0 800/58 91 251
weitere Schlichtungsstellen:
Energie
Schlichtungsstelle Energie *
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin
Telefon: 030 / 27572400 (Mo.-Do. 10:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr)
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de
Die Schlichtungsstelle Energie vermittelt bei Streitigkeiten zwischen privaten Verbrauchern und Energieversorgern.
Handwerk
Handwerkskammern in Deutschland
Internet: www.handwerkskammer.de
Die Handwerkskammern haben Vermittlungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Inhabern eines Betriebs eines Handwerks und ihren Auftraggebern eingerichtet. Zuständig ist die örtliche Handwerkskammer. Ihre örtliche Handwerkskammer finden Sie auf auf handwerkskammer.de. Die Internetseite wird im Rahmen einer Gemeinschaftsinitiative aller 53 Handwerkskammern Deutschlands betrieben.
Immobilien
Ombudsstelle Immobilien des IVD/VPB - Grunderwerb und Verwaltung *
Ombudsmann Immobilien im Immobilienverband Deutschland IVD/VPB - Grunderwerb und Verwaltung
Littenstraße 10
10179 Berlin
Fax: 030 / 27 57 26 78
E-Mail: info@ombudsmann-immobilien.net
Internet: www.ombudsmann-immobilien.net
Der Ombudsmann Immobilien behandelt Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und einem IVD-Mitgliedsunternehmen, sowie Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer aus einem Bauträgervertrag, einem Bauvertrag, einem Grundstückskaufvertrag (Wohnzwecke) oder einem Kaufvertrag über Wohneigentum.
Kfz-Gewerbe
Kfz-Schiedsstellen
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V.
Franz-Lohe-Str. 21
53129 Bonn
Telefon: 0228 / 91270
E-Mail: zdk@kfzgewerbe.de
Internet: www.kfz-schiedsstellen.de
Die Kfz-Schiedsstellen sind eine neutrale Kommission für den Verbraucherschutz. Kunden, die mit einem durchgeführten Reparaturauftrag oder einem Gebrauchtwagenkauf nicht zufrieden sind, können sich an eine der rund 130 Kfz-Schiedsstellen in Deutschland wenden, wenn der Kfz-Betrieb Mitglied der Kfz-Innung ist - z.B. erkennbar an dem weiß-blauen Meisterschild. Nähere Einzelheiten können der Internetseite entnommen werden.
Onlinehandel
Online-Schlichter
Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V.
Bahnhofsplatz 3
77694 Kehl
Telefon: 07851 / 991480
E-Mail: mail@online-schlichter.de
Internet: www.online-schlichter.de
Beilegung von Streitfällen im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs zwischen Unternehmern und Verbrauchern.
Personenbeförderung
söp_Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. *
Fasanenstraße 81
10623 Berlin
Telefon: 030 / 64499330 (Mo.-Fr. 10:00-13:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr)
E-Mail: kontakt@soep-online.de
Internet: www.soep-online.de
Zuständig für die Streitbeilegung in individuellen Streitfällen zwischen Reisenden und Verkehrsunternehmen (Flugzeug, Bahn, Schiff, Bus; bei Pauschalreisen nur für Ansprüche gegen Beförderer, nicht gegen Reiseveranstalter).
Schlichtungsstelle Luftverkehr *
Bundesamt für Justiz
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
Postanschrift: 53094 Bonn
Telefon: 0228 / 994106120
E-Mail: luftverkehr@bfj.bund.de
Internet: http://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Luftverkehr/Schlichtungsstelle_node.html
Streitigkeiten über Ansprüche von Fluggästen nur gegen solche Luftverkehrsunternehmen, die sich nicht der anerkannten privatrechtlichen Schlichtungsstelle SöP (siehe oben) angeschlossen haben.
Schlichtungsstelle Nahverkehr *
Mintropstr. 27
40215 Düsseldorf
Telefon: 0211 / 380 9 380 (Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr)
E-Mail: info@schlichtungsstelle-nahverkehr.de
Internet: http://www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de
Verbraucher oder Verkehrsunternehmen können sich an die Schlichtungsstelle Nahverkehr wenden, wenn sie wegen eines Vorfalls im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs in Nordrhein-Westfalen im Streit liegen (Bus, U-Bahn, Straßenbahn, Eisenbahn).
SNUB - Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle *
Postfach 6025
30060 Hannover
Telefon: 01573 / 4432054
E-Mail: kontakt@nahverkehr-snub.de
Internet: www.nahverkehr-snub.de
Die Schlichtungsstelle ist eine unabhängige Einrichtung des gleichnamigen Vereins. Mitglieder des Vereins sind Verkehrsunternehmen, die (bisher vornehmlich in Niedersachsen und Bremen) Nahverkehr betreiben und der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e.V.
Post
Schlichtungsstelle Post *
Bundesnetzagentur
Ref. 318
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Telefon: 0228 / 142222
E-Mail: schlichtungsstelle-post@bnetza.de
Internet: http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1412/DE/Sachgebiete/Post/Verbraucher/Schlichtung/Schlichtung-node.html
Die Schlichtungsstelle Post der Bundesnetzagentur vermittelt bei Streitigkeiten zwischen der Kundin bzw. dem Kunden und dem Anbieter von Postdienstleistungen.
Rechtsanwälte
Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft *
Bundesrechtsanwaltskammer
Neue Grünstraße 17
10179 Berlin
Telefon: 030 / 28444170
E-Mail: schlichtungsstelle@s-d-r.org
Internet: www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de
Die Schlichtungsstelle vermittelt bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Mandant und Rechtsanwalt.
Telekommunikation
Verbraucherschlichtungsstelle Telekommunikation *
Bundesnetzagentur
Ref. 216
Postfach 8001
53105 Bonn
Telefon: 030 / 22480590
E-Mail: schlichtungsstelle-tk@bnetza.de
Internet: http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1412/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Streitbeilegung/streitbeilegung-node.html
Beilegung telekommunikationsrechtlicher Streitigkeiten zwischen Endkunden und Telekommunikationsanbietern.
Versicherungen
OMBUDSMANN Private Kranken- und Pflegeversicherung *
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Telefon: 0800 / 2550444
E-Mail: ombudsmann@pkv-ombudsmann.de
Internet: www.pkv-ombudsmann.de
Der Ombudsmann ist der außergerichtliche Streitschlichter für die private Kranken- und Pflegeversicherung.
Versicherungsombudsmann *
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Telefon: 0800 / 3696000 (Mo.-Fr. 08:30 – 17:00 Uhr)
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Versicherungsombudsmann ist zuständig für vertragliche Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag oder einem Vertrag, der in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem Versicherungsvertrag steht, vertragliche Ansprüche aus einem Realkreditvertrag und Ansprüche aus der Vermittlung oder der Anbahnung eines solchen Vertrags gegen einen Versicherer, wenn der Beschwerdegegner Mitglied des Versicherungsombudsmann e. V. ist.
Weitere Allgemeine Verbraucherschlichtungsstellen
Anwaltliche Verbraucherschlichtungsstelle NRW e.V. *
c/o Geschäftsstelle Kölner Anwaltverein
Oberlandesgericht Köln
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
Telefon: 02 21/ 41 70 53
E-Mail: info@verbraucherschlichtung-nrw.de
Internet: www.verbraucherschlichtung-nrw.de
Diese Schlichtungsstelle ist eine "Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle" nach § 4 Absatz 2 Satz 3 VSBG, deren Zuständigkeit auf in Nordrhein-Westfalen niedergelassene Unternehmer beschränkt ist.
Anerkannte Schlichtungsstellen in anderen EU-Mitgliedstaaten
Über die Plattform der Europäischen Kommission können Sie anerkannte Schlichtungsstellen in anderen EU-Mitgliedstaaten finden. Dies kann insbesondere dann notwendig sein, wenn Sie eine Streitigkeit mit einem Unternehmer aus dem EU-Ausland haben.
Hilfe rund um die Plattform erhalten sowohl Verbraucher als auch Unternehmer bei der Nationalen Kontaktstelle für die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung (kurz: OS-Kontaktstelle), welche beim Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. angesiedelt ist. Verbraucher können dort auch unabhängig von der Plattform Unterstützung bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten erhalten, um in einem anderen Mitgliedstaat eine zuständige Schlichtungsstelle zu finden. Hierfür stellt die Kontaktstelle eine interaktive Europakarte zur Verfügung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die OS-Kontaktstelle. Dort kann Ihnen bei Bedarf auch geholfen werden, Ihren Antrag bei der zuständigen Schlichtungsstelle in der jeweiligen Landessprache einzureichen. Es entstehen dabei keine Kosten.
Die Internetseite der OS-Kontaktstelle finden Sie unter diesem Link.
Broschüre Schlichtungsstelle des Bundesjustizministeriums
siehe auch: Weltverbrauchertag 2012: Ihr Geld und Ihre Rechte
-Weltweit bereits über 200 Billionen Dollar Geldvermögen
- Schattenfinanzindex 2011: Deutschland vorne dabei