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Was wir wollen: Positiven Frieden vorwärts bringen und paziwiefe Kultur schaffen. "Give peace a chance" - "La paix est votre chance" - "Si vis pacem, para pacem" - "Paco estas (via) ŝanco" - "Viva pacisma politiko"

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Dokument zum Europäischen New Deal (Zusammenfassung)

6 Ziele zusammengefasst von Sebastian Eis aus Berlin

1. Zähmung der Finanzen und Repolitisierung der Geldherstellung (money creation)

- Bankenregulierung

- neue staatliche digitale Bezahlplatform

-> Beenden des (privaten und zentralen) Bankenmonopols

-> größerer steuerlicher Spielraum für die Euro-Mitgliedsstaaten

-> Minimierung der Kosten eines Auseinanderbrechens der Eurozone

 

2. Finanzierung eines grünen, investitionsorientierten Konjunkturerholungsprogramms

Verbindung von Operationen der Zentralbank mit öffentlichen Investmentbanken und einer neuen Agentur für Finanzierung und Management des Übergangs zu einem grünen Europa und einer grünen Energie Union

 

3. Finanzierung der basalen Güter für Europas 'Erhalter' ('maintainer') in ihren eigenen Gemeinden um unfreiwillige Migration zu verhindern

- Anti-Armut Programme

- Arbeitsgarantie

- Mindestlohn

- sozialer Wohnungsbau

- hohe Qualitätsstandards in Gesundheit und Bildung

 

4. gerechte Verteilung der Kapitalerträge bzw. des Reichtums und Demokratisierung der ökonomischen Sphäre

(um Effekten der zunehmenden Automation und dem Aufstand der Maschinen (the Rise of the Machines) zu begegnen): eine allgemeine Grunddividende (Universal Basic Dividend, eine Alternative zum bedingungslosen Grundeinkommen)

 

5. Pan-europäische Koordinierung der Geld-, Steuer- und Sozialpolitik

(als Voraussetzung für Handelsverträge)

 

6. Euro-Krise besiegen / Eurozone retten

- Beenden der Austeritätspolitik innerhalb der existierenden "Regeln"

- Wiederherstellung von Teilen der verlorengegangenen nationalen Souveränität

- Minimierung der Kosten im Falle des Zerfalls der Eurozone

 

 

im einzelnen: (Hinweise zu den genannten 6 Zielen)

zu 1.

1.2.2.1: Regulierung der Banken und Finanzinstitute

- zwei einfache Regeln sollten sofort eingeführt werden:

a) die Eigenkapitalquote der europäischen Banken sollte mindestens 15% der Vermögenswerte (assets) betragen

b) die Vermögenswerte keiner Bank sollten 20% des Nationaleinkommens desjenigen Landes, in dem die Bank ihren Sitz hat, übersteigen

- Zusammenhang zwischen makroökonomischer Neugewichtung (rebalancing) und Bankenregulierung: um das Investitionsaufkommen zu erhöhen, muss die Kontrolle (governance) der Banken demokratisiert werden

 

Vorschläge zur Bankenregulierung (vgl. Appendix 1):

a) Management der nicht-performativen Vermögenswerte (das sind Kredite, die nicht zurückgezahlt wurden), Sanierungs- und Abwicklungsrahmenplan 1

b) ein Übergangs-Kapitalkosten (-aufwand) und Risiko-Management (transitional capital charges and risk regime)

c) neuer Makroaufsichtsrahmenplan (macroprudential framework)

d) Beendigung des Regulierungsmonopols der Banken und Förderung eines institutionellen Pluralismus in der finanziellen Vermittlung (financial intermediation)

 

2.2.2: Staatliche digitale Zahlungsplatform (Public Digital Payments Platform, PDPP)

- ein Rücklagenkonto (reserve account) für jeden Steuerzahler (ausführlich: Appendix 2)

- Vorteile:

a) gestattet die multilaterale Beseitigung von Zahlungsrückständen zwischen dem Staat und dem privaten Sektor,

b) Einführung einer günstigen, digitalen Bezahlungsalternative zum existierenden privaten Bankennetzwerk,

c) ermöglicht es Staaten, direkt von seinen BürgerInnen Kredite aufzunehmen, indem diese auf der Webseite des Finanzamts Steuerguthaben ankaufen können (diese digital zeitkodierten Guthaben/Kredite könnten nach z.B. einem Jahr benutzt werden, um anfällige Steuern zu einem signifikanten Nachlass (z.B. 10%) zu begleichen),

d) reduziert die Umstellungskosten (redenomination costs) im Falle entweder einer Bankschließung durch die EZB oder der Auflösung des Euros.

 

 

2.2.3: Europäische Verrechnungsunion (European Clearing Union) undamentales Prinzip der makroökonomischen Stabilisierung im Kontext des europäischen New Deals: symmetrische Behandlung von Defiziten und Überschüssen

-> zwei wichtige politische Interventionen:

a) Neugewichtung (rebalancing) des ECB Target2 Buchhaltungssystems (das System, mit dem die EU den Ausgleich managt):

- Ungleichgewichte, die aus reinen Kapitalströmen resultieren, werden auf ein Maximum von +10% oder -10% des Handelsvolumens begrenzt, während Ungleichgewichte, die aus Handelsdefiziten oder –überschüssen resultieren, unbegrenzt bleiben.

- Sowohl Target2 Defizite als auch Überschüsse werden mit Gebühren bestraft, die in einem separaten Konto gesammelt und für das Europäische Eigenkapitaldepot (European Equity Depository (EED), s.u. zur Finanzierung des New Deals) genutzt wird.

 

b) Europäische Verrechnungsunion (European Clearing Union):

eine allgemeine digitale Währung (ECU), reguliert auf der Basis eines transparenten, digital verbreiteten Hauptbuchs (digital distributed ledger) und eines Algorithmus, der den totalen Bedarf an ECUs in einer vorher vereinbarten Weise an den Umfang des innereuropäischen Handels anpasst (ermöglicht automatic countercyclical component)

-> zwei stabilisierende Transfers:

- die Abgabe (levy): Eine Handelsungleichgewichtsabgabe wird jährlich erhoben,

proportional zum aktuellen Defizit oder Überschuss, und in einen gemeinsamen ECU Fonds eingezahlt. Der Sinn besteht darin, Regierungen von "Überschuss-Ländern" zu motivieren, staatliche Ausgaben und Investitionen anzukurbeln sowie gleichzeitig die internationale Kaufkraft von "Defizit-Ländern" systematisch zu reduzieren. Devisenmärkte werden das berücksichtigen und Wechselkurse in Reaktion auf Leistungsbilanzungleichgewichte (current account imbalances) schneller anpassen sowie einen Großteil des Kapitalflusses, der heute den chronisch unausgewogenen Handel unterstützt, ausgleichen (cancel out).

- die Gebühr (charge) : Private Finanzinstitute zahlen eine Anstiegs-Gebühr ('surge' fee).

Damit werden spekulative Ansammlungen von Kapitalzuflüssen und –abflüssen (speculative herd-like capital inflows or outflows) bestraft; wenn in "Stoßzeiten" viel Kapital bewegt wird, wird die Gebühr proportional dazu höher.

 

2. Beide Beträge gehen in einen gemeinsamen ECU-Fonds.

Zu 2 .: Finanzierung einer grünen, investitionsorientierten Konjunkturerholung und Gründung einer neuen Agentur für Finanzierung und Management des Übergangs zu einem grünen Europa (Europe's Green Transition) und einer grünen Energie Union (Green Energy Union):

die European Green Transition Works Agency.

a) 2.3.1: Verbindung von öffentlichem Investment Banking und quantitativen Entlastungsoperationen der Zentralbank:

Europa braucht einen staatlichen Investitionsanschub mit einer Sogwirkung ('crowding in') auf untätige Ersparnisse und Vermögen, dies aber ohne eine stärkere Besteuerung der Arbeiter- und Mittelklassen und ohne ein größeres Staatsdefizit. Zu diesem Zweck schlägt DiEM25 ein investitionsgeleitetes (Konjunktur-)Erholungsprogramm, den New Deal, vor, und zwar in der Höhe von 5% des jährlichen europäischen Bruttoinlandsprodukts, finanziert durch staatliche Anleihen (bonds), die von staatlichen Investitionsbanken (z.B. der European Investment Bank, des European Investment Fonds, etc.) ausgegeben werden.

Um sicherzustellen, dass diese Anleihen nicht ihren Wert verlieren, wenn deren Angebot stark zunimmt, kündigen die Zentralbanken, unter deren Jurisdiktion die Investitionen erfolgen werden, ihre Bereitschaft zu deren Ankauf an, wenn die Renditen (yields) über ein bestimmtes Niveau steigen.

b) 2.3.2: eine European Green Transition Works Agency: das Herkules Netzwerk:

Das nach der Sicherstellung der Finanzierung zweite Problem betrifft die Leitung des Entwurfs, der Ausführung, der Koordinierung und des Managements dieser benötigten profitablen Investitionsprogramme (z.B. Transportverbindungen im Osten und Südosten Europas, die Grüne Energie Union). Zu diesem Zweck schlägt DiEM25 die Einrichtung einer neuen European Green Transition Works Agency (kurz: das Herkules Netzwerk) vor, dessen Ziel die Identifizierung und das Management der großen und kleinen Investitionsprojekte ist, die eine Grüne Energie Union, grüne Transportsysteme und ganz allgemein nachhaltigen Wohlstand ohne 'braunes' Wachstum ('brown' growth) unterstützen.

c) 2.3.3: grüne Energie Union und Vorschlag einer paneuropäischen CO2-Steuer:

Wegen der Unmöglichkeit, Marktversagen im großen Stil verhindern zu können, lehnt DiEM25 die Liberalisierung des Energiemarkts ab. Emissionshandelsprogramme sind instabil, ineffizient und philosophisch problematisch (vgl. Appendix 4). Stattdessen übernimmt DiEM25 die Idee eines paneuropäischen Kohlenstoffpreises (carbon price), der mit dem Ziel der Begrenzung der globalen Erwärmung auf höchstens 1,5 bis 2° Celsius kompatibel ist.

Eine CO2-Steuer (carbon tax) ist bei weitem das effektivste und pragmatischste Mittel um dieses Ziel zu erreichen. Damit die Koordinierung zwischen den europäischen Staaten auf Prinzipien beruht, die allgemein anerkannt und von allen als fair erachtet werden, schlägt DiEM25 einen progressiven CO2-Preis vor, der auf dem Niveau der Entwicklung und der Emissionen eines Landes basiert. Genauer gesagt schlägt DiEM25 einen Referenz-CO2-Preis vor, der auf dem Index der menschlichen Entwicklung (Human Development Index, HDI:

berücksichtigt die 3 Dimensionen:

1. Bruttoinlandsprodukt pro Kopf,

2. Lebenserwartung,

3. durchschnittliche Schulbesuchsdauer und voraussichtliche Schulbesuchsdauer) und der Menge an verbrauchten CO2 Emissionen basiert [detaillierter im nächsten Abschnitt erklärt].

Diese Vorgehensweise befindet sich in Übereinstimmung mit dem Prinzip der Klimakonvention der "allgemeinen aber differenzierten Verantwortlichkeiten".

Die CO2-Steuern werden ebenfalls in das Europäische Eigenkapitaldepot (European Equity Depository, EED, s.u.) eingezahlt.

d) 2.3.4: Steuergutschriften und graduelle aber flotte Beendung der Unterstützung von fossilen Energien (vgl. Appendix 5)

 

3 .:  hauptsächlich 3 Programme zur Unterstützung vor allem derjenigen, die vom grünen Investitionsprogramm nicht profitieren:

 

a) 2.4.1: das Anti-Armutsprogramm (Solidaritätsprogramm für Europa):

- 2 Ziele: Entlastung von den durch die Krise bedingten Härten, Wiederaufbau von stabilen und gut unterstützten Kommunen

- Ernährungsunterstützung (Modell: US Food Stamps program, griechisches Ernährungsunterstützungsprogramm), basierend auf Kundenkarten (debit cards)

- Arbeitslosenversicherung

- Aufstockung von niedrigen Renten, Schaffung einer europäischen Rentenunion

 

b) 2.4.2: sozialer Wohnungsbau (Housing Program):

- long-term: multilaterale Vereinbarung zur Finanzierung und Garantierung von angemessenem Wohnraum (decent housing) für jede EuropäerIn in ihrem Heimatland

- short-term: sofortiger Schutz von HausbesitzerInnen vor Zwangsräumung in Form einer Recht-auf-Mietung-Regel (right-to-rent rule)

 

c) 2.4.3: das Job-Garantie Programm:

Alle EuropäerInnen sollen das Recht auf eine Arbeit zu einem Existenzminimum (living wage) in ihrem Land haben.

- bei Finanzierung berücksichtigen: Arbeitslosigkeit kostet auf unterschiedliche Weisen

- Jobs werden im öffentlichen und non-profit Sektor auf der lokalen Ebene durch die europäischen Staaten geschaffen

- verfügbar auf Nachfrage in Zusammenarbeit (conjunction) mit den lokalen Gemeinderäten

- warum "in ihrem Land"? -> ansonsten destabilisierender Effekt

- deshalb auch: Lohnskala sollte national und nicht europaweit einheitlich bestimmt werden

 

Das Job Programm ermöglicht genau das, was Europa zur Zeit am meisten braucht:

ein automatisches Stabilisierungsprogramm, das auf die Sicherstellung der ökonomischen und sozialen Stabilität jedes einzelnen europäischen Landes (EU und nicht-EU) ausgerichtet ist.

 

zu 4.: - Ablehnung des bedingungslosen Grundeinkommen (universal basic income, UBI), wenn es durch Steuern finanziert wird, da dies den existierenden Wohlfahrtsstaat untergraben und zu einem Antagonismus zwischen den arbeitenden Armen und den Arbeitslosen führen würde.

- eine allgemeine Grunddividende (Universal Basic Dividend, UBD), beinhaltet drei Aussagen (propositions):

a) Steuern können keine legitime Quelle für solche Programme sein

b) die Zunahme von Automation und Maschinenarbeit muss berücksichtigt werden

c) eine allgemeine unverdiente Zahlung (basic unearned payment) trägt zur allgemeinen Freiheit bei (contributor to basic freedom)

- Finanzierung durch Kapitalverzinsung (returns to capital):

Eine allgemeine Grunddividende (UBD) wird an jeden europäischen Bürger aus einem Fonds des European Equity Depository (EED, Europäisches Eigenkapitaldepot) gezahlt, der sich zusammensetzt aus:

 

1. den erworbenen Vermögenswerten (assets purchased) der Zentralbanken als Teil ihrer quantitativen Entlastungsoperationen (easing programs),

2. einem Prozentsatz des Grundkapitals (capital stock) (Anteile, shares) von jedem Börsengang (initial public offering, IPO) und Kapitalaufstockungen von Unternehmen,

3. Abgaben auf abgeleitete Ausschüttungen (derived distribution) aus geistigen Eigentumsrechten (Intellectual Property rights) und auf allgemeine Wissensmonopole (common knowledge onopolies).

 

 

4

- Außerdem soll die Steuerung (governance) der Finanzinstitute demokratisiert werden. Zielist eine zunehmende Partizipation von lokalen, regionalen und nationalen Vertretern an den Aufsichtsräten.

zu 5 .: Europas Zentralbanken, die Regierungen und die europäische Kommission muss die Steuer-, Geld- und Sozialpolitik so koordinieren, dass die ökonomischen und sozialen Auswirkungen überall in Europa optimiert werden. Der europäische New Deal wird spezifische Vorschläge zur Art dieses Koordinierungsprozesses machen.

zu 6.: Schlüssel zur Überwindung der Eurokrise ist die Beendigung der sinnlosen Austerität innerhalb der existierenden 'Regeln'.

- 4 zusammenhängende Bereiche, in denen sich die Krise der Eurozone entfaltet: Banken, Staatsverschuldung, niedriges Investitionsniveau, zunehmende Armut

- 5 Politikansätze (policies):

 

a) Policy 1: staatliche digitale Zahlungsplatform (PDPP, s.o.)

b) Policy 2: Einzelfall- (Case-by-Case) Bank Programm: Der Europäische Stabilitätsmechanismus (European Stability Mechanism, ESM, der 'bailout' Fonds der EU), und nicht eine nationale Regierung, würden eine Bank, die eine Kapitalerhöhung (recapitalisation) braucht, restrukturieren und rekapitalisieren, sowie faule (failed) Banken auflösen. Das heißt, eine faule Bank würde aus der nationalen Jurisdiktion entfernt und der speziellen Jurisdiktion der Eurozone unterliegen. Die Europäische Zentralbank (ECB) ernennt einen neuen board of directors mit Blick auf die Auflösung oder Rekapitalisierung der betroffenen Bank.

c) Policy 3: Schuldbegrenzungsumwandlungsprogramm / Programm zur Begrenzung des Forderungsausgleichs (Limited Debt Conversion Program): Der Vertrag von Maastricht erlaubt jedem europäischen Mitgliedsstaat eine Staatsverschuldung (sovereign debt) bis zu 60% seines Nationaleinkommens. Seit der Krise von 2008 haben die meisten Mitgliedsstaaten der Eurozone dieses Limit überschritten. DiEM25 schlägt vor, dass die EZB den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit einer Schuldumwandlung / eines Forderungsausgleichs (Debt Conversion) für ihre Maastricht-konformen Schulden (Maastricht Compliant Debt, MCD) anbietet, während die nationalen Anteile der umgewandelten Schuld weiterhin von jedem Mitgliedsstaat getrennt unterhalten würden. Faktisch würde die EZB ein Umstellungs-bzw. Unterhaltungsdarlehen (conversion servicing loan) für das MCD koordinieren, um diese Anleihen bei Fälligkeit einzulösen. [plus 2 detaillierte Absätze zum conversion loan]

d) Policy 4: ein investitionsgeleitetes Erholungs- und Konvergenzprogramm: Anwendung des grünen Investitionsprogramms (s.o.):

 

1. Die europäische Investitionsbank (EIB) und der europäische Investitionsfonds (EIF) bringen ein europaweites investitionsgeleitetes Erholungsprogramm in Höhe von 5% des Bruttoinlandsprodukts (GDP) der Eurozone in Gang, wobei sich die EIB auf Infrastrukturprojekte im großen Maßstab konzentriert und die EIF auf Start-Ups, kleine und mittlere Unternehmen (SMEs), innovative Technikfirmen, Forschung in grüner Energie, etc.

2. Die EIB/EIF gibt Anleihen (bonds) aus, um dieses Programm in Gänze zu finanzieren.

3. Um sicherzustellen, dass die EIB/EIF-Anleihen nicht wegen dieser Ausgaben unter steigenden Renditen leiden, steigt der ECB in den Sekundärmarkt ein und erwirbt so viele von diesen Anleihen wie nötig sind, um die EIB/EIF-Anleiherenditen (bond yields) auf den gegenwärtigen, niedrigen Niveaus zu halten.

e) Policy 5: ein soziales Solidaritätsprogramm für den Notfall (Emergency Social Solidarity Program) um die Zunahme von Armut zu bekämpfen (s.o.)

 

5 Extrapunkt

2.8:  Finanzierung des New Deal Programms: das Europäische Eigenkapitaldepot (European Equity Depository, EED)

 

6 Quellen für den EED Fonds (s.o. Punkt 4, S.19 unten):

1. die im Kontext der quantitativen Entlastungsoperationen (easing operations) durch die Zentralbanken erworbenen finanziellen Vermögenswerte,

2. Geldschöpfungsgewinne (seigniorage) der Zentralbanken und die akkumulierten ECB Target2 Profite,

3. Dividenden eines Prozentsatzes der Anteile vom IPO (Initial Public Offering: erstmaliges öffentliches Anbieten von Aktien an der Börse) und der Kapitalaufstockung jedes Unternehmens,

4. Abgaben auf abgeleiteten Ausschüttungen (derived distribution) aus geistigen Eigentumsrechten (Intellectual Property rights) und auf allgemeine Wissensmonopole (common knowledge monopolies),

5. die paneuropäische Vererbungssteuer,

6. die paneuropäische CO2-Steuer (Carbon Tax, s.o. S.15f.).

 

Diese 6 Quellen des EED Fonds werden folgendermaßen genutzt:

- die Finanzierung des basalen Güterprogramms aus oben 1. bis 4.,

- die Finanzierung der Universal Basic Dividend (UBD) aus oben 5. und 6.

 

Internetquelle: https://diem25.org/wp-content/uploads/2017/04/170411_DiEM25_END_Zusammenfassung_DE.pdf

 

Gesamten Text herunterladen

 

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