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13. April 2019 6 13 /04 /April /2019 15:56

Im April 2010 veröffentlichte die Whistleblower-Plattform Wikileaks von Assange hunderttausende als geheim klassifizierte US-Dokumente. Dadurch wurden schlimme völkerrechtliche und kriminelle Verstöße der USA aufgedeckt, darunter das Video „Collateral Murder“, das ein Kriegsverbrechen der Besatzung eines Kampfhubschraubers aus 2017 im Irakkrieg dokumentiert, bei dem 12 unbewaffnete Zivilisten, darunter 2 Reuters-Korrespondenten, mit einem Maschinengewehr ermordet wurden. Die beteiligten Soldaten waren nicht bestraft worden. Das Video ging um die Welt und sorgte für breite Empörung.

Die US-Army ermittelte die Soldatin Manning als angebliche Informantin und setzte sie kurz danach fest. Dem damals noch nicht namentlich festehenden Informanten verliehen IALANA und VDW als „Anonymus“ den Whistleblowerpreis 2001. Manning wurde dann von einem Militärgericht nach dem „Espionage Act“ von 1917 in einem skandalösen Verfahren zu der horrenden Strafe von 35 Jahren Gefängnis verurteilt (vgl. A.Falter in „Whistleblower in der Sicherheitspolitik. Awards 2011/13, S. 183 ff. ). Bis dahin waren erst 3 Whistleblower nach diesem Gesetz verurteilt worden, das mit völlig unbestimmten Formulierungen hohe Strafen einschließlich Todesstrafe androht. Nach internationalen Protesten begnadigte 2017 Obama Chelsea Manning nach 7 Jahren Haft im Männergefängnis.

Überraschend wurde sie vor 4 Wochen wieder festgenommen, jetzt in Beugehaft, weil sie es gegenüber einer Grand Jury abgelehnt hatte, über ihre Zusammenarbeit mit Julian Assange auszusagen. Sie verwies auf ihre Angaben in ihrem eigenen Verfahren – mehr gebe es nicht zu sagen. Darauf wurde sie in unbefristete Einzelhaft genommen, bis sie sich zur Aussage bereit erkläre. Sie leidet unter Panikattacken und Depressionen – Folgen der langen Militärhaft.

Auch Assanges Gesundheitszustand ist bedenklich auf Grund des Ausnahmezustandes in der ecuadorianischen Botschaft.

Beide in Haft – die Whistleblowerin und der Mann, der Preise dafür verdient hat, dass er ihre brisanten Informationen vor 9 Jahren veröffentlicht hat, beide nach 7 Jahren Freiheitsentzug nun wieder festgenommen. Die Koinzidenz lässt ahnen, dass Schlimmes auf Assange zukommt für den Fall, dass er in die USA abgeschoben werden sollte: eine Anklage nach dem Espionage Act mit mindestens 35 Jahren Strafe.

Dagegen ist fast vergessen, dass die Enthüllungen damals zahlreiche kriminelle Rechtsbrüche ans Licht brachten, die zu Geheimnissen erklärt worden waren. IALANA ist der Auffassung, dass Rechtsbrüche ohnehin keinen Geheimnisschutz beanspruchen dürfen und die Offenlegung solcher Vorgänge von strafrechtlicher Verfolgung freigestellt werden muss.

Zwar haben die USA ihr Auslieferungsersuchen, das zur Festnahme Assanges geführt hat, mit einer weniger schweren Beschuldigung begründet, die nur mit maximal 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden könnte. Aber selbst wenn die britische Regierung die Auslieferung nur für diese Anklage genehmigen würde: wer möchte seine Hand ins Feuer dafür legen, dass solche Garantien nach internationalem Recht von den USA dann eingehalten würden?

Wir erinnnern: 1999 hatte im Fall der deutschen Brüder LaGrand ein Gericht in Arizona die beiden wegen eines Bankraubs zum Tode verurteilt, ohne ihnen entsprechend internationalem Recht konsularischen Beistand zu gewähren. Darauf reichte die Bundesrepublik Deutschland Klage wegen der Verletzung rechtlichen Gehörs ein. Das US-Gericht wies die Klage ab. Auch die Klage beim Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten blieb erfolglos. Eine beim Internationalen Gerichtshof (IGH) eingereichte Klage führte zunächst zu einer einstweiligen Anordnung des IGH vom 3. März 1999, die Vollstreckung aufzuschieben, die allerdings von den US-amerikanischen Behörden nicht beachtet wurde. Die Brüder wurden hingerichtet. Im Jahre 2001 urteilte der IGH, dass die USA mit der Hinrichtung gegen internationales Recht verstoßen hätten.

Unter der Regierung Trump ist der Bruch internationaler Abkommen, sofern sie die Machtentfaltung der USA beschränken, zum Programm geworden. 2010 forderte Trump für Assange bereits die Todesstrafe („death penalty, or something“)

Die Auslieferung Assanges in die USA muss daher unbedingt verhindert werden. Statt dessen fordern wir seine sofortige Freilassung.

Die Verletzung der Meldeauflage im Jahr 2012 rechtfertigt keine Haftstrafe, zumal die schwedische Justiz den damaligen Haftbefehl längst aufgehoben hat.

Zu der jetzigen Anklage der USA erklärt Glenn Greenwald in „The Intercept“ am 12.4.19: die Anklage versuche das zu kriminalisieren, was für Journalisten nicht nur erlaubt, sondern geradezu ethische Pflicht sei: den Whistleblowern zu helfen, ihre Quellen zu anonymisieren („the indictment seeks to criminalize what journalists are not only permitted but ethically required to do: take steps to help their sources maintain their anonymity“). Daher sei die Anklage als schwerer Angriff auf die Pressefreiheit zu qualifizieren.

Wir protestieren auch gegen das Vorgehen der Regierung Moreno bei Beendigung des Asyls

Assange war 2012 Asyl in der Londoner Botschaft durch den damaligen Präsidenten Correa gewährt worden. Ergänzend wurde das Botschaftsgebäude abgesichert gegen ein befürchtetes illegales Eindringen seitens britischer Behörden. Nach der Wahl des neuen Präsidenten Lenin Moreno im Jahr 2017 änderte sich das Vorgehen: nun wollte die Regierung Assange aus der Botschaft raus haben.

Zunächst wurde versucht, durch Erteilung der Staatsbürgerschaft und Aufnahme in den diplomatischen Dienst Immunität für eine Ausreise zu erreichen. Das scheiterte an der Weigerung Londons, Assange zu akkreditieren. Dann wurden die Bedingungen für den Aufenthalt für Assange so verschlechtert, dass er vielleicht freiwillig die Botschaft verlassen würde, oder wegen seines Gesundheitszustandes in ein Krankenhaus gebracht werden müsste und dort festgenommen werden könnte. Auch das führte nicht zum Erfolg.

Gestern wurde nun Assange ohne Vorwarnung die Flüchtlingseigenschaft aberkannt – unter Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, die dafür strenge Voraussetzungen vorgibt, die nicht vorlagen. Weiter wurde die Pflicht zur vorherigen Anhörung mit Gelegenheit zur Einlegung von Rechtsmitteln verletzt. Dann ließ der Botschafter die britische Polizei ein ins Botschaftsgebäude, um Assange überraschend festzunehmen und gewaltsam nach draußen zu bringen zu lassen. Und zuletzt aberkannte Ecuador anschließend Assange die Staatsangehörigkeit, nachdem es den eigenen Staatsangehörigen zuvor ausgeliefert hatte, was z.B. in der BRD durch Art. 16 Abs.2 Grundgesetz und auch in vielen Ländern Südamerikas ausdrücklich verboten oder zumindest undenkbar ist.

Wir fordern: bestraft die Täter der geheim gehaltenen Verbrechen, nicht diejenigen, die sie aufdecken und veröffentlichen!

Quelle: https://www.ialana.de/aktuell/ialana-deutschland-zur-aktuellen-diskussion/ialana-zu-whistleblowing/2454-ialana-fordert-die-sofortige-freilassung-von-chelsea-manning-und-julian-assange

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14. März 2019 4 14 /03 /März /2019 00:23
Macht Mit ! Die Kampagne lebt von aktiven Beteiligung vor Ort: in euren Städten, Gemeinden und Wahlkreisen. Wenn wir gemeinsam überall in ganz Deutschland protestieren, werden wir unsere Bundestagsabgeordneten davon überzeugen, uns zuzuhören. Die Politikerinnen und Politiker sollen und müssen merken: Die Entscheidung über einen Auslandseinsatz der Bundeswehr sollten sie nicht leichtfertig treffen – denn die Wählerinnen und Wähler schauen ganz genau hin.
  • Leiht euch unser Aktions-Set aus und macht Fotos für den Frieden mit Menschen in eurer Stadt! Die im Set enthaltene Fotoleinwand macht jeden Infostand zum Hingucker und animiert die Menschen zur Interaktion.
  • Kommt zu unseren Protestaktionen vor dem Reichstag nach Berlin! Vor jeder Bundestagsabstimmung über die erneute Verlängerung des Bundeswehrmandats für Syrien und den Irak treffen wir uns zu einer Kundgebung mit Fotoaktion vor dem Reichstag oder dem Brandenburger Tor. Hier findet ihr eine Rückschau zur letzten Aktion am 19.03.2018. Die nächste Aktion wird voraussichtlich im Herbst 2019 stattfinden! Haltet euch auf unserer Terminseite auf dem Laufenden!
  • Plant eigene Aktionen in euren Städten oder beteiligt euch an spontanen Protestaktionen der Friedensbewegung und zeigt dabei Flagge für Frieden und für zivile Lösungen in Syrien. Termine der Friedensbewegung u.a. zum Thema Syrien findet ihr im Terminkalender des Netzwerk Friedenskooperative
  • Bestellt die Dokumentation unserer Aktionskonferenz, die am 13. Mai 2017 in Köln stattgefunden hat, und lest nach, wie ihr aktiv für Frieden in Syrien werden könnt. Die Doku ist hier bestellbar.
  • Bestellt unsere Kampagnenmaterialien, verbreitet sie in euren Kreisen und legt sie bei euren Veranstaltungen aus.
  • Macht die Kampagne über eure Newsletter, Rundbriefe und Mitgliedszeitschriften bekannt.
  • Organisiert eine Infoveranstaltung oder eine Podiumsdiskussion mit euren Bundestagsabgeordneten und diskutiert zivile Alternativen zum Militäreinsatz in Syrien. Ladet dazu explizit auch Stimmen aus Syrien ein: Geflüchtete, Exilant*innen oder Vertreter*innen von syrischen NGOS. Denn wir wollen nicht nur ÜBER Syrien reden, wir wollen auch MIT Syrer*innen sprechen und ihren Erfahrungen, Meinungen und Ideen für eine friedliche Lösung der Konflikte in ihrem Heimatland einen Raum geben.
  • Schreibt euren Wahlkreisabgeordneten und fordert eine Positionierung von ihnen zur Abstimmung.
  • Verabredet euch mit euren Wahlkreisabgeordneten zum Lobby-Gespräch und befragt sie zu ihren Positionen zum Syrien-Konflikt und zum Einsatz der Bundeswehr. Fragt insbesondere auch danach, welche zivilen Möglichkeiten der Konfliktlösung sie kennen und ob sie sie vor der Entscheidung über die Verlängerung von Bundeswehrmandaten überhaupt als Alternative in Erwägung ziehen. Unser Aktions- und Lobbyleitfaden unterstützt euch bei den Gesprächen mit praktischen Tipps.
  • Schreibt Leserbriefe an eure Zeitungen, wenn dort über den Syrien-Konflikt und den Bundeswehreinsatz geschrieben wird, und formuliert dort zivile Möglichkeiten der Konfliktlösung.
  • Sprecht auch mal Lob aus! Viele Bundestagsabgeordnete aus allen (!) Parteien haben bei der letzten Abstimmung zum Syrien-Mandat mit Nein gestimmt, 7 haben sich enthalten. Viele Medien haben sich sehr kritisch einem Bundeswehreinsatz gegenüber gezeigt. Sorgt dafür, dass das so bleibt und es noch mehr werden! Journalist*innen und Politiker*innen freuen sich über positive Rückmeldungen. So stärken wir denen den Rücken, die sich in Medien und Politik für friedliche Lösungen einsetzen.
  • Werdet als Friedensgruppe Mitglied im Träger*innenkreis der Kampagne – auch und gerade lokale und regionale Gruppen sind herzlich eingeladen!
  • Spendet für die Kampagne – eine solide finanzielle Basis ist eine der Grundlagen für erfolgreiche Kampagnenarbeit.
  • und, und, und… Eurer Fantasie und Kreativität sind keine Grenzen gesetzt!

Was immer ihr plant und organisiert: Wir freuen uns über eure Rückmeldungen, Berichte und Aktionsfotos. Mit eurem Einverständnis sammeln wir sie dann auf unserer Website und zeigen so unseren Politiker*innen, wie viele Menschen zivile Antworten zum Syrien-Konflikt einfordern.

Macht mit! MACHT FRIEDEN.

Quelle: http://macht-frieden.de/aktiv-werden/macht-mit

Ergänzungen:

Theaterstück "Die Sehnsucht nach dem Frieden"
über eine syrische Familie mit der Berliner Compagnie,
Kosten: 16/14 EUR, VA: Pax Christi Augsburg
Kontakt: Pax Christi Bistumsstelle Augsburg, 86152 Augsburg, Telefon: 0821/517751, augsburgATpaxchristi.dehttp://www.augsburg.paxchristi.de
 
 
Seminar "Krieg und Medien. Syrienbilder"
mit u.a. Irit Neidhardt (Politik- und Islamwissenschaftlerin, Autorin zum Thema Kino und Nahost, Berlin),
Kontakt: Ev. Studierendengemeinde (ESG), Gießen, Henselstr. 7, 35390 Gießen, Telefon: 0641/76757, info.esg-giessenATekhn-net.de,  Webseite: https://esg.ekhn.de/esg-giessen/index.html
 
 
Vortrag "Dreißigjähriger Krieg, Westfälischer Frieden und Syrien-Krieg:
Historische Friedens- und Konfliktforschung aktuell" mit Prof. Dr. Michael Rohrschneider,  Uni Bonn, Zentrum für Historische Friedensforschung  und Konfliktforschung
Ort: Universitätsclub Bonn, Konviktstr. 9, 53113 Bonn
 
 
 
 
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14. Januar 2019 1 14 /01 /Januar /2019 13:37

Die deutsche Sektion der IPPNW hat eine Publikation zur humanitären Dimension des Syrienkrieges veröffentlicht. Claudia Haydt hat einen Part zur Rolle der EU und Deutschlands beigetragen, Norman Paech hat einen Beitrag zum völkerrechtlichen Kontext geschrieben.


PDF der Broschüre kann kostenlos heruntergeladen werden.
www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Frieden/Akzente_Syrien_web.pdf

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19. September 2018 3 19 /09 /September /2018 20:12

Ein ausführlicher CILIP-Artikel über die Geschichte der Militarisierung der Polizei.

Der Begriff der Militarisierung kann, wie Fabien Jobard (siehe seinen Beitrag in diesem Heft) zurecht bemerkt, vieles bedeuten:

von der organisatorischen Unterstellung der Polizei unter das Verteidigungsministerium oder die Armee über die Erweiterung militärischer Einsatzmöglichkeiten im Innern bis hin zur Übernahme militärischer Bewaffnung, Befehlshierarchien und „Kultur“ durch die Polizei.

Hier weitere Auszüge aus dem CILIP-Artikel:

Mit den Notstandsgesetzen wurde zwar der innere Einsatz des Militärs verfassungsrechtlich abgesichert. Der „Verteidigungsfall“ und der „innere Notstand“ und damit der bewaffnete Einsatz der Bundeswehr im Innern blieben der BRD jedoch erspart.

Gleichzeitig bildeten die Notstandsgesetze die Voraussetzung für eine Entmilitarisierung der Polizei: Bereits 1968 beschloss die Innenministerkonferenz, die Granatwerfer der Bereitschaftspolizeien der Länder zu verschrotten. Bis Ende der 1970er Jahre hatten die meisten Landespolizeien auch ihre Handgranaten und Maschinengewehre abgegeben oder eingemottet.

Auch der BGS tauschte seine militärischen Waffen gegen polizeiliche – Tränengas, Wasserwerfer, Knüppel – und mauserte sich zu einer Bereitschaftspolizei des Bundes, die seit der erneuten Grundgesetzänderung 1972 und einer Neufassung des BGS-Gesetzes von den Ländern zur Unterstützung angefordert werden konnte.

Paradoxerweise hat erst seine Entmilitarisierung die massiven und brutalen (aber polizeilichen) Einsätze bei Demonstrationen – von den AKW-Bauplätzen in Grohnde, Brokdorf und Kalkar 1977 bis zum G20-Gipfel in Hamburg 2017 – ermöglicht.

Quelle: https://www.cilip.de/2018/08/14/kein-notstand-verschiebungen-im-verhaeltnis-von-polizei-und-militaer/

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9. August 2018 4 09 /08 /August /2018 21:16

Das bietet [U25] Dortmund, ein Projekt, dessen Ziel und Arbeitsinhalt onlinebasierte Suizidprävention ist. Über das so genannte Help-Mail-System bekommen Personen bis 25 Jahre in akuten Krisen kostenlose und anonyme Unterstützung via Mail.

www.u25-dortmund.de

Neben der onlinebasierten Arbeitsweise stellt eine weitere Besonderheit von [U25] die Arbeit mit so genannten Peerberater/innen dar. Diese sind mit 16-25 Jahren im gleichen Alter wie die Betroffenen, werden vor Beginn der Beratungstätigkeit 3-6 Monate speziell zum/zur Peerberater/in geschult und engagieren sich ehrenamtlich in dem Projekt.

Über 40 Jugendliche wurden allein am Standort Dortmund, der Angebunden an den SkF e.V. Dortmund ist, bereits zu Peer-Berater/innen ausgebildet. Gemeinsam unterstützen sie jedes Jahr über 200 junge Menschen in Krisenzeiten via Mail. Wöchentliche Teamsitzungen helfen der Projektleitung dabei die Belastbarkeit der jungen Ehrenamtlichen einzuschätzen. Gleichzeitig bietet das Team viel Rückhalt für jeden einzelnen Peer, sodass sich in Dortmund auch ganz Real ein Netz gebildet hat, von dem alle Beteiligten bei [U25] profitieren.
Zusätzlich bietet [U25] die Möglichkeit Gemeinden, soziale Einrichtungen und Schulen etc. zu besuchen und in Form von Workshops oder Vorträgen zu den Themen Suizidalität und Krisen im Jugendalter aufzuklären und eventuell bestehende Berührungsängste abzubauen.

Und diese, besonders niederschwellige Form der Unterstützung, kommt besonders gut bei den jungen Hilfesuchenden an. Einerseits, da die onlinebasierte Arbeit absolute Anonymität garantiert und andererseits, weil es für junge Menschen scheinbar sehr viel einfacher ist, sich einer gleichaltrigen Person zu öffnen. Das zumindest stellen die Peer-Berater/innen in ihrer täglichen Arbeit mit den häufig akut suizidgefährdeten jungen Menschen fest.

www.u25-dortmund.de

Die onlinebasierte Arbeit hat den zusätzlichen Vorteil, dass die jungen Hilfesuchenden sich in einer Mail genau dann ihre Last von den Schultern schreiben können, wenn sie dies brauchen. So ist es keine Seltenheit, dass auch mitten in der Nacht Mails im Postfach von [U25] eingehen.

Beantwortet werden diese dann spätestens nach 7 Tagen, individuell, respektvoll und am Hilfebedarf der Betroffenen orientiert- so sieht sie aus, die Suizidprävention über das Netz.

Kontakt:
[U25] Dortmund  Joachimstraße 2   44147 Dortmund
www.u25-dortmund.de

oder https://www.akl-freiburg.de/

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18. Juli 2018 3 18 /07 /Juli /2018 23:13

Die Frage nach der Demokratie und der Zukunft der Demokratie stellt sich heute wieder mit großer Dringlichkeit. Ein Grund für die Herausgeber/innen des Forschungsjournals Soziale Bewegungen, dieser Fragestellung zum dreißigjährigen Jubiläum der Zeitschrift ein komplettes Doppelheft zu widmen.

Nicht nur in Deutschland und Europa lassen sich Demokratieverdrossenheit, Demokratieablehnung oder auch Demokratieverachtung sowie Tendenzen zur Renationalisierung und ein Aufschwung rechtspopulistischer Mobilisierungen beobachten.

Die aktuelle Ausgabe analysiert vor diesem Hintergrund auf beinahe 500 Seiten und mithilfe zahlreicher Autor/innen multiperspektivisch die Herausforderungen, denen sich die repräsentative Demokratie auf dem Weg zur »Demokratisierung der Demokratie« zu stellen hat.

Forschungsjournal Soziale Bewegungen: Zukunft der Demokratie, Heft 1-2, 2018, 50,00 Euro, ISSN 2192-4848

Information und Bestellung

Seit 30 Jahren erscheinen nun im Forschungsjournal Soziale Bewegungen Analysen zu Demokratie und Zivilgesellschaft. Das Journal entstand in einer Zeit, als die neuen sozialen Bewegungen in Westdeutschland die Demokratie grundlegend veränderten. Kurze Zeit später forderte die Bürgerrechtsbewegung in der DDR Demokratie ein und brachte damit das System zu Fall.

Soziale Bewegungen und Zivilgesellschaft sind eng mit der Demokratie und ihrer Zukunft verbunden. Was vor 30 Jahren hoch aktuell war, ist es heute wieder. Wir beobachten in Deutschland, Europa und darüber hinaus Strömungen zur Renationalisierung und einen Aufschwung rechtspopulistischer Mobilisierungen – beide stellen die Demokratie grundlegend infrage. Download

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14. Juli 2018 6 14 /07 /Juli /2018 20:57

Einige Impulstexte zum diesjähren Jahresmotto KRIEG 3.0 oder zu den Themen der vergangenen Jahre finden Sie unter der Rubrik "Impulse" auf unsere Internetseite.
"Man zählt nicht auf die Weisheit, sondern mehr auf die Kriegswaffen. Höhere Rüstungsausgaben werden gefordert, die Kriegs- und Tötungstechnik immer mehr verfeinert. Nimmt man den Tun-Ergehens-Zusammenhang, der in der weisheitlichen Literatur aufgestellt wird, ernst, dann schlägt diese Aufrüstung direkt auf den Menschen zurück: „Die zum Schwert greifen, werden durch das Schwert umkommen“ (Mt 26,52)", schreibt Dr. Marc Witzenbacher von der ACK-Deutschland in seinem Impulsbeitrag.

Umfangreiches Materialangebot

Lieferbar sind nun alle unsere diesjährigen Matrialien, darunter die Mini-Aufkleber, die Plakate, das Minifaltblatt mit Basisinformationen, das diesjährige Postkarten-Set. oder auch unsere lesenswerte Friedens-Zeitung (hier können Sie auch die Zeitung in Teilen einsehen).

In diesem Jahr erneut angeboten wird ein Streichholzschächtelchen mit dem Jahresmotiv der FriedensDekade. Auf dem Katholikentag in Münster fanden die Streichhölzer reißenden Absatz.

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2. Juli 2018 1 02 /07 /Juli /2018 19:05

Osvaldo Gratacós ist der Ombudsmann für Beschwerden bei der Weltbank-Tochter IFC, der - aus Washington angereist - spannende Einzelheiten für die anwesenden Experten zu berichten wusste. Sein Auftrag ist es, Klagen von Menschen aufzugreifen und in Zusammenarbeit mit den Unternehmen zu lösen.

Bei dem eintägigen Workshop, der auf Initiative von urgewald stattfand, ging es um Regeln bei der Finanzierung von Projekten, die sicherstellen sollen, dass Betroffene mit ihren Beschwerden Gehör finden. Anlässe gibt es genug. Zum Beispiel bei dem Bau von Straßen oder Megastaudämmen, denen ganze Dörfer weichen sollen. 

Hierbei ist entscheidend, dass die Menschen frühzeitig und in ihrer eigenen Sprache - sehr oft sprechen sie kein Englisch - Informationen erhalten und Bescheid wissen, welche Rechte sie haben.

Die gemeinsame Veranstaltung des Deutschen Instituts für Menschenrechte und des Forums Menschenrechte legte offen, dass auch deutsche Finanzinstitutionen wie Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), ihre Tochter DEG oder die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) Nachholbedarf haben.

Neues aus dem ur(ge)wald
Hannover Re trennt sich von Kohle-Investments
Schon auf der Hauptversammlung Anfang Mai forderte urgewald-Kollegin Regine Richter den Rückversicherer auf, endlich Anlagen aus der Kohle abzuziehen. Nun folgten tatsächlich erste Schritte des Unternehmens: Künftig will der Rückversicherer nicht mehr in Unternehmen investieren, die mehr als 25% ihres jährliches Umsatzes mit Kohlegewinnung und thermischer Stromerzeugung machen. Ein klarer Fingerzeig auch für den Branchenprimus Münchener Rück, der bisher weitere Schritte gegen Kohle verweigert.
Rede Regine Richter | Bericht Handelsblatt
Gastbeitrag von Regine Richter auf energiezukunft
„Gas -  Brückentechnologie oder Klimakiller (light)?“ - In den letzten Jahren sind die fossilen Energieträger als Klimakiller immer stärker unter Druck geraten. Besonders Kohle als der Brennstoff, bei dessen Verbrennung am meisten Kohlendioxid entsteht. Dabei gibt es Unterstützung von ungewöhnlicher Seite: Auch Öl- und Gaskonzerne fordern das Ende der Kohle.
Zum Beitrag
Interview mit Agnes Dieckmann
Auf der Messe Grünes Geld / Invest „erzählt die urgewald-Verbrauchercampaignerin, wie urgewald die Regeln der Finanzindustrie von innen heraus verändern will.
Zum Interview
Interview mit Korinna Horta
Die Asiatische Infrastruktur- und Investitionsbank tagt derzeit in Mumbai. Wie transparent arbeitet die von China geführte Bank und wie steht es mit ihren Sozial- und Umweltstandards? Korinna Horta von urgewald hat die Antworten.
Zum Interview
Über den Tellerrand
Film: Die Welt ist noch zu retten?!
Ein sehenswerter Film zum Umgang der Menschheit mit dem Klimawandel. Er hinterfragt, wie viel ein einzelner Mensch im Stande ist, zu bewegen.
Zum Film
Klimaschädliche Aktiengeschäfte stoppen
Fossil Free Berlin fordert die Verantwortlichen im Bundestag und in Ministerien zum Handeln auf: Deutsche Bundespensionen sollen fossilfrei werden. Weitere Informationen
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2. Juli 2018 1 02 /07 /Juli /2018 18:28

Mit einer Entscheidung am vergangenen Donnerstag hat das Verfassungsgericht in Südkorea die Kriegsdienstverweigerung anerkannt und dem Gesetzgeber zugleich eine Frist bis Ende 2019 gesetzt, rechtliche Regelungen umzusetzen. Der Artikel 5 Abs. 1 des Militärdienstgesetzes sei verfassungswidrig, da er keinen alternativen Dienst für Kriegsdienstverweigerer vorsieht.

"Die Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung in Südkorea ist ein wichtiger Schritt, um die seit Jahrzehnten betreffende Strafverfolgung zu beenden", erklärte heute Rudi Friedrich vom Kriegsdienstverweigerungs-Netzwerk Connection e.V. "Gleichwohl bleibt vieles unklar. Das Gericht hat es versäumt, eine klare Aussage zu den aktuell anhängigen Verfahren und den bereits inhaftierten Kriegsdienstverweigerern zu treffen. Wir befürchten daher, dass die Strafverfolgung noch nicht beendet ist."

Die Sorge um die weitere Strafverfolgung speist sich vor allem aus der Tatsache, dass das Verfassungsgericht mit dem Urteil zugleich den Artikel 88 Abs. 1 des Militärdienstgesetzes als verfassungskonform bestätigt, mit dem die Kriegsdienstverweigerer wegen "Entziehung vom Militärdienst ohne berechtigte Gründe" in der Regel zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt wurden. "Damit sind", so erklärten ExpertInnen aus Südkorea, "sofortigen Rechtsmitteln für die Kriegsdienstverweigerer, die sich gegenwärtig vor Gericht oder im Gefängnis befinden, hohe Hürden gesetzt."

In einer gemeinsamen Erklärung wiesen die südkoreanischen Organisationen Center for Military Human Rights Korea, Minbyun Lawyers for a Democratic Society, People's Solidarity for Participatory Democracy und World Without War zudem darauf hin: "Wenn man die vom Gericht vorgelegte Begründung in Betracht zieht, befinden sich derzeit mehr als 200 Verweigerer im Gefängnis, die nur ihre verfassungsmäßigen Rechte wahrgenommen haben." Sie forderten die Gerichte dazu auf, die noch angeklagten Kriegsdienstverweigerer freizusprechen. "Für Kriegsdienstverweigerer, die ihre Haft bereits verbüßt haben, sollte der Justizminister eine Amnestie erwägen und auch entsprechende Schritte für die noch inhaftierten Verweigerer einleiten. Die Militärverwaltung sollte zudem unverzüglich die unrechtmäßige Veröffentlichung von persönlichen Daten der Verweigerer beenden."

Die Strafverfolgung von Kriegsdienstverweigerern in Südkorea führte in den letzten Jahren dazu, dass zunehmend südkoreanische Kriegsdienstverweigerer ins Ausland flüchteten und wegen der drohenden Verfolgung um Asyl nachsuchen. Mehrere Fälle in Deutschland werden derzeit von Connection e.V. betreut. Die Möglichkeiten, tatsächlich Schutz zu erhalten, sind jedoch sehr begrenzt, da die deutschen Behörden und Gerichte die Verfolgung von Kriegsdienstverweigerern in aller Regel nicht als Asylgrund ansehen.

Connection e.V. hatte zuletzt am 15. Mai 2018 gemeinsam mit weiteren zehn Organisationen vor der südkoreanischen Botschaft in Berlin die Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung in Südkorea eingefordert. Mehr als 200 Luftballons wurden als Symbol für die in dieser Zahl inhaftierten Verweigerer in Südkorea in die Freiheit entlassen.

Die Organisationen in Berlin suchten zeitgleich zur Aktion auch das Gespräch mit dem südkoreanischen Botschafter Bum Goo Jong. Erfreulicherweise wurde das Angebot angenommen, so dass eine Petition überreicht werden konnte, mit der eingefordert wurde, unverzüglich alle Kriegsdienstverweigerer freizulassen, das Recht auf Kriegsdienstverweigerung anzuerkennen und alle Vorstrafen gegen Kriegsdienstverweigerer zu löschen und sie zu entschädigen. "Diese Forderungen bleiben auch angesichts des Verfassungsgerichtsurteils bestehen", so Rudi Friedrich. "Eine umfassende Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung, auch für die in der Vergangenheit verurteilten Verweigerer, ist ein längst überfälliger Schritt."

gez. Rudi Friedrich

Weitere Infos unter https://de.Connection-eV.org/article-2649

Connection e.V., Von-Behring-Str. 110, 63075 Offenbach

 

Tel.: 069-82375534, Fax 069-82375535
Website: www.Connection-eV.org

Fördern Sie die internationale Arbeit für Kriegsdienstverweigerer und Deserteure

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28. Juni 2018 4 28 /06 /Juni /2018 16:37

Der 11-jährige Jonathan ist stolz, als seine Mutter sich von ihrer Bürgerinitiative zur Kandidatin für die nächste Bürgermeisterwahl aufstellen lässt. Doch schon bald erscheinen die ersten falschen Darstellungen dazu im Internet.

Anfänglich werden nur ausgedachte Interviews veröffentlicht und Bilder in einem falschen und negativen Zusammenhang gebracht. Dann aber greift ein Unbekannter mit einem Fake-Account die ganze Familie an. Besonders ärgert es Jonathan, dass Mitschüler und Freunde jedes Wort im Netz für bare Münze nehmen und unkritisch weiterverbreiten.

Jonathan handelt. Er nutzt seine Computerkenntnisse, um auf die Spur desjenigen zu kommen, der seiner Familie schadet, denn er hat einen Verdacht. Spannendes Drama um einen Jungen, der mit perfiden Falschmeldungen im Netz konfrontiert wird. Der Film ist zu bestellen bei

http://www.diekleinebenimmschule.de/Seiten_im_Netz_3/filminfo.html

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