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ECCHR UNTERSTÜTZTE FALL VOR DEM AMERIKANISCHEN SUPREME COURT

CIA-ENTFÜHRUNGSFLÜGE: KLAGE VON US-GERICHTEN ABGELEHNT, ABER ERMITTLUNGEN DURCH KANADISCHE POLIZEI

US-amerikanische Gerichte haben eine Schadensersatzklage des kanadischen Staatsbürgers Maher Arar, der vom amerikanischen Geheimdienst CIA nach Syrien verschleppt und monatelang gefoltert worden war, abgelehnt. Das letztinstanzliche Gericht, der US-Supreme Court, beschloss im Juni 2010, den Fall nicht anzunehmen. Unterdessen leitete die kanadische Polizei Ermittlungen ein, bei denen die Rolle von US-amerikanischen und syrischen Offiziellen bei der Entführung und Misshandlung Arars untersucht werden soll.

Maher Arar, dem in keinem der beteiligten Länder Straftaten nachgewiesen werden konnten, hatte in den USA eine Schadensersatz-Klage eingereicht, bei der er vom Center for Constitutional Rights vertreten wurde. Das ECCHR unterstützte den Fall vor dem Supreme Court mit einem Amicus Curiae Brief. Die Gerichte lehnten den Fall jedoch unter anderem mit der Begründung ab, dass der Schutz nationaler Sicherheitsinteressen ein Gerichtsverfahren nicht zulasse. Die Obama-Administration führte dabei in Ihren Stellungnahmen die Politik und Argumentationsstrategie der Bush-Regierung fort. Der von Präsident Obama vielfach versprochene Wandel blieb hier aus. Dies ist umso verwunderlicher als ein Untersuchungsausschuss in Kanada schon zahlreiche Fakten und Umstände der Verschleppung von Maher Arar nach Syrien aufgeklärt und veröffentlicht hatte. Zudem ist - wenn auch teilweise eingeschränkt - in anderen Ländern der Zugang zu Gerichten möglich, auch wenn es um staatliche Geheimhaltung geht.

In der Zwischenzeit hat die kanadische Polizei mit der Untersuchung des Falls Arar begonnen, um die Verwicklung von amerikanischen und syrischen Offiziellen aufzudecken. Maher Arar war am New Yorker Kennedy-Flughafen entführt und nach Syrien verschleppt worden, wo er fast ein Jahr lang festgehalten und gefoltert wurde. Bis heute wurde der Fall in den USA nicht untersucht. In anderen Länder wurden bereits Untersuchungen zu dem so genannten „Extraordinary Rendition Programm", das von der CIA seit dem 11. September 2001 durchgeführt wird, eingeleitet. Zu diesen Ländern zählen Polen, Litauen, Bosnien-Herzegowina, Spanien, Deutschland und Italien.

 

Quelle: http://www.ecchr.de/fall-arar/articles/cia-entfuehrungsfluege-klage-von-us-gerichten-abgelehnt-aber-ermittlungen-durch-kanadische-polizei.html

oder http://bit.ly/cV2zaw

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