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12. April 2019 5 12 /04 /April /2019 23:02

noch 50 Tage bleiben bis zur Wahl des Europäischen Parlaments.

50 Tage, um von den Kandidatinnen und Kandidaten Versprechen für eine Europäische Union, die sich bedingungslos für Frieden und Menschenrechte einsetzt, einzufordern.

Der Wahlkampf hat gerade erst begonnen, viele Menschen haben sich noch gar nicht mit der Wahl beschäftigt. Das wird sich in den nächsten Wochen ändern und wir sollten die Aufmerksamkeit für Europa nutzen, um mehr Menschen für die Rettung des Friedensprojekts zu gewinnen. Bitte helfen auch Sie mit. Hier haben wir aufgeschrieben, was Sie noch tun können.

Die Europäische Union soll ihre Stärken als Vermittlerin in Konflikten und als Bündnis für Frieden durch Kooperation und Zusammenarbeit in der Welt ausbauen – so lautet eine Kernforderung des Aufrufs. Damit richten sich die Unterzeichnenden gegen die Pläne eines Europäischen Verteidigungsfonds und die Finanzierung von Rüstungsprojekten und Militäreinsätzen aus dem Gemeinschaftshaushalt der Europäischen Union.

Weiter sollen die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten keine Gelder zur Aufrüstung der Armeen und Milizen von Drittstaaten einsetzen. Stattdessen sollen die EU-Mittel zur Förderung der gewaltfreien Konfliktbearbeitung und der Menschenrechte gesteigert werden.

Der Aufruf wird von mittlerweile mehr als 100 Organisationen und Institutionen mitgezeichnet, darunter Greenpeace, Brot für die Welt und Misereor. Seit seinem Start am 4. Februar haben bereits mehr als 5.000 Menschen die Forderungen mitgezeichnet – ein toller Erfolg!

Schon heute sind wir 101 Organisationen und mehr als 5000 Personen, die den Aufruf unterzeichnet haben.

Aufruf an das Europäische Parlament
RETTET DAS FRIEDENSPROJEKT EUROPA!

Für Frieden. Für Menschenrechte. Für Europa.

Jetzt unterzeichnen

Aufruf an das Europäische Parlament
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12. April 2019 5 12 /04 /April /2019 22:09

Die EU-Kommission hat als Teil der nächsten langfristigen Haushaltsplanung der EU vorgeschlagen, einen europäischen Verteidigungsfonds von 13 Milliarden Euro einzurichten um grenzüberschreitende Rüstungsprojekte zwischen Mitgliedstaaten zu fördern.

Die SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament lehnen einen Rüstungsfonds in dieser Form ab - obwohl ihrer Meinung die Zusammenarbeit im Bereich der Verteidigung zwischen den EU-Mitgliedstaaten grundsätzlich sinnvoll sei, um Verteidigung effizienter und kohärenter gestalten zu können.

"Den Mehrausgaben im Bereich Verteidigung auf der europäischen Ebene stehen weder Einsparungen in entsprechendem Umfang in den nationalen Verteidigungshaushalten gegenüber, noch erhält die EU bisher für diese zusätzliche Aufgabe neue Finanzmittel aus den EU-Mitgliedstaaten".

"Wenn also Verteidigungsprojekte auf EU-Ebene gefördert werden, können wir dieses Geld nicht für Prioritäten wie Klimaschutz oder Erasmus ausgeben".

"Außerdem gibt es keine Möglichkeit für die EU, die Exporte der durch EU-Mittel geförderten Rüstungsgüter zu kontrollieren. Dadurch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Waffen, die mit finanzieller Unterstützung aus dem EU-Haushalt entwickelt wurden, in fragwürdige Länder exportiert werden".

"Unsere Forderung, dass die Rüstungsgüter wenigstens verbindlich den gemeinsamen EU-Vorgaben zu Rüstungsexporten von 2008 untergeordnet werden müssen, wurde nicht im Fonds berücksichtigt. Die Chance, die Verordnung für die Schaffung hoher Standards zur parlamentarischen und ethischen Kontrolle von Rüstungsprojekten zu nutzen, wurde nicht wahrgenommen. Aus diesen Gründen wird die Europa-SPD in Straßburg gegen den Fonds stimmen."

Sollte die Verordnung von der Mehrheit des Plenums angenommen werden, ist sie dennoch von den Verhandlungen zum Gesamthaushalt des Mehrjährigen Finanzrahmens abhängig, die voraussichtlich im Herbst beginnen werden.

Quelle: https://spe.e-fork.net/newsletter/verteidigungsfonds-keine-subventionen-fuer-die-ruestungsindustrie

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1. April 2019 1 01 /04 /April /2019 12:33

Im Gespräch mit Attac-Aktiven hat Scholz Versäumnisse bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung eingeräumt und zugesagt, sich in der EU künftig für den Attac-Vorschlag einer Gesamtkonzernsteuer (Unitary Tax) einzusetzen und er betont die Notwendigkeit kritischer Zivilgesellschaft.

„Wir haben womöglich bisher nicht ausreichend erkannt, dass das System der weltweiten Konzernbesteuerung völlig neu gestaltet werden muss. Diese Kritik von Attac und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen kann ich als teilweise berechtigt anerkennen“, sagte Scholz. „Eine Gesamtkonzernbesteuerung kombiniert mit Mindeststeuersätzen würde den Gewinnverschiebungen zwischen Unternehmenstöchtern einen Riegel vorschieben – das ist nicht von der Hand zu weisen. Seien Sie versichert, dass ich mich gegenüber meinen Amtskollegen in der EU dafür einsetzen werde.“ Mit einem allzu schnellen Erfolg sei allerdings nicht zu rechnen, schließlich gelte in der EU in Steuerfragen das Einstimmigkeitsprinzip, schränkte der Finanzminister ein.

Die langjährige Attac-Forderung nach einer Gesamtkonzernsteuer wird mittlerweile von namhaften Ökonomen wie Joseph Stiglitz oder Thomas Piketty unterstützt und seit kurzem auch in einem Papier des Internationalen Währungsfonds IWF gefordert.

Scholz hatte Vertreterinnen und Vertreter des globalisierungskritischen Netzwerkes zu einem „offenen Austausch“ nach Berlin eingeladen, nachdem mehrere Medien die Rolle des Bundesfinanzministeriums in der Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac problematisiert hatten. Es sei bittere Ironie, wenn ausgerechnet das Finanzministerium einer Organisation die Gemeinnützigkeit absprechen wolle, die sich für Steuergerechtigkeit einsetzt, hatte etwa das Handelsblatt kommentiert.

Im Mittelpunkt des Gesprächs, über dessen Verlauf beide Seiten weitgehendes Stillschweigen vereinbarten, standen das aus Sicht von Attac ungenügende Engagement Scholz‘ und seiner Vorgänger bei der Bekämpfung von Steuervermeidung und Steueroasen sowie die Rolle
kritischer zivilgesellschaftlicher Organisationen in einer modernen Demokratie.

Attac-Kampagne für eine Gesamtkonzernsteuer: www.attac.de/konzernbesteuerung

Für Rückfragen: 
* Bundesfinanzministerium, Referat Presse, Tel. 030 18 682 – 4291, presse@bmf.bund.de
* Alfred Eibl, Mitglied im Koordinierungskreis von Attac Deutschland, Tel. 0160 9078 0266
* Karl-Martin Hentschel, Attac-Vertreter im Netzwerk Steuergerechtigkeit, Tel. 0151 5908 4268

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31. März 2019 7 31 /03 /März /2019 22:29

Evelyne Gebhardt bleibt Mitglied des Präsidiums der Europa-Union Deutschland. Beim Bundeskongress des überparteilichen Verbandes an diesem Wochenende in Wittenberg wurde die SPD-Europaabgeordnete erneut in das Präsidium gewählt, dem sie seit 2013 angehört. Sie erhielt 80 Prozent der gültigen Stimmen.

„Das Ergebnis ist ein schöner Vertrauensbeweis und zugleich Ansporn, mich weiterhin mit ganzer Kraft in der Europa-Union und darüber hinaus für Europa zu engagieren“, freut sich die Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments. Sie betrachte es als ihre Lebensaufgabe, den Menschen die Vorteile eines vereinten Europas näherzubringen.

„Wir stehen vor der wichtigsten Europawahl aller Zeiten“, konstatiert Evelyne Gebhardt.Es kommt auf uns alle an, die europäische Idee nicht nur zu verteidigen, sondern weiterzuentwickeln – hin zu einem starken und handlungsfähigen Europa, zu einer echten Union der Bürger und Bürgerinnen. Und dafür kämpft die Europa-Union als größte proeuropäische, parteiübergreifende Bürgerbewegung in Deutschland, so Evelyne Gebhardt, die auch als Landesvorsitzende der Europa-Union Baden-Württemberg amtiert.

„Europa ist die Antwort auf die aktuellen Fragen unserer Zeit. Mit nationalstaatlichen Lösungen allein bringen wir im 21. Jahrhundert kein Problem mehr gelöst“, sagt Evelyne Gebhardt.

In kaum einem Feld werde dies so deutlich wie beim Schutz der Umwelt und im Kampf gegen den Klimawandel. „Umweltverschmutzung und Klimawandel machen an keiner Staatsgrenze Halt. Europa trägt hier gemeinsam Verantwortung für künftige Generationen. Daran haben uns erst wieder an diesem Freitag viele engagierte junge Menschen erinnert“, so Evelyne Gebhardt.

Diese Aufgabe erfordere Anstrengungen, Investitionen und Innovationen – ob für erneuerbare Energien, für neue Konzepte der Mobilität, für die Gestaltung des Strukturwandels, für die Vermeidung von überflüssigem Plastikmüll in den Weltmeeren oder für eine nachhaltige Landwirtschaft. All diese Herausforderungen ließen sich nur durch gemeinsames Handeln und durch engagierte Verpflichtungen in der Europäischen Union meistern.

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18. März 2019 1 18 /03 /März /2019 23:24

Europa und der Welt droht ein neues Wettrüsten. Es ist höchste Zeit für eine neue Politik der Abrüstung und Entspannung, für die Deutschland und Europa die Stimme erheben und Impulse geben müssen.

Auch wenn die Rahmenbedingungen denkbar schlecht sind, weil derzeit sowohl die USA als auch Russland auf Aufrüstung und Eskalation setzen: Deutschland und Europa dürfen jetzt nichts unversucht lassen, um die internationale Rüstungskontrollarchitektur vor einem Kollaps zu bewahren.

Die Kündigung des INF-Vertrages zum Verbot landgestützter atomarer Mittelstreckenraketen durch Präsident Trump ist ein höchst gefährlicher Rückschlag für Abrüstung und Rüstungs-kontrolle in Europa und weltweit.

Nimmt man die bereits erfolgte Kündigung des Iran-Abkommens sowie die 2021 ebenfalls drohende Nicht-Verlängerung des New START-Abkommens, das strategische Atomwaffen begrenzt, hinzu, ergibt sich ein dramatisches Bild.

Nicht nur, dass die USA und Russland offensichtlich wieder auf nukleare Aufrüstung setzen und dabei keine Rücksicht auf die europäische Friedens-und Sicherheitsordnung nehmen.

Verschärfend kommt hinzu: Wenn es kein glaubwürdiges Regime zur Begrenzung der amerikanischen und russischen Atomwaffenarsenale mehr gibt, wird die atomare Aufrüstung auch in anderen Teilen der Welt noch weiter an Fahrt aufnehmen. Gegenüber der überschaubaren bipolaren Konfrontationsstellung des Kalten Krieges, dürfte sichein solches globales und unübersichtliches „Wettrüsten 2.0“ als weitaus gefährlicher erweisen.

Hier weiterlesen

Quelle: http://www.nrwspd-landesgruppe.de/wp-content/uploads/2019/02/190214_1805_positionspapier_entspannungspolitik.pdf

 

weitere SPD-Abrüstungsinitiativen 2019 im DL21 Reader: ABRÜSTUNG und RÜSTUNGSKONTROLLE

 

 

Stabilität in der Welt erreichen wir nicht ohne Abrüstung und Rüstungskontrolle. Derzeit erleben wir einen Trend zu militärischer Auf- statt Abrüstung. Um diesem entgegenzuwirken und Abrüstung sowie Rüstungskontrolle voranzutreiben, müssen wir auch in und mit der Nato dafür werben. Auch innerhalb der Progressive Alliance müssen wir uns für diese Position stark machen.
 

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14. März 2019 4 14 /03 /März /2019 12:42

Armutsbeseitigung, der Schutz von Klima und Umwelt oder soziale Gerechtigkeit – die 17
Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der Vereinten Nationen müssen in konkrete Politik einfließen, fordern die SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament.

Über einen Bericht, der erstmals die Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele auf EU-Ebene und in den einzelnen Mitgliedstaaten untersucht, hat das Europaparlament am Donnerstag, 14. März, abgestimmt.

"Die EU muss eine führende Rolle bei der Umsetzung der Agenda 2030 spielen und die UN-
Nachhaltigkeitsziele in den Mittelpunkt ihrer Politiken setzen", fordert SPD-Umweltschutzexperte Jo Leinen.

"Dafür braucht es politische Maßnahmen und eine umfassende Strategie der Kommission, die bisher leider nicht vorliegt", so Arne Lietz über die im Bericht artikulierte zentrale Forderung.

"Vor allem aber muss sich die EU dazu verpflichten, die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele auch außerhalb der EU, in der Zusammenarbeit mit ihren Handelspartnern zu verfolgen", sagt Arne Lietz, der den einseitigen Fokus der Kommission auf Maßnahmen innerhalb der EU kritisiert "Die Kommission täte gut daran, über das Instrument der Klimadiplomatie die Nachhaltigkeitsziele auch in ihrer Außen- und Wirtschaftspolitik zu verfolgen", fordert Arne Lietz.

"Es braucht einen besseren Ausgleich zwischen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt, um derzeitige chieflagen zu korrigieren. Über die Sozial-, Entwicklungs- und Umweltpolitik hinaus müssen in Politikbereichen wie Agrar- und Handelspolitik, aber auch im EU-Haushalt neue Prioritäten gesetzt werden. Europa muss sich zu einer klimaneutralen und ressourceneffizienten Wirtschaft in vollem Einklang mit der UN-Agenda 2030 und den 17 SDGs entwickeln", fordert Jo Leinen.

Der Initiativbericht wurde gemeinsam vom Entwicklungs- und dem Umweltausschuss im Europäischen Parlament erstellt. Er soll zu einer umfassenden EU-Strategie zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele bis 2030 beitragen. Außerdem dient er der Vorbereitung des Implementierungsberichts der EU, welcher vier Jahre nach feierlicher Verabschiedung der UN-Agenda im Sommer 2019 aussteht.

"Ich freue mich, dass der sozialdemokratische europäische Spitzenkandidat Frans Timmermanns ankündigte, die Nachhaltigkeitsziele zur Chefsache zu machen und jedem zukünftigen Kommissar ins Portfolio zu schreiben", so Arne LIETZ.

Mehr Informationen: Büro Lietz, Büro Leinen und Hannah Cornelsen

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11. März 2019 1 11 /03 /März /2019 15:32

Die Bundesregierung hat sich mit Frankreich auf erste Grundsätze für den Export gemeinsam produzierter Rüstungsgüter verständigt. Damit würden wohl die strengen deutschen Richtlinien gelockert. In der Koalition droht Streit.

Die Bundesregierung will bei künftigen gemeinsamen Rüstungsprojekten mit Frankreich die Richtlinien für den Export lockern. "Das erfordert auch von uns Kompromisse", sagte Regierungssprecher Steffen Seibert.

Konzerne wie Airbus und Rheinmetall hatten gefordert, dass Deutschland seine restriktivere nationale Politik an die der EU-Partner wie Frankreich oder Großbritannien anpassen müsse.

In der Großen Koalition droht damit der nächste Streit. Denn die SPD spricht sich in ihrem Europawahlprogramm sowohl für eine "gemeinsame restriktive Kontrolle von Rüstungsexporten" auf europäischer Ebene als auch "den Aufbau einer gemeinsamen Verteidigungsindustrie" aus.

Airbus-Chef Tom Enders hatte angedeutet, dass die geplante Entwicklung eines deutsch-französischen Kampfjets nicht vorstellbar sei, sollte Deutschland seinen Sonderweg fortsetzen. Streitpunkt ist vor allem der deutsche Export-Stopp für Saudi-Arabien. Dieser blockiert nicht nur deutsche Waffenlieferungen, sondern auch die Auslieferung von Gemeinschaftsentwicklungen mit Großbritannien wie dem Eurofighter.

Laut einem Bericht des "Spiegel" sind insgesamt produzierte Rüstungsgüter im Wert von bis zu zwei Milliarden Euro von dem deutschen Lieferstopp betroffen. Hierzu gehörten auch vier Radarsysteme vom Typ "Cobra". Sie werden von einem Konsortium aus dem französischen Konzern Thales, Hensoldt und dem US-Unternehmen Lockheed hergestellt.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/ruestung-exportrichtlinien-101.html

 

SIPRI-Bericht:  USA bleiben größter Waffenexporteur der Welt

SIPRI-Experte Pieter Wezeman gibt keine Entwarnung, im Gegenteil: "Internationale Waffenexporte und Waffenkäufe nehmen weiter zu - wie nun schon seit 2003, als wir einen Tiefstand hatten. Wir wollen auch hervorheben, dass die USA der mit Abstand weltweit größte Waffenexporteur sind und diese Führung in den zurückliegenden Jahren noch ausgebaut haben."

Anteil der USA bei 36 Prozent

Die USA stehen im Fokus des aktuellen SIPRI-Berichts. Danach haben sie ihre Waffenexporte zwischen 2014 und 2018 im Vergleich zum vorigen Fünfjahreszeitraum um 29 Prozent gesteigert. Der allgemeine Zuwachs im internationalen Waffenhandel lag bei 7,8 Prozent. An diesem Handel haben die USA nun einen Anteil von 36 Prozent. Und mehr als die Hälfte aller amerikanischen Exporte, darunter Kampfflugzeuge, Kurzstreckenraketen oder hoch entwickelte Bomben mit integrierter Zielfindung, gingen in den Nahen Osten, dessen Länder, vor allem Saudi-Arabien, ihre Importe im Schnitt um 87 Prozent erhöht haben.

weiter lesen

Quelle: https://www.tagesschau.de/ausland/sipri-waffenexporte-101.html

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25. Februar 2019 1 25 /02 /Februar /2019 21:22

Der INF-Vertrag von 1987 gilt zu Recht als Meilenstein und als wesentliches Kernelement kooperativer Sicherheit in Europa, weil er erstmals eine ganze Kategorie gefährlicher Raketensysteme komplett beseitigte.

Zusammen mit der bereits erfolgten Kündigung des Iran-Abkommens und der im Jahr 2021 womöglich ausbleibenden Verlängerung des noch wichtigeren sogenannten New START-Abkommens, das die Anzahl der strategischen Atomwaffen begrenzt, droht ein völliger Zusammenbruch der internationalen Rüstungskontrollarchitektur mit unabsehbaren Folgen für die globale Sicherheit. Sollte New START tatsächlich nicht verlängert werden, gäbe es zum ersten Mal seit 1972 keine rechtlich bindenden und überprüfbaren Begrenzungen der amerikanischen und russischen Nukleararsenale mehr. Wir könnten am Beginn eines neuen nuklearen Rüstungswettlaufs stehen.

Das Ergebnis könnte ein sicherheitspolitisch heillos zerstrittenes Europa und eine gespaltene NATO sein. Dies wiederum liegt derzeit durchaus im gemeinsamen Interesse von Trump und Putin.

Zurückgekehrt ist vor allem das nukleare Denken. Hatte die Obama-Administration kurzzeitig sogar das Ende der Drohung mit einem nuklearen Erstschlag erwogen und gänzlich auf die atomare Bewaffnung von seegestützten Marschflugkörpern verzichtet, wurde unter Trump die Fähigkeit und der Wille zur atomaren Kriegsführung wieder in die US-Nukleardoktrin aufgenommen, die zunehmend auf kleinere und präzisere Atomwaffen setzt. Allein für die Modernisierung des amerikanischen Atomwaffenarsenals sind für die nächsten 30 Jahre unglaubliche 1,7 Billionen US-Dollar eingeplant. Und der russische Präsident Putin drohte bereits mehrfach mit dem Einsatz russischer Atomwaffen und gab den Startschuss zur Erneuerung der russischen Nukleararsenale. Wenn andere Länder ebenfalls in vergleichbaren Abschreckungskategorien denken, könnte dies in Zukunft sogar die atomaren Neurosen und Bedrohungsspiralen aus der Zeit des Kalten Krieges in den Schatten stellen.

…Die europäischen NATO-Staaten sollten auf dem Außenministertreffen eine gemeinsame Position einnehmen und der US-Administration klar machen, dass sie ein zentrales Interesse am Erhalt des INF-Vertrages haben und eine Neustationierung von amerikanischen Nuklearwaffen in Europa ablehnen. Und die NATO insgesamt sollte Russland dazu auffordern, die Standorte seiner vermuteten INF-vertragsverletzenden Systeme offen zu legen und für Inspektionen zu öffnen.

Zur Vorgeschichte des neuen Rüstungswettlaufs schreibt Mützenich:

Spätestens jetzt ist offensichtlich, dass die einseitige Stationierung der US-amerikanischen Raketenabwehr in Osteuropa und die Kündigung des ABM-Vertrages über die Begrenzung derartiger Systeme durch den ehemaligen Präsidenten George W. Bush als ein großer Vertrauensbruch gegenüber Russland wahrgenommen wurde. Die Belastungen sind bis heute spürbar. Europa muss der Gefahr eines neuen nuklearen Wettrüstens entschieden entgegentreten und darauf bestehen, gegenseitige Anschuldigungen transparent und kooperativ zu überprüfen.

…Die Kündigung des INF Vertrages … ruft diejenigen Geister zurück, die glauben, ein atomarer Krieg sei führ- und gewinnbar. Sowohl die russische als auch die US-Regierung haben Atomwaffen wieder zu Kriegsführungswaffen gemacht. Unter diesen Voraussetzungen stellt sich die Nachfolgefrage für das Trägermittel Tornado, das mit in Deutschland gelagerten US-Atomwaffen bestückt werden kann, für die Bundesregierung völlig neu und bedarf der sorgfältigen Erörterung. Es kann nicht sein, dass wir Präsident Trump für seine gefährliche Politik neue Mittel an die Hand geben oder gar als Stationierungsort für neue Mittelstreckenraketen dienen. Alle Anstrengungen müssen auf neue Rüstungskontroll- und Abrüstungsverträge gerichtet sein, unter Einbeziehung der Raketenabwehr. 

Deutschland und Europa dürfen niemals wieder zum Austragungsort atomarer Kriegsspiele werden. Mit der SPD wird es jedenfalls keine neuerliche Stationierung amerikanischer Mittelstreckenraketen in Deutschland geben.

Quelle: http://neue-entspannungspolitik.berlin/rolf-muetzenich-mit-inf-vertragskuendigung-droht-neues-nukleares-wettruesten-in-europa/

Rolf Mützenich: Rückkehr des nuklearen Denkens: Mit der Kündigung des INF-Vertrages droht ein neues nukleares Wettrüsten in Europa, in: IPG, 04.12.2018

 

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14. Februar 2019 4 14 /02 /Februar /2019 21:27

Es gibt in vielen gesellschaftlich relevanten Bereichen klare gesetzliche Regelungen, um ein verantwortungsvolles Miteinander zu ermöglichen. Für die menschrechtliche Unternehmensverantwortung gilt dies (noch) nicht. Deutsche Unternehmen haften nicht, wenn sie zu Menschenrechtsverstößen oder Umweltschäden ihrer Tochterunternehmen oder Zulieferer beitragen.

Auch wenn sie durch Im- oder Exporte von Menschenrechtsverletzungen profitieren, bleibt das in der Regel folgenlos. Nicht aber für die Menschen, deren Rechte verletzt werden. Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das Unternehmen verpflichtet, negative menschenrechtliche Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit zu überprüfen und einzudämmen.

Frankreich hat im Jahr 2017 unter der sozialdemokratischen Regierung von Präsident Hollande, als erstes Land weltweit ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Das stimmt hoffnungsvoll, denn ohne verbindliche Regeln für Unternehmen lassen sich menschenwürdige Arbeit und eine globale nachhaltige Entwicklung nicht realisieren.

Die Verantwortung für die Menschenrechte hört nicht an Ländergrenzen auf. Der deutschen Wirtschaft geht es gut. Deutschland ist die stärkste Wirtschaftsnation in Europa und hinter China und den USA drittstärkster Exporteur der Welt.

Insgesamt exportierte Deutschland im Jahr 2017 nach Zahlen des Statistischen Bundesamts Waren im Wert von 1.278,9 Milliarden Euro. Deutsche Unternehmen haben ihre Produktionsstätten zum Beispiel für Textilien oder Autoteile in Niedriglohnländer in Asien und Lateinamerika ausgelagert und schaffen dort Arbeitsplätze. Aber die Bilanz ist nicht nur positiv.

Immer wieder tragen deutsche Unternehmen direkt und indirekt zu Menschenrechtsverstößen oder Umweltschäden im Ausland bei.

Doch Abkommen oder Gesetze, die Unternehmen die Einhaltung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht auferlegen würden, fehlen auf nationaler ebenso wie auf europäischer und internationaler Ebene.

Die Folgen für Mensch und Umwelt sind oft katastrophal. Wie zum Beispiel für jene 260 Arbeiter und Arbeiterinnen, die am 11. September 2012 bei einem Großbrand in der Fabrik Ali Enterprise in Karatschi (Pakistan) ums Leben kamen. Viele von ihnen konnten sich deshalb nicht retten, weil Fenster vergittert und Notausgänge versperrt waren.

Die Trauer der Angehörigen dauert an wie auch die ökonomischen Folgen des Verlusts. Oftmals hing der Lebensunterhalt der gesamten Familie zu einem großen Teil an dem Einkommen der Verstorbenen. Das deutsche Textilunternehmen KiK war zu dieser Zeit nach eigenen Angaben Hauptabnehmer der Fabrik.

Wer trägt die Verantwortung für Katastrophen wie diese? Die Textilbranche insgesamt (nur zur Veranschaulichung nimmt dieser Artikel Bezug auf den Fall KiK) ebenso wie andere Sektoren – insbesondere Rohstoffe, Energie, Infrastruktur, industrielle Fertigung und Landwirtschaft – bergen massive menschenrechtliche Risiken, seien es ausbeuterische Arbeitsbedingungen bei der Fertigung von Elektronikgeräten, Kinderarbeit in Kobaltminen oder die Lieferung von Überwachungstechnologie an autoritäre Staaten.

Die Antwort auf die Frage nach der Verantwortung ist in vielen Fällen komplex, wie beim Brand in Karatschi. In erster Linie ist natürlich die Fabrikleitung des Zulieferers von KiK verantwortlich, die trotz vergitterter Fenster und verschlossener Notausgänge produzieren ließ. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren in Pakistan wurde jedoch eingestellt. Auch der pakistanische Staat ist mit-verantwortlich, da er seiner Pflicht zum Schutz der Menschenrechte nicht ausreichend nachkam und Sicherheitsstandards nicht konsequent überprüfte.

1 Weitere Informationen zu diesem Fall finden sich auf der Webseite des European Center for Constitutional and Human Rights, ECCHR: www.ecchr.eu/thema/textilindustrie/

In Zeiten der Globalisierung hört die Verantwortung aber nicht an Ländergrenzen auf. Auch die Auftrag-geber aus Deutschland und die Bundesregierung tragen eine Mitverantwortung, wenn Staaten ihrer Pflicht zum Schutz der Menschenrechte nicht nachkommen.

Seit 2011 gibt es UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die Mindestanforderungen an Staaten und Unternehmen zum Schutz und zur Achtung der Menschenrechte festlegen.

Zentraler Bestandteil der unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte ist die menschenrechtliche Sorgfalt (Human Rights Due Diligence). Damit ist ein Verfahren gemeint, bei dem Unternehmen systematisch die menschenrechtlichen Auswirkungen ihrer gesamten Geschäftstätigkeit identifizieren, negativen Auswirkungen vorbeugen und eingetretene Schäden beheben und wiedergut-machen sollen.

Das deutsche Textilunternehmen KiK muss sich also den Fragen nach seiner Sorgfaltspflicht und Mitverantwortung für die 260 Toten des Brands stellen. KiK kaufte im Jahr 2011 nach eigenen Angaben 70 Prozent der Produktion von Ali Enterprise und ließ seine Zuliefer-Fabriken regelmäßig inspizieren.

Trotzdem wirkte KiK nicht darauf hin, dass Notausgänge freigeräumt wurden. Das aber wäre eine zumutbare Maßnahme gewesen, um solchen Katastrophen vorzubeugen. KiK durfte sich auch nicht darauf verlassen, dass der Fabrik angemessene Sicherheitsstandards bescheinigt worden waren.

Kommerzielle Audits weisen oft erhebliche Schwächen auf. Sie werden zum Beispiel vorher angekündigt oder Angaben werden gefälscht. Bauliche Details wie die vergitterten Fenster bei seinem lang-jährigen Zulieferer Ali Enterprise hätte KiK also zumindest kennen müssen.1

Deutschland ist durch das Völkerrecht dazu verpflichtet, Menschenrechte vor Verstößen im In- und Ausland durch eine wirksame Politik, Gesetzgebung und sonstige Regulierungen zu schützen. Während die Bundesregierung weiterhin einen freiwilligen Konsens mit der Wirtschaft sucht, geht unser Nachbar voran: Frankreich hat die menschenrechtliche Unternehmensverantwortung bereits in der Form eines Gesetzes umgesetzt.

Das französische Gesetz Loi de Vigilanceein Meilenstein für die Menschenrechte

Frankreich ist weltweit das einzige Land, das eine umfassende menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung für Unternehmen gesetzlich festschreibt. Das sogenannte Loi de Vigilance trat im März 2017 in Kraft.

Durch das Gesetz können die 100 bis 150 größten Unternehmen Frankreichs, darunter zum Beispiel Total, L‘Oréal, Danone oder Areva, unter bestimmten Umständen für schwere Menschen-rechtsbeeinträchtigungen und Umweltschäden haftbar gemacht werden.

Ziel des Gesetzes ist es, Menschenrechtsverstöße durch oder unter Beteiligung von großen französischen Unternehmen zu reduzieren, auch wenn sie im Ausland stattfinden. Anstatt sich für angerichtete Schäden im Nachhinein an den Pranger stellen lassen zu müssen, sollen Unternehmen Menschenrechtsverstößen frühzeitig vorbeugen und ihnen wirksam begegnen.

Damit ist das Gesetz ein wesentlicher Schritt in die Richtung einer zukunftsfähigen Entwicklung und leistet einen konkreten Beitrag sowohl zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum und menschenwürdiger Arbeit für alle (Ziel 8 der SDGs) als auch für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster (Ziel 12).

Das Gesetz schreibt Unternehmen umfassende Sorgfaltspflichten vor, unter anderem die Erstellung, Veröffentlichung und Umsetzung eines jährlichen Sorgfaltspflichtenplans, um ökologische und menschenrechtliche Risiken zu identifizieren und zu verhindern.

Unternehmen müssen sowohl die eigenen Tätigkeiten, als auch die Tätigkeiten von Tochter- und Subunternehmen sowie Zulieferern in den Sorgfaltspflichtenplan einbeziehen. Letztere allerdings nur dann, wenn mit dem Zulieferer eine etablierte Geschäftsbeziehung besteht und die menschenrechtlichen Probleme mit der Geschäftsbeziehung zusammenhängen. Der Plan muss veröffentlicht und umgesetzt werden und spätestens ab 2019 müssen die betroffenen Unternehmen in ihrem Geschäftsbericht Rechenschaft über die Umsetzung des Sorgfaltsplanes ablegen.

Wenn ein Unternehmen keinen oder keinen ausreichenden Sorgfaltspflichtenplan erstellt, kann dies richterlich angeordnet werden. Die Unternehmen sind zudem zum Ersatz des Schadensverpflichtet, der unter Beachtung der Pflichten dieses Gesetzes vermieden worden wäre. D. h. sie haften dafür, wenn sie keine zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um einen erkennbaren Schaden zu verhindern.

Für den deutschen Kontext folgt daraus: Wenn die Bundesregierung ein Sorgfaltspflichtengesetz einführen würde, müssten Unternehmen wie KiK zukünftig wirksame Maßnahmen ergreifen, damit langjährige, wirtschaftlich eng verbundene Zulieferbetriebe adäquate Schritte zum Schutz der Arbeiter*innen ergreifen.

Viele Menschenrechtsverletzungen könnten so vermieden werden. Deutschland verliert den Anschluss im Menschenrechtsschutz Neben Frankreich gibt es auch in anderen Ländern und auf EU-Ebene interessante Gesetze oder Gesetzesinitiativen, die zeigen, dass es einen internationalen Trend hin zu gesetzlicher Unternehmensverantwortung gibt. In Großbritannien müssen Unternehmen erklären, wie sie Zwangs- und Kinderarbeit in ihrer ganzen Produktionskette ausschließen. In der Schweiz wird im Jahr 2019/2020 über ein Konzernverantwortungsgesetz entschieden.

Auf EU-Ebene fordern acht Parlamente von EU-Mitgliedstaten eine generelle Sorgfaltsprüfungspflicht für europäische Unternehmen. Die Bundesregierung hat einen anderen Weg gewählt. Im Rahmen der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte in den Jahren 2014-2016 hat sie sich gegen eine gesetzliche Regelung zur Sorgfaltspflichten entschieden.

Die Bundesregierung erwartet im Aktionsplan von Unternehmen lediglich, dass sie Verfahren zur Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfalt einführen. Allerdings will sie bis 2020 überprüfen, ob die größten etwa 6.500 Unternehmen dies ausreichend tun. Falls die Überprüfung zu dem Ergebnis kommt, dass weniger als 50 Prozent der Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen, will sie laut Koalitionsvertrag gesetzliche Regelungen schaffen und sich auf EU-Ebene ebenfalls dafür einsetzen.Angesichts der menschenrechtlichen Herausforderungen in globalen Lieferketten, Investitionsprojekten und Dienstleistungen ist das ein viel zu zaghafter und unzureichender Ansatz.

Denn ohne einen effektiven Schutz der Menschenrechte ist keine nachhaltige Entwicklung möglich. Eine menschenrechtsbasierte Umsetzung der SDGs in Deutschland hieße u. a., dass menschen-rechtliche Sorgfaltspflichten für alle deutschen Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette gesetzlich verankert werden und Betroffene von Menschenrechtsverletzungen, für die deutsche Unternehmen mitverantwortlich sind, ihre Rechte auch in Deutschland effektiv einfordern können.

Von Johanna Kusch ist Referentin für Unternehmensverantwortung bei Germanwatch und vertritt das CorA Netzwerk für Unternehmensverantwortung im europäischen Dachverband ECCJ.

Quelle: www.2030report.de/sites/default/files/sgn/pdfs/So_geht_Nachhaltigkeit_online.pdf

 

Der Weg zum Loi de Vigilance

Wie kam es, dass Frankreich ein Gesetz zur Unternehmenshaftung verabschiedet hat?

Wir waren eine sehr ambitionierte und engagierte Gruppe von Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften, die von Anfang bis Ende, also von 2013, als der erste Gesetzentwurf präsentiert worden ist, bis zur Verabschiedung des Gesetzes im März 2017, immer die gleichen Ziele geteilt haben.

Hinzu kommen äußere Entwicklungen, die unsere Arbeit positiv verstärkt haben: Wir haben alle bereits seit Jahren zu verbindlicher Unternehmensverantwortung gearbeitet, aber erst die 1.134 Toten beim Einsturz der Fabrik Rana Plaza im April 2013 haben tragischerweise die notwendige öffentliche Wahrnehmung für das Thema geschaffen und Türen innerhalb der Politik geöffnet, die bisher verschlossen waren.

Zentral war zudem, dass sich einige engagierte Abgeordnete aus den Regierungsparteien über die Jahre kontinuierlich für den Gesetzentwurf eingesetzt haben, da wir von 2012 bis 2017 eine sozialistische Regierung in Frankreich hatten. Und obwohl die Regierung den Gesetzentwurf in der ganzen Zeit nicht besonders förderte, haben wir es geschafft, in den entscheidenden letzten Monaten vor den Wahlen doch noch die Unterstützung einiger Regierungsmitglieder zu gewinnen, die wussten, dass sie nicht wiedergewählt werden würden, so dass ein politisches Zeitfenster entstand, in dem das Gesetz verabschiedet werden konnte.

Und wenn Sie fragen, warum in Frankreich? Dann hat sicher sehr geholfen, dass die öffentliche Meinung in Frankreich es richtig findet, dass Rahmensetzungen – die auch Gesetze enthalten können – von der Regierung aufgesetzt werden und nicht durch einen Konsens mit Unternehmen.

Wie bewerten Sie mit etwas Abstand das Gesetz und die Umsetzung?

Obwohl wir mit weitergehenden Rechenschafts-anforderungen an Unternehmen gestartet sind, schätzen wir das Gesetz und die positiven Auswirkungen, die es zum Beispiel für die internationale Debatte um gesetzliche Sorgfaltspflichten hat.

2018 ist das erste Jahr, in dem die betroffenen Unternehmen den Sorgfaltsplan veröffentlichen müssen, daher ist es noch zu früh, um Genaueres zu sagen. Für uns hat sich aber der Arbeitsfokus geändert. Wir setzen jetzt auf die höchsten Umsetzungsstandards, die das Gesetz erlaubt, und wir haben vor, dafür die Veröffentlichung der Sorgfaltspläne sowie ihre Umsetzung eng zu begleiten.

Yves Prigent leitet das Programm Responsabilité des Etats et des Entreprises bei Amnesty International Frankreich.

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4. Februar 2019 1 04 /02 /Februar /2019 12:05
 
 
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