Als institutioneller Partner des Auswärtigen Amts erhielt die EBD (Europäische Bewegung Deutschland) vom Ministerium den Auftrag, im Rahmen des Europäischen Jahres der Bürgerinnen und Bürger 2013 (siehe Link im Banner oben) ab 1. Februar als Kontaktstelle für die Zivilgesellschaft vor allem die Fachöffentlichkeit mit Informationen und Veranstaltungshinweisen zu versorgen.
Wie weit weg ist die EU? Täglich hören wir von der Europäischen Union in den Nachrichten. Gelegentliche Krisen bilden die Schlagzeilen. Wenn Sie sich mit der EU vertraut machen und die Politik aktiv mitgestalten wollen, werden Sie schnell merken: Europa ist hier.
Ein aktuelles Beispiel für die sogenannte Bürgerbeteiligung auf EU-Ebene (Konsultation) im Bereich "Finanzierung der Wirtschaft" (Grünbuch). Weitere Konsultationen unter dem Link: http://ec.europa.eu/yourvoice/consultations/index_de.htm
Unten anschliesend noch ein Hinweis auf den neuen Zugang zum "EU-Recht per Mausklick"
Konsultation zum Grünbuch langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft
Politikbereich(e)
- Binnenmarkt, Finanzdienstleistungen
Zielgruppe(n)
Alle Bürger/-innen und Organisationen können an der Konsultation teilnehmen. Von besonderem Interesse sind Beiträge von nationalen und internationalen öffentlichen Behörden, Finanzdienstleistungsunternehmen und Vertretern der Realwirtschaft mit langfristigem Finanzierungsbedarf.
Konsultationszeitraum
- Vom 25.03.2013 bis zum 25.06.2013.
Ziel der Konsultation
Zweck dieses Grünbuchs ist es, eine breit angelegte Debatte über die komplexen und drängenden Herausforderungen im Zusammenhang mit der langfristigen Finanzierung der europäischen Wirtschaft anzustoßen. Antworten auf die im Grünbuch gestellten Fragen werden zur weiteren Analyse der Hindernisse für die langfristige Finanzierung durch die Kommission beitragen, insbesondere im Hinblick auf die Ermittlung etwaiger politischer Maßnahmen zur Überwindung dieser Hindernisse. Mögliche Folgemaßnahmen könnten verschiedene Formen annehmen: Beispielsweise könnten in einigen Bereichen regulatorische Maßnahmen notwendig sein, während in anderen Bereichen der EU-Ebene eine Rolle bei der Stärkung der Koordination und Förderung bewährter Verfahren, oder in Form von spezifischen Nachkontrollen mit einzelnen Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters zukommen könnte.
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für diese Konsultation geltende Datenschutzerklärung, um zu erfahren, wie mit Ihren personenbezogenen Daten und mit Ihrem Beitrag verfahren wird.
Referenzdokumente und andere Konsultationen in diesem Bereich
Kontaktangaben
- Zuständiger Dienst:
- GD Binnenmarkt und Dienstleistungen (GD MARKT),
Referat 02 F2 – Unternehmensführung, soziale Verantwortung - E-Mail:
- markt-consultation-long-term-financing@ec.europa.eu
- Postanschrift:
- Europäische Kommission
Rue de Spa 2 (3/020)
1049 Brüssel
Belgien
Anzahl der für diese Konsultation eingegangenen Beiträge
Diese Informationen werden nach Abschluss der Konsultation verfügbar gemacht werden.
Beiträge einsehen
Diese Informationen werden nach Abschluss der Konsultation verfügbar gemacht werden.
Im Interesse der Transparenz sind die Organisationen gehalten, bestimmte Informationen über sich öffentlich zu machen, indem sie sich beim Register der Interessenvertreter anmelden, und ferner den dafür geltenden Verhaltenskodex zu übernehmen. Ist eine Organisation nicht in dieses Register eingetragen, wird ihr Beitrag getrennt von denjenigen der registrierten Organisationen veröffentlicht.
Ergebnisse der Konsultation und folgende Schritte
Eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Konsultation wird nach deren Abschluss auf dieser Seite veröffentlicht.
Schutz personenbezogener Daten und Spezielle Datenschutzerklärung
Quelle: http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/2013/long-term-financing/index_de.htm
Weitere Konsultationen unter dem Link: http://ec.europa.eu/yourvoice/consultations/index_de.htm
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EU-Recht per Mausklick: Online-Ausgabe des EU-Amtsblattes ab 1. Juli rechtsverbindlich
14.03.2013 Künftig gilt nur noch die Online-Version des EU-Amtsblatts: ab dem 1. Juli wird die elektronische Ausgabe der maßgeblichen Quelle für EU-Recht rechtsverbindlich.
Bisher hatte nur die Papierausgabe des EU-Amtsblattes Rechtswirkung. "Im digitalen Zeitalter möchte die Kommission einen kostenlosen, einfachen und verlässlichen Online-Zugang zum EU-Recht gewährleisten", erklärte Vizepräsidentin und EU-Justizkommissarin Viviane Reding. "Die Verwirklichung der Rechtsverbindlichkeit der Online-Ausgabe des Amtsblattes, des Gesetzblatts der EU, wird den 500 Millionen Europäern direkt zugutekommen, denn sie werden mit einem Mausklick auf die EU-Rechtsvorschriften zugreifen können. 2013 ist das Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger, und die heute veröffentlichte Verordnung ist ein weiteres Beispiel dafür, wie die Kommission daran arbeitet, den Bürgerinnen und Bürgern die Wahrnehmung ihrer Rechte zu erleichtern."
Die neue Regelung wird heute (Donnerstag) im Amtsblatt veröffentlicht. Das Amtsblatt der Europäischen Union enthält Gesetzgebungsakte und Rechtsakte ohne Gesetzescharakter. Nur im Amtsblatt veröffentliche Rechtsakte sind verbindlich. Das Portal EUR-Lex ermöglicht einen raschen, kostenlosen und einfachen Onlinezugang zu den Rechtsdokumenten in 23 Amtssprachen, die von den EU-Organen und -Einrichtungen veröffentlicht werden, und zu Referenzen zu Recht und Rechtsprechung der EU-Mitgliedstaaten.
Zu EUR-Lex gelangen Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie hier
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Quelle: http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/11247_de.htm