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24. April 2019 3 24 /04 /April /2019 22:57

Sechster Jahrestag des Fabrikeinsturzes von Rana Plaza.

Menschenrechte werden in den globalisierten Wirtschaftsbeziehungen
weiterhin brutal missachtet. Darauf macht das Attac-Netzwerk mit einer
Reihe von Videoclips aufmerksam, die ab dem heutigen Mittwoch online
gehen. Die Clips zeigen Menschen in Alltagssituationen, die plötzlich
mit den drastischen Folgen von Menschenrechtsverletzungen konfrontiert
werden. Im Zentrum steht dabei die Forderung, Menschenrechte in der
globalen Wirtschaft durchzusetzen.
Die jeweils eine knappe Minute langen Videoclips, die von den Berliner
Filmemachern Franz Lenski und Randolph Herbst produziert wurden, werden
ab heute auf der Attac-Webseite sowie auf Facebook, Twitter und Youtube
veröffentlicht. Später sollen sie auch in Programmkinos zu sehen sein.

Anlass der Initiative ist der sechste Jahrestag des Einsturzes der
Textilfabrik Rana Plaza in Dhaka, Bangladesch. Am 24. April 2013 starben
1135 Menschen, 2438 wurden verletzt, verstümmelt, erwerbsunfähig. Die
Fabrikbetreiber hatten die Angestellten gezwungen, die Arbeit
aufzunehmen, obwohl am Vortag gefährliche Risse in den Mauern
festgestellt worden waren.
„Die internationale Mode-und Textilbranche geht bei der Ausbeutung ihrer
Arbeiterinnen und Arbeiter buchstäblich über Leichen“, sagt Thomas
Köller von der Attac-Kampagne „Menschenrechte vor Profit“. „Viele
deutsche Unternehmen bilden da keine Ausnahme“.

Als Antwort auf die tödlichen Unfälle in den Textilfabriken initiierte
das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
in Deutschland 2014 das „Bündnis für nachhaltige Textilien“. Seitdem
wurden in einem kleinen Teil der Produktionsstätten Fortschritte
erreicht, etwa bei der Vermeidung gesundheitsschädlicher Chemikalien,
der nachhaltigen Wassernutzung oder der Durchsetzung existenzsichernder
Löhne. Aber trotz der angestrebten Verbindlichkeit und Nachprüfbarkeit
bleibt es bei freiwilligen Selbstverpflichtungen der Bündnismitglieder.

„Entlang der gesamten Textil-Lieferkette existieren weiterhin
fortgesetzte Verletzungen der Menschenrechte“, sagt Brigitte Hamm,
ebenfalls Mitglied der Kampagnengruppe. „Insbesondere die Rechte der
Beschäftigten in den Zulieferbetrieben sind betroffen. Folglich muss es
darum gehen, dass Textil-Konzerne verbindlich verpflichtet werden,
Maßnahmen zu ergreifen, um Menschenrechte entlang ihrer globalen
Lieferketten zu schützen.“

Auch Entwicklungshilfeminister Gerd Müller will sich inzwischen nicht
mehr vollständig auf freiwillige Maßnahmen verlassen. Er hat einen
Gesetzentwurf vorgelegt, der wenigstens die Sorgfaltspflicht deutscher
Konzerne sichern soll. Allerdings blockieren Kanzleramt und
Wirtschaftsministerium den Vorschlag.

* Bundesregierung blockiert UN-Abkommen für Menschrechte

Die Bundesregierung ist außerdem mitverantwortlich dafür, dass die
Europäische Union ein internationales Abkommen auf UN-Ebene bislang
blockiert: Der „Binding Treaty“ soll Unternehmen verbindlicher als
bisher zur Achtung der Menschenrechte verpflichten und bei Verstößen
Haftungen vorsehen sowie Betroffenen Zugang zu Gerichten verschaffen –
auch in jenen Ländern, in denen die fraglichen Unternehmen ihren Hauptsitz
haben.
Deutschland torpediert diesen internationalen Prozess und beruft sich
dabei auf seinen Nationalen Aktionsplan. Dieser setzt weiterhin auf
freiwillige Maßnahmen von Unternehmen.

* Europäische Initiative „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“

Mehr als 550.000 Menschen unterstützen bereits die europäische
Initiative für einen verpflichtenden Vertrag. Zudem haben sie mit ihrer
Unterschrift zugleich auch ihre Ablehnung der von der EU mit Nachdruck
verhandelten Investitionsschutzverträge bekundet, aufgrund derer
Konzerne Staaten nicht zuletzt verklagen können, wenn neue Umwelt- und
Sozialgesetzgebung erwartete Gewinnmargen schmälern. Attac beteiligt
sich an der EU-weiten Kampagne.

Erster Videoclip und weitere Informationen:
https://www.attac.de/menschenrechte-durchsetzen

Für Rückfragen: Dr. Brigitte Hamm und Dr. Thomas Köller, Attac-Kampagne „Menschenrechte vor Profit“
--

 

Amidst Wave of Deadly Fires, Bangladesh Government Threatens to Expel the Only Credible Building Safety Programme in the Country and Further Suppress Workers’ Rights
04/23/19 Author : Clean Clothes Campaign, International Labor Rights Forum, Maquila Solidarity Network, and Worker Rights Consortium
 

On the sixth anniversary of the Rana Plaza building collapse, labour rights groups are calling on the government of Bangladesh to cease attempts to expel the Accord on Fire and Building Safety from Bangladesh and to urgently increase safety efforts for the buildings currently under the government’s oversight, which include tens of thousands of factories across all industries. 

Over the past two months, at least 95 people have died in preventable fires in buildings that were within the monitoring purview of the government of Bangladesh. The safety crisis is indisputable. An investigation by the Bangladesh Fire Service and Civil Defence showed 97% of the 3,786 buildings surveyed in Dhaka to be “risky” or “extremely risky.”

The Accord on Fire and Building Safety in Bangladesh is an enforceable agreement signed by apparel brands and trade unions three weeks after the Rana Plaza building collapse of 24 April 2013 killed 1,134 garment workers. The Accord provides independent safety inspections, transparent remediation protocols, as well a worker complaint mechanism and training. As a result, unprecedented safety improvements have been made to factories across the country. Yet, the government and the factory owners’ association are trying to expel the Accord from the country, threatening the safety of millions of workers. A hearing on 19 May in the Appellate Court under Bangladesh’s Supreme Court could require the Accord to close its Dhaka office and operations without taking into account whether national agencies would be ready to take up the work. Recent research by the Clean Clothes Campaign, International Labor Rights Forum, Maquila Solidarity Network, and Worker Rights Consortium shows a shocking level of unreadiness by the government to assume responsibility for the 1,688 factories under the Accord.

“The terrible fire at FR Tower, which housed several garment brands’ buyers offices, showed that the same combination of owners’ negligence of building regulations and authorities’ failure to inspect buildings and enforce regulations that made Rana Plaza possible is still a daily reality in Bangladesh,” said Ineke Zeldenrust of Clean Clothes Campaign. “The responsible authorities had failed to notice or act upon the knowledge that the building had no safety licenses, violated building construction rules, had no fire-protected exits, and kept many of its emergency doors locked, despite earlier fires in the building. The fires in Chawkbazar district and at Anzir Apparels also underscore that the government is not upholding its own laws.

While safety and building specialists point to the Accord as an example to learn from, the government, the Bangladesh Garment Manufacturers and Exporters Association and the Bangladesh Knitwear Manufacturers and Exporters Association are ignoring these expert opinions and attempting to further weaken the country’s fire safety regulations.

In response to largely peaceful protests in December and January by workers seeking a dollar an hour minimum wage, police responded violently, killing one worker and injuring dozens of others. At least 65 garment workers have been arrested and as many as 11,600 have been dismissed, most of whom have been unable to find other jobs due to systematic blacklisting. “This is the most extensive repression ever faced by garment workers in Bangladesh,” said Judy Gearhart of the International Labor Rights Forum. “How can we trust a government with ensuring the safety of workers, when it is shooting at those same workers in the street? The government is prioritizing safeguarding its position as offering the cheapest labor in the region over the safety and well-being of workers.” 

The 193 Accord signatory companies have a binding obligation to only source from factories where the Accord has verified that the fire, electrical, and structural safety remediation process is on track. Cognizant of that obligation, brands have made clear that a premature termination of the Accord could endanger the safety of workers employed in the garment industry, which is a risk they would need to consider in their business decisions.

“The forced closure of the Accord’s Dhaka office will cause brands to see the country as a far riskier place to produce,” said Laura Gutierrez of the Worker Rights Consortium. “This will have grim consequences for workers and factory owners alike.”

“The Accord remains the only credible instrument preventing factory incidents in a country where the government’s inspection agencies do not yet have the capacity or willingness to enforce safety measures,” said Lynda Yanz of the Maquila Solidarity Network. “Fortunately, apparel companies continue to recognise this, with two new brands signing onto the agreement last week. Companies that source from Bangladesh and think that less transparent or non-binding alternatives might provide the same level of protection for their workers, and brand reputation, risk seeing tragedy strike again in their supplier factories.” 

One such grossly inadequate alternative is Nirapon, the successor initiative to the less transparent and non-binding Alliance for Bangladesh Worker Safety that was created in 2013 by some North American brands that had refused to join the Accord. Nirapon describes itself as a “self-regulating” entity for safety in Bangladesh – this amounts to the same kind of failed voluntary model under which hundreds of garment workers died prior to the Accord’s formation. According to its website, Nirapon will not publicly identify factories that do not meet the standards and will have no authority to require remediation in factories where imminent life-threatening conditions have been identified or to suspend factories that fail to remediate those safety hazards. Nirapon claims that factory assessments will be carried out by a list of “qualified assessment firms,” but the list of such firms is kept confidential and there is no mechanism to ensure that these firms are equipped to carry out in-depth fire, building and electrical safety inspections. Nirapon’s website acknowledges that it will not work with factories to drive remediation, and offers no clear mechanism through which safety violations will be addressed.

A premature cessation of the Accord’s operations in Bangladesh would be a major setback for worker safety in the country. In the interest of protecting garment worker safety, the Bangladesh government and factory owners’ associations should work with the Accord to achieve agreement on a responsible transition plan that is conditional on the readiness of national inspection bodies before the next court hearing on 19 May.

Related resources:

  • Last week, the Worker Rights Consortium published a report on the repression currently going on in Bangladesh, “Banning Hope: Bangladesh Garment Workers Seeking a Dollar an Hour Face Mass Firings, Violence, and False Arrests,” available at http://tinyurl.com/banninghope.
  • The four witness signatories to the Accord on Fire and Building Safety in Bangladesh published research on the lack of readiness of national inspection agencies to take over the Accord's work: http://laborrights.org/rcc.
  • More information on the public campaign conducted by the Clean Clothes Campaign and the International Labor Rights Forum to protect the progress made by the Accord can be found here: https://cleanclothes.org/safety/protect-progress.

Quelle: https://laborrights.org/releases/amidst-wave-deadly-fires-bangladesh-government-threatens-expel-only-credible-building

weiter Infos:  https://actionnetwork.org/letters/keep-workers-safe-in-bangladesh

https://laborrights.org/releases/bangladesh-government-attempts-paralyze-accord-and-strip-its-independence

--

Week of solidarity with garment workers in Bangladesh #WeStandWithGarmentWorkers

During the week of solidarity from 28 January to 3 February we took our concern about labour and human rights violations in Bangladesh to Bangladeshi embassies and consulates in a range of countries, showing that #WeStandWithBangladeshiWorkers. This week was a response to events of the preceding months that increased our concerns about labour rights in the Bangladeshi garment industry. Wage-related protests were met with violent responses and intense repression and long-winding court proceedings around the Accord on Fire and Building Safety in Bangladesh threaten essential progress in the field of factory safety. We kicked off the week of action with a statement and it was followed by demonstrations, online action and protest letters from Hong Kong to Finland and Canada to Switzerland. Also after the week of solidarity we keep on calling for living wages, safe factories, and a halt to repression against garment workers in Bangladesh.

Check out the photos & media coverage from our week of solidarity with garment workers in Bangladesh.

Quelle: https://cleanclothes.org/safety/week-of-solidarity

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13. April 2019 6 13 /04 /April /2019 15:56

Im April 2010 veröffentlichte die Whistleblower-Plattform Wikileaks von Assange hunderttausende als geheim klassifizierte US-Dokumente. Dadurch wurden schlimme völkerrechtliche und kriminelle Verstöße der USA aufgedeckt, darunter das Video „Collateral Murder“, das ein Kriegsverbrechen der Besatzung eines Kampfhubschraubers aus 2017 im Irakkrieg dokumentiert, bei dem 12 unbewaffnete Zivilisten, darunter 2 Reuters-Korrespondenten, mit einem Maschinengewehr ermordet wurden. Die beteiligten Soldaten waren nicht bestraft worden. Das Video ging um die Welt und sorgte für breite Empörung.

Die US-Army ermittelte die Soldatin Manning als angebliche Informantin und setzte sie kurz danach fest. Dem damals noch nicht namentlich festehenden Informanten verliehen IALANA und VDW als „Anonymus“ den Whistleblowerpreis 2001. Manning wurde dann von einem Militärgericht nach dem „Espionage Act“ von 1917 in einem skandalösen Verfahren zu der horrenden Strafe von 35 Jahren Gefängnis verurteilt (vgl. A.Falter in „Whistleblower in der Sicherheitspolitik. Awards 2011/13, S. 183 ff. ). Bis dahin waren erst 3 Whistleblower nach diesem Gesetz verurteilt worden, das mit völlig unbestimmten Formulierungen hohe Strafen einschließlich Todesstrafe androht. Nach internationalen Protesten begnadigte 2017 Obama Chelsea Manning nach 7 Jahren Haft im Männergefängnis.

Überraschend wurde sie vor 4 Wochen wieder festgenommen, jetzt in Beugehaft, weil sie es gegenüber einer Grand Jury abgelehnt hatte, über ihre Zusammenarbeit mit Julian Assange auszusagen. Sie verwies auf ihre Angaben in ihrem eigenen Verfahren – mehr gebe es nicht zu sagen. Darauf wurde sie in unbefristete Einzelhaft genommen, bis sie sich zur Aussage bereit erkläre. Sie leidet unter Panikattacken und Depressionen – Folgen der langen Militärhaft.

Auch Assanges Gesundheitszustand ist bedenklich auf Grund des Ausnahmezustandes in der ecuadorianischen Botschaft.

Beide in Haft – die Whistleblowerin und der Mann, der Preise dafür verdient hat, dass er ihre brisanten Informationen vor 9 Jahren veröffentlicht hat, beide nach 7 Jahren Freiheitsentzug nun wieder festgenommen. Die Koinzidenz lässt ahnen, dass Schlimmes auf Assange zukommt für den Fall, dass er in die USA abgeschoben werden sollte: eine Anklage nach dem Espionage Act mit mindestens 35 Jahren Strafe.

Dagegen ist fast vergessen, dass die Enthüllungen damals zahlreiche kriminelle Rechtsbrüche ans Licht brachten, die zu Geheimnissen erklärt worden waren. IALANA ist der Auffassung, dass Rechtsbrüche ohnehin keinen Geheimnisschutz beanspruchen dürfen und die Offenlegung solcher Vorgänge von strafrechtlicher Verfolgung freigestellt werden muss.

Zwar haben die USA ihr Auslieferungsersuchen, das zur Festnahme Assanges geführt hat, mit einer weniger schweren Beschuldigung begründet, die nur mit maximal 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden könnte. Aber selbst wenn die britische Regierung die Auslieferung nur für diese Anklage genehmigen würde: wer möchte seine Hand ins Feuer dafür legen, dass solche Garantien nach internationalem Recht von den USA dann eingehalten würden?

Wir erinnnern: 1999 hatte im Fall der deutschen Brüder LaGrand ein Gericht in Arizona die beiden wegen eines Bankraubs zum Tode verurteilt, ohne ihnen entsprechend internationalem Recht konsularischen Beistand zu gewähren. Darauf reichte die Bundesrepublik Deutschland Klage wegen der Verletzung rechtlichen Gehörs ein. Das US-Gericht wies die Klage ab. Auch die Klage beim Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten blieb erfolglos. Eine beim Internationalen Gerichtshof (IGH) eingereichte Klage führte zunächst zu einer einstweiligen Anordnung des IGH vom 3. März 1999, die Vollstreckung aufzuschieben, die allerdings von den US-amerikanischen Behörden nicht beachtet wurde. Die Brüder wurden hingerichtet. Im Jahre 2001 urteilte der IGH, dass die USA mit der Hinrichtung gegen internationales Recht verstoßen hätten.

Unter der Regierung Trump ist der Bruch internationaler Abkommen, sofern sie die Machtentfaltung der USA beschränken, zum Programm geworden. 2010 forderte Trump für Assange bereits die Todesstrafe („death penalty, or something“)

Die Auslieferung Assanges in die USA muss daher unbedingt verhindert werden. Statt dessen fordern wir seine sofortige Freilassung.

Die Verletzung der Meldeauflage im Jahr 2012 rechtfertigt keine Haftstrafe, zumal die schwedische Justiz den damaligen Haftbefehl längst aufgehoben hat.

Zu der jetzigen Anklage der USA erklärt Glenn Greenwald in „The Intercept“ am 12.4.19: die Anklage versuche das zu kriminalisieren, was für Journalisten nicht nur erlaubt, sondern geradezu ethische Pflicht sei: den Whistleblowern zu helfen, ihre Quellen zu anonymisieren („the indictment seeks to criminalize what journalists are not only permitted but ethically required to do: take steps to help their sources maintain their anonymity“). Daher sei die Anklage als schwerer Angriff auf die Pressefreiheit zu qualifizieren.

Wir protestieren auch gegen das Vorgehen der Regierung Moreno bei Beendigung des Asyls

Assange war 2012 Asyl in der Londoner Botschaft durch den damaligen Präsidenten Correa gewährt worden. Ergänzend wurde das Botschaftsgebäude abgesichert gegen ein befürchtetes illegales Eindringen seitens britischer Behörden. Nach der Wahl des neuen Präsidenten Lenin Moreno im Jahr 2017 änderte sich das Vorgehen: nun wollte die Regierung Assange aus der Botschaft raus haben.

Zunächst wurde versucht, durch Erteilung der Staatsbürgerschaft und Aufnahme in den diplomatischen Dienst Immunität für eine Ausreise zu erreichen. Das scheiterte an der Weigerung Londons, Assange zu akkreditieren. Dann wurden die Bedingungen für den Aufenthalt für Assange so verschlechtert, dass er vielleicht freiwillig die Botschaft verlassen würde, oder wegen seines Gesundheitszustandes in ein Krankenhaus gebracht werden müsste und dort festgenommen werden könnte. Auch das führte nicht zum Erfolg.

Gestern wurde nun Assange ohne Vorwarnung die Flüchtlingseigenschaft aberkannt – unter Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, die dafür strenge Voraussetzungen vorgibt, die nicht vorlagen. Weiter wurde die Pflicht zur vorherigen Anhörung mit Gelegenheit zur Einlegung von Rechtsmitteln verletzt. Dann ließ der Botschafter die britische Polizei ein ins Botschaftsgebäude, um Assange überraschend festzunehmen und gewaltsam nach draußen zu bringen zu lassen. Und zuletzt aberkannte Ecuador anschließend Assange die Staatsangehörigkeit, nachdem es den eigenen Staatsangehörigen zuvor ausgeliefert hatte, was z.B. in der BRD durch Art. 16 Abs.2 Grundgesetz und auch in vielen Ländern Südamerikas ausdrücklich verboten oder zumindest undenkbar ist.

Wir fordern: bestraft die Täter der geheim gehaltenen Verbrechen, nicht diejenigen, die sie aufdecken und veröffentlichen!

Quelle: https://www.ialana.de/aktuell/ialana-deutschland-zur-aktuellen-diskussion/ialana-zu-whistleblowing/2454-ialana-fordert-die-sofortige-freilassung-von-chelsea-manning-und-julian-assange

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12. April 2019 5 12 /04 /April /2019 22:16

Die UN-Konferenz für Handel und Entwicklung UNCTAD wird heute beim Treffen von Weltbank und IWF in Washington DC einen neuen Bericht vorstellen.  Dieser rechnet schonungslos mit der gegenwärtigen neoliberalen Globalisierung ab und bestätigt die jahrelange Kritik und die Forderungen von Attac in zahlreichen Punkten: Die Macht globaler Banken, internationaler Konzerne und ihrer Verbündeten in den Regierungen haben eine neoliberale Weltordnung geschaffen, die für Finanzkrisen, steigende Ungleichheit und die Klimakrise verantwortlich ist.

(http://www.bu.edu/gdp/a-new-multilateralism-for-shared-prosperity)(1).  UN-Konferenz für Handel und Entwicklung propagiert langjährige Attac-Forderungen

Attac fasst die wichtigsten Punkte zusammen:

+ Kritik an Sonderklagerechten für Konzerne

WTO, IWF und der Weltbank sowie eine Vielzahl von Handels- und
Investitionsverträgen haben es dem Finanzsektor und Konzernen
ermöglicht, ihre Profitinteressen grenzenlos auch auf ehemals
öffentliche Bereiche auszuweiten. Gleichzeitig schränken sie die
Möglichkeit von Regierungen ein, Handel und Kapitalströme im
Allgemeininteresse zu regulieren. Sonderklagerechte für Konzerne (ISDS)
geben ausländischen Investoren zusätzlich ein unangemessen hohes Maß an
Einfluss in Fragen staatlicher Regulierung.

WTO-Regeln für geistiges Eigentums fördern riesige Konzernmonopole und
verhindern dringend benötigte öffentliche Güter in Entwicklungsländern.
Public-Private-Partnerships sind eine "Plünderung der
Gemeinschaftsgüter", verteuern öffentliche Dienstleistungen und schaffen
vorrangig Profitquellen für private Investoren.


+ Schrankenloses Kapital führt zu groteskem Ausmaß an Ungleichheit

Auf Druck der WTO und des Finanzsektors wurden immer mehr globale Regeln
im Interesse von Banken und großer Konzerne geschaffen. Das weltweite
Finanzvermögen entsprach 1980 etwa der Weltwirtschaftsleistung, 2016 ist
es auf das Vierfache explodiert und hat sich völlig von der
Realwirtschaft entkoppelt. Dieses enorm konzentrierte Finanzvermögen
kann durch die Abschaffung von Kapitalverkehrskontrollen global nahezu
unreguliert fließen. Die Folgen:

- Die Verhandlungsmacht des Kapitals gegenüber arbeitenden Menschen ist
stark gestiegen. Konzerne können Löhne und Arbeitsbedingungen weltweit
unter Druck setzen. „Extreme Ungleichheiten innerhalb und zwischen
vielen Ländern haben dadurch ein groteskes Ausmaß erreicht“, heißt es im
UNCTAD-Bericht.

- Der starke Zu- und plötzliche Abfluss von Kapitalströmen führt zu
Finanzkrisen und verschärft die Ungleichheit: Schrankenlose
Kapitalströme haben nicht vorrangig Investitionen, Produktivitätsgewinne
oder Arbeitsplätze zum Ziel, sondern kurzfristige Profite durch toxische
Finanzprodukte, Schneeballsysteme oder Spekulation.

- Die Regierenden haben nach der Krise Billionen Dollar in das globale
Finanzsystem gepumpt, ohne es dabei effektiv zu regulieren.


+ Der Neoliberalismus bietet keine Lösung für die Klimakatastrophe

Noch mehr als die Finanzkrise ist die Klimakrise der größte Fall von
„Marktversagen“ der Geschichte. Selbst WTO-Untersuchungen zeigen, dass
Handels- und Investitionsabkommen zu mehr CO2 -Ausstoß führen und damit
die Klimakrise verschärfen. Der CO2-Anstieg ist zu einem großen Teil auf
Emissionen der reichsten zenn Prozent der Welt zurückzuführen. Doch
unter zunehmendem Artenverlust, Bodenerosion, Meeresverschmutzung oder
extremen Wetterereignissen leiden die ärmsten Bevölkerungsgruppen in
vielen Entwicklungsländern am stärksten. Die sozialen Folgen werden zu
mehr Migration führen.

Die Lösung dafür sind nicht mehr Globalisierung oder marktbasierte
Anreize. Auch Steueranreize bei CO2-Preisen sind kein Allheilmittel.
Jegliche Lösung braucht starke staatliche Regulierungen und eine
langfristige Diversifizierung der Investitionen.


+ UNCTAD propagiert jahrelange Attac-Forderungen

Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Regeln des multilateralen
Handels-, Investitions- und Währungssystems grundlegend reformiert
werden müssen. „Viele der Vorschläge des Berichts decken sich mit
Forderungen, die Attac bereits seit 20 Jahren erhebt“, stellt Roland Süß
vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis fest. Dazu zählen:

- die Regulierung des Finanzsektors sowie der privaten Finanzströme,

- neue Handels- und Investitionsregeln, die dafür den größtmöglichen
Spielraum bieten sowie lokale Innovations-, Industrie- und Sozialpolitik
ermöglichen,

- die Kündigung von Freihandelsabkommen und bilateralen
Investitionsverträgen, die demokratische Handlungsspielräume einschränken,

- eine progressive Besteuerung von Vermögen, Unternehmen und
Kapitaleinkommen

- das Ende der neoliberalen Kürzungspolitik und verstärkte öffentliche
Investitionen in soziale Infrastruktur und in saubere Verkehrs- und
Energiesysteme,

- höhere Löhne (im Gleichschritt mit den Produktivitätszuwächsen) sowie
sichere Arbeitsverhältnisse


+ Auf Kooperation basierender Multilateralismus nötig

Die UNCTAD propagiert in ihrem Bericht einen erneuerten – auf
Kooperation basierenden – Multilateralismus. Roland Süß: "Wir brauchen
starke globale Institution unter dem Dach der UNO, in denen alle Staaten
gleichberechtigt teilhaben können und die Handel und Konzerne wirksam
regulieren.“

(1) New GDP Center/UNCTAD Report: A New Multilateralism for Shared Prosperity:
http://www.bu.edu/gdp/a-new-multilateralism-for-shared-prosperity/



Weitere Schlaglichter des Berichts:

- Das oberste eine Prozent der Weltbevölkerung hat seit 1980 27 Prozent
des Gesamtwachstums bei Einkommen verbuchen können, die unteren 50
Prozent hingegen nur zwölf Prozent.

- Der Rückgang extremer Armut beschränkt sich hauptsächlich auf China
und Teile Ostasiens, also auf Länder, die sich dem neoliberalen Modell
widersetzen. Abseits Chinas ist die Weltwirtschaft durch geringes
Wachstum im Norden, unsicheres Wachstum im Süden und eine zunehmende
weltweite Ungleichheit gekennzeichnet.

- Der IWF hat seine neoliberalen Kürzungsauflagen für verschuldete
Staaten trotz katastrophaler Ergebnisse in den 80er (Lateinamerika) und
90er Jahren (Ostasien, Afrika) ab 2010 auch in Griechenland wiederholt.

- Die Ausbreitung globaler Wertschöpfungsketten hat in Industriestaaten
zu einer Deindustrialisierung und einer schrumpfenden Mittelschicht
beigetragen. Die Lohnabhängigen im Süden haben durch einen verstärkten
Wettbewerb um Arbeitsplätze in Ballungsräumen geringer profitiert als
möglich.

Für Rückfragen und Interviews: Roland Süß und Achim Heie beide Attac-Koordinierungskreis,
 

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3. April 2019 3 03 /04 /April /2019 14:49

Ein Bericht über die Einhaltung von Menschenrechten deutscher Unternehmen bei Auslandsgeschäften bringt nächsten Streit in die Regierungs Koalition. Die Merkel-Fraktion CS/DU will den Bericht weichspülen, um ein neues Gesetz zu vermeiden, das die Sozialdemokraten im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben.

In Frankreich gibt es ein entsprechendes Gesetz bereits. Es verpflichtet Unternehmen, bei ihren Auslandsgeschäften die Menschenrechte einzuhalten. Auf Drängen der SPD ist in den Koalitionsvertrag das Vorhaben aufgenommen worden, die Einführung eines entsprechenden Gesetzes voranzutreiben, sollte eine Überprüfung der bisherigen freiwilligen Selbstverpflichtungen ergeben, dass diese Erwartungsgemäss nicht ausreichend seien.

Kanzleramt will Menschenrechts-Überprüfung von Unternehmen verwässern

Laut Medienberichten versuchen Kanzleramt und Bundeswirtschaftsministerium, das Verfahren zu verwässern, mit dem die Bundesregierung überprüfen lässt, ob große deutsche Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Verantwortung ausreichend nachkommen.

Zur heutigen Abteilungsleitersitzung zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) kommentiert Cornelia Heydenreich, Teamleiterin Unternehmensverantwortung bei Germanwatch: „Es ist ein Unding, dass das Kanzleramt auf den letzten Drücker die Methodik des Monitorings weiter verwässern will.

Bärbel Kofler (SPD), Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte, fordert das Gesetze für Firmen, damit etwa deren Zulieferer im Ausland die Menschenrechte einhalten.

- https://www.germanwatch.org/de/16411

- https://www.csr-in-deutschland.de/DE/Wirtschaft-Menschenrechte/wirtschaft-menschenrechte.html

- https://www.deutschlandfunk.de/menschenrechte-kofler-fordert-gesetzliche-pflicht-fuer.1939.de.html?drn:news_id=993129

- https://www.fr.de/wirtschaft/keine-gesetzliche-verpflichtung-12076024.html

- https://web.de/magazine/politik/streit-bundesregierung-menschenrechtsbericht-33640750

- http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/grosse-koalition-kanzleramt-will-menschenrechtsbericht-weichspuelen-a-1260737.html

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14. März 2019 4 14 /03 /März /2019 12:42

Armutsbeseitigung, der Schutz von Klima und Umwelt oder soziale Gerechtigkeit – die 17
Nachhaltigkeitsziele (SDGs) der Vereinten Nationen müssen in konkrete Politik einfließen, fordern die SPD-Abgeordneten im Europäischen Parlament.

Über einen Bericht, der erstmals die Maßnahmen zur Umsetzung der Ziele auf EU-Ebene und in den einzelnen Mitgliedstaaten untersucht, hat das Europaparlament am Donnerstag, 14. März, abgestimmt.

"Die EU muss eine führende Rolle bei der Umsetzung der Agenda 2030 spielen und die UN-
Nachhaltigkeitsziele in den Mittelpunkt ihrer Politiken setzen", fordert SPD-Umweltschutzexperte Jo Leinen.

"Dafür braucht es politische Maßnahmen und eine umfassende Strategie der Kommission, die bisher leider nicht vorliegt", so Arne Lietz über die im Bericht artikulierte zentrale Forderung.

"Vor allem aber muss sich die EU dazu verpflichten, die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele auch außerhalb der EU, in der Zusammenarbeit mit ihren Handelspartnern zu verfolgen", sagt Arne Lietz, der den einseitigen Fokus der Kommission auf Maßnahmen innerhalb der EU kritisiert "Die Kommission täte gut daran, über das Instrument der Klimadiplomatie die Nachhaltigkeitsziele auch in ihrer Außen- und Wirtschaftspolitik zu verfolgen", fordert Arne Lietz.

"Es braucht einen besseren Ausgleich zwischen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt, um derzeitige chieflagen zu korrigieren. Über die Sozial-, Entwicklungs- und Umweltpolitik hinaus müssen in Politikbereichen wie Agrar- und Handelspolitik, aber auch im EU-Haushalt neue Prioritäten gesetzt werden. Europa muss sich zu einer klimaneutralen und ressourceneffizienten Wirtschaft in vollem Einklang mit der UN-Agenda 2030 und den 17 SDGs entwickeln", fordert Jo Leinen.

Der Initiativbericht wurde gemeinsam vom Entwicklungs- und dem Umweltausschuss im Europäischen Parlament erstellt. Er soll zu einer umfassenden EU-Strategie zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele bis 2030 beitragen. Außerdem dient er der Vorbereitung des Implementierungsberichts der EU, welcher vier Jahre nach feierlicher Verabschiedung der UN-Agenda im Sommer 2019 aussteht.

"Ich freue mich, dass der sozialdemokratische europäische Spitzenkandidat Frans Timmermanns ankündigte, die Nachhaltigkeitsziele zur Chefsache zu machen und jedem zukünftigen Kommissar ins Portfolio zu schreiben", so Arne LIETZ.

Mehr Informationen: Büro Lietz, Büro Leinen und Hannah Cornelsen

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2. März 2019 6 02 /03 /März /2019 22:17

„Diese Art und Weise der Nachfolgebestimmung bei der Weltbank setzt eine unselige Tradition fort: rücksichtslos, von oben herab, ausschließlich im Interesse der US-Regierung. Das vorgesehene Auswahlgremium ist bereits arbeitslos, bevor es überhaupt mit der Auswahl von Kandidat*innen beginnen konnte. Mit Malpass will US-Präsident Trump ausgerechnet einen Verfechter seines ‚America First!‘-Ansatzes an die Spitze einer der wichtigsten multilateralen Institutionen hieven. Für die Weltbank wäre das ein Desaster. Die Versprechen der Weltbank aus der Finanzierung der klimaschädlichen fossilen Energieträger auszusteigen könnten mit Malpass komplett Makulatur werden.

Für die Weltbank-Teilhaber außerhalb der USA ist es an der Zeit, den Aufstand zu wagen. Es ist nicht in Stein gemeißelt, dass die Spitze der Weltbank von den USA bestimmt wird oder die des IWF in ähnlicher Weise von den Europäern. Diesen Mut müssen gerade große Teilhaber wie Deutschland im Verwaltungsrat der Weltbank jetzt beweisen. Sie müssen auf das bereits beschlossene Auswahlverfahren bestehen. Nur das kann verhindern, dass der Multilateralismus weiter schweren Schaden nimmt. Die Vertreter*innen Europas müssen nun Haltung beweisen. Ihre vermeintlichen Ansprüche auf den Chefposten beim IWF dürfen nicht dazu führen, dass sie das Vorpreschen der USA akzeptieren. Das Postengeschacher zu Lasten von Entwicklungs- und Schwellenländern muss aufhören.“

Hintergrund:

Am Donnerstag 07.02.2019 soll die offizielle Nominierungsfrist für den oder die Nachfolger*in des Anfang des Jahres überraschend zurückgetretenen Weltbank-Präsidenten Jim Yong Kim beginnen. Wie aus Medienberichten bekannt wurde, möchte US-Präsident Donald Trump schon einen Tag vorher versuchen Fakten zu schaffen mit der Nominierung des US-Finanz-Staatssekretärs und Ökonoms David Malpass. Bis kurz nach Ausbruch der Weltfinanzkrise im Jahr 2008 war Malpass Chefökonom der Investmentbank Bear Stearns, die damals nur durch eine Übernahme vor dem Bankrott gerettet werden konnte. Kurz vor dem Ausbruch der Krise auf dem US-Immobilienmarkt hatte er den Wohnungsmarkt als langfristigen Wachstumsfaktor der US Wirtschaft bezeichnet.[1] In diversen Artikeln tat sich Malpass als Kritiker multilateraler Verträge und einer Regulierung der Wirtschaft hervor. Zudem vertritt er einen Kurs, der auf weitere Nutzung der klimazerstörenden fossilen Energieträger setzt.

Kontakt:

Ute Koczy, Weltbank-Campaignerin urgewald: 0171 7076028, ute.koczy@urgewald.org

[1] Weissmann, Jordan. "Trump Taps Bear Stearns Economist Who Said Not to Worry About Credit Crisis for Key Treasury Job". Slate. Retrieved February 2, 2017

Quelle: https://urgewald.org/medien/kommentar-nominierung-david-malpass-fuer-weltbank-chefposten

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14. Februar 2019 4 14 /02 /Februar /2019 21:27

Es gibt in vielen gesellschaftlich relevanten Bereichen klare gesetzliche Regelungen, um ein verantwortungsvolles Miteinander zu ermöglichen. Für die menschrechtliche Unternehmensverantwortung gilt dies (noch) nicht. Deutsche Unternehmen haften nicht, wenn sie zu Menschenrechtsverstößen oder Umweltschäden ihrer Tochterunternehmen oder Zulieferer beitragen.

Auch wenn sie durch Im- oder Exporte von Menschenrechtsverletzungen profitieren, bleibt das in der Regel folgenlos. Nicht aber für die Menschen, deren Rechte verletzt werden. Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das Unternehmen verpflichtet, negative menschenrechtliche Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit zu überprüfen und einzudämmen.

Frankreich hat im Jahr 2017 unter der sozialdemokratischen Regierung von Präsident Hollande, als erstes Land weltweit ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Das stimmt hoffnungsvoll, denn ohne verbindliche Regeln für Unternehmen lassen sich menschenwürdige Arbeit und eine globale nachhaltige Entwicklung nicht realisieren.

Die Verantwortung für die Menschenrechte hört nicht an Ländergrenzen auf. Der deutschen Wirtschaft geht es gut. Deutschland ist die stärkste Wirtschaftsnation in Europa und hinter China und den USA drittstärkster Exporteur der Welt.

Insgesamt exportierte Deutschland im Jahr 2017 nach Zahlen des Statistischen Bundesamts Waren im Wert von 1.278,9 Milliarden Euro. Deutsche Unternehmen haben ihre Produktionsstätten zum Beispiel für Textilien oder Autoteile in Niedriglohnländer in Asien und Lateinamerika ausgelagert und schaffen dort Arbeitsplätze. Aber die Bilanz ist nicht nur positiv.

Immer wieder tragen deutsche Unternehmen direkt und indirekt zu Menschenrechtsverstößen oder Umweltschäden im Ausland bei.

Doch Abkommen oder Gesetze, die Unternehmen die Einhaltung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht auferlegen würden, fehlen auf nationaler ebenso wie auf europäischer und internationaler Ebene.

Die Folgen für Mensch und Umwelt sind oft katastrophal. Wie zum Beispiel für jene 260 Arbeiter und Arbeiterinnen, die am 11. September 2012 bei einem Großbrand in der Fabrik Ali Enterprise in Karatschi (Pakistan) ums Leben kamen. Viele von ihnen konnten sich deshalb nicht retten, weil Fenster vergittert und Notausgänge versperrt waren.

Die Trauer der Angehörigen dauert an wie auch die ökonomischen Folgen des Verlusts. Oftmals hing der Lebensunterhalt der gesamten Familie zu einem großen Teil an dem Einkommen der Verstorbenen. Das deutsche Textilunternehmen KiK war zu dieser Zeit nach eigenen Angaben Hauptabnehmer der Fabrik.

Wer trägt die Verantwortung für Katastrophen wie diese? Die Textilbranche insgesamt (nur zur Veranschaulichung nimmt dieser Artikel Bezug auf den Fall KiK) ebenso wie andere Sektoren – insbesondere Rohstoffe, Energie, Infrastruktur, industrielle Fertigung und Landwirtschaft – bergen massive menschenrechtliche Risiken, seien es ausbeuterische Arbeitsbedingungen bei der Fertigung von Elektronikgeräten, Kinderarbeit in Kobaltminen oder die Lieferung von Überwachungstechnologie an autoritäre Staaten.

Die Antwort auf die Frage nach der Verantwortung ist in vielen Fällen komplex, wie beim Brand in Karatschi. In erster Linie ist natürlich die Fabrikleitung des Zulieferers von KiK verantwortlich, die trotz vergitterter Fenster und verschlossener Notausgänge produzieren ließ. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren in Pakistan wurde jedoch eingestellt. Auch der pakistanische Staat ist mit-verantwortlich, da er seiner Pflicht zum Schutz der Menschenrechte nicht ausreichend nachkam und Sicherheitsstandards nicht konsequent überprüfte.

1 Weitere Informationen zu diesem Fall finden sich auf der Webseite des European Center for Constitutional and Human Rights, ECCHR: www.ecchr.eu/thema/textilindustrie/

In Zeiten der Globalisierung hört die Verantwortung aber nicht an Ländergrenzen auf. Auch die Auftrag-geber aus Deutschland und die Bundesregierung tragen eine Mitverantwortung, wenn Staaten ihrer Pflicht zum Schutz der Menschenrechte nicht nachkommen.

Seit 2011 gibt es UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die Mindestanforderungen an Staaten und Unternehmen zum Schutz und zur Achtung der Menschenrechte festlegen.

Zentraler Bestandteil der unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte ist die menschenrechtliche Sorgfalt (Human Rights Due Diligence). Damit ist ein Verfahren gemeint, bei dem Unternehmen systematisch die menschenrechtlichen Auswirkungen ihrer gesamten Geschäftstätigkeit identifizieren, negativen Auswirkungen vorbeugen und eingetretene Schäden beheben und wiedergut-machen sollen.

Das deutsche Textilunternehmen KiK muss sich also den Fragen nach seiner Sorgfaltspflicht und Mitverantwortung für die 260 Toten des Brands stellen. KiK kaufte im Jahr 2011 nach eigenen Angaben 70 Prozent der Produktion von Ali Enterprise und ließ seine Zuliefer-Fabriken regelmäßig inspizieren.

Trotzdem wirkte KiK nicht darauf hin, dass Notausgänge freigeräumt wurden. Das aber wäre eine zumutbare Maßnahme gewesen, um solchen Katastrophen vorzubeugen. KiK durfte sich auch nicht darauf verlassen, dass der Fabrik angemessene Sicherheitsstandards bescheinigt worden waren.

Kommerzielle Audits weisen oft erhebliche Schwächen auf. Sie werden zum Beispiel vorher angekündigt oder Angaben werden gefälscht. Bauliche Details wie die vergitterten Fenster bei seinem lang-jährigen Zulieferer Ali Enterprise hätte KiK also zumindest kennen müssen.1

Deutschland ist durch das Völkerrecht dazu verpflichtet, Menschenrechte vor Verstößen im In- und Ausland durch eine wirksame Politik, Gesetzgebung und sonstige Regulierungen zu schützen. Während die Bundesregierung weiterhin einen freiwilligen Konsens mit der Wirtschaft sucht, geht unser Nachbar voran: Frankreich hat die menschenrechtliche Unternehmensverantwortung bereits in der Form eines Gesetzes umgesetzt.

Das französische Gesetz Loi de Vigilanceein Meilenstein für die Menschenrechte

Frankreich ist weltweit das einzige Land, das eine umfassende menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung für Unternehmen gesetzlich festschreibt. Das sogenannte Loi de Vigilance trat im März 2017 in Kraft.

Durch das Gesetz können die 100 bis 150 größten Unternehmen Frankreichs, darunter zum Beispiel Total, L‘Oréal, Danone oder Areva, unter bestimmten Umständen für schwere Menschen-rechtsbeeinträchtigungen und Umweltschäden haftbar gemacht werden.

Ziel des Gesetzes ist es, Menschenrechtsverstöße durch oder unter Beteiligung von großen französischen Unternehmen zu reduzieren, auch wenn sie im Ausland stattfinden. Anstatt sich für angerichtete Schäden im Nachhinein an den Pranger stellen lassen zu müssen, sollen Unternehmen Menschenrechtsverstößen frühzeitig vorbeugen und ihnen wirksam begegnen.

Damit ist das Gesetz ein wesentlicher Schritt in die Richtung einer zukunftsfähigen Entwicklung und leistet einen konkreten Beitrag sowohl zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum und menschenwürdiger Arbeit für alle (Ziel 8 der SDGs) als auch für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster (Ziel 12).

Das Gesetz schreibt Unternehmen umfassende Sorgfaltspflichten vor, unter anderem die Erstellung, Veröffentlichung und Umsetzung eines jährlichen Sorgfaltspflichtenplans, um ökologische und menschenrechtliche Risiken zu identifizieren und zu verhindern.

Unternehmen müssen sowohl die eigenen Tätigkeiten, als auch die Tätigkeiten von Tochter- und Subunternehmen sowie Zulieferern in den Sorgfaltspflichtenplan einbeziehen. Letztere allerdings nur dann, wenn mit dem Zulieferer eine etablierte Geschäftsbeziehung besteht und die menschenrechtlichen Probleme mit der Geschäftsbeziehung zusammenhängen. Der Plan muss veröffentlicht und umgesetzt werden und spätestens ab 2019 müssen die betroffenen Unternehmen in ihrem Geschäftsbericht Rechenschaft über die Umsetzung des Sorgfaltsplanes ablegen.

Wenn ein Unternehmen keinen oder keinen ausreichenden Sorgfaltspflichtenplan erstellt, kann dies richterlich angeordnet werden. Die Unternehmen sind zudem zum Ersatz des Schadensverpflichtet, der unter Beachtung der Pflichten dieses Gesetzes vermieden worden wäre. D. h. sie haften dafür, wenn sie keine zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um einen erkennbaren Schaden zu verhindern.

Für den deutschen Kontext folgt daraus: Wenn die Bundesregierung ein Sorgfaltspflichtengesetz einführen würde, müssten Unternehmen wie KiK zukünftig wirksame Maßnahmen ergreifen, damit langjährige, wirtschaftlich eng verbundene Zulieferbetriebe adäquate Schritte zum Schutz der Arbeiter*innen ergreifen.

Viele Menschenrechtsverletzungen könnten so vermieden werden. Deutschland verliert den Anschluss im Menschenrechtsschutz Neben Frankreich gibt es auch in anderen Ländern und auf EU-Ebene interessante Gesetze oder Gesetzesinitiativen, die zeigen, dass es einen internationalen Trend hin zu gesetzlicher Unternehmensverantwortung gibt. In Großbritannien müssen Unternehmen erklären, wie sie Zwangs- und Kinderarbeit in ihrer ganzen Produktionskette ausschließen. In der Schweiz wird im Jahr 2019/2020 über ein Konzernverantwortungsgesetz entschieden.

Auf EU-Ebene fordern acht Parlamente von EU-Mitgliedstaten eine generelle Sorgfaltsprüfungspflicht für europäische Unternehmen. Die Bundesregierung hat einen anderen Weg gewählt. Im Rahmen der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte in den Jahren 2014-2016 hat sie sich gegen eine gesetzliche Regelung zur Sorgfaltspflichten entschieden.

Die Bundesregierung erwartet im Aktionsplan von Unternehmen lediglich, dass sie Verfahren zur Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfalt einführen. Allerdings will sie bis 2020 überprüfen, ob die größten etwa 6.500 Unternehmen dies ausreichend tun. Falls die Überprüfung zu dem Ergebnis kommt, dass weniger als 50 Prozent der Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen, will sie laut Koalitionsvertrag gesetzliche Regelungen schaffen und sich auf EU-Ebene ebenfalls dafür einsetzen.Angesichts der menschenrechtlichen Herausforderungen in globalen Lieferketten, Investitionsprojekten und Dienstleistungen ist das ein viel zu zaghafter und unzureichender Ansatz.

Denn ohne einen effektiven Schutz der Menschenrechte ist keine nachhaltige Entwicklung möglich. Eine menschenrechtsbasierte Umsetzung der SDGs in Deutschland hieße u. a., dass menschen-rechtliche Sorgfaltspflichten für alle deutschen Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette gesetzlich verankert werden und Betroffene von Menschenrechtsverletzungen, für die deutsche Unternehmen mitverantwortlich sind, ihre Rechte auch in Deutschland effektiv einfordern können.

Von Johanna Kusch ist Referentin für Unternehmensverantwortung bei Germanwatch und vertritt das CorA Netzwerk für Unternehmensverantwortung im europäischen Dachverband ECCJ.

Quelle: www.2030report.de/sites/default/files/sgn/pdfs/So_geht_Nachhaltigkeit_online.pdf

 

Der Weg zum Loi de Vigilance

Wie kam es, dass Frankreich ein Gesetz zur Unternehmenshaftung verabschiedet hat?

Wir waren eine sehr ambitionierte und engagierte Gruppe von Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften, die von Anfang bis Ende, also von 2013, als der erste Gesetzentwurf präsentiert worden ist, bis zur Verabschiedung des Gesetzes im März 2017, immer die gleichen Ziele geteilt haben.

Hinzu kommen äußere Entwicklungen, die unsere Arbeit positiv verstärkt haben: Wir haben alle bereits seit Jahren zu verbindlicher Unternehmensverantwortung gearbeitet, aber erst die 1.134 Toten beim Einsturz der Fabrik Rana Plaza im April 2013 haben tragischerweise die notwendige öffentliche Wahrnehmung für das Thema geschaffen und Türen innerhalb der Politik geöffnet, die bisher verschlossen waren.

Zentral war zudem, dass sich einige engagierte Abgeordnete aus den Regierungsparteien über die Jahre kontinuierlich für den Gesetzentwurf eingesetzt haben, da wir von 2012 bis 2017 eine sozialistische Regierung in Frankreich hatten. Und obwohl die Regierung den Gesetzentwurf in der ganzen Zeit nicht besonders förderte, haben wir es geschafft, in den entscheidenden letzten Monaten vor den Wahlen doch noch die Unterstützung einiger Regierungsmitglieder zu gewinnen, die wussten, dass sie nicht wiedergewählt werden würden, so dass ein politisches Zeitfenster entstand, in dem das Gesetz verabschiedet werden konnte.

Und wenn Sie fragen, warum in Frankreich? Dann hat sicher sehr geholfen, dass die öffentliche Meinung in Frankreich es richtig findet, dass Rahmensetzungen – die auch Gesetze enthalten können – von der Regierung aufgesetzt werden und nicht durch einen Konsens mit Unternehmen.

Wie bewerten Sie mit etwas Abstand das Gesetz und die Umsetzung?

Obwohl wir mit weitergehenden Rechenschafts-anforderungen an Unternehmen gestartet sind, schätzen wir das Gesetz und die positiven Auswirkungen, die es zum Beispiel für die internationale Debatte um gesetzliche Sorgfaltspflichten hat.

2018 ist das erste Jahr, in dem die betroffenen Unternehmen den Sorgfaltsplan veröffentlichen müssen, daher ist es noch zu früh, um Genaueres zu sagen. Für uns hat sich aber der Arbeitsfokus geändert. Wir setzen jetzt auf die höchsten Umsetzungsstandards, die das Gesetz erlaubt, und wir haben vor, dafür die Veröffentlichung der Sorgfaltspläne sowie ihre Umsetzung eng zu begleiten.

Yves Prigent leitet das Programm Responsabilité des Etats et des Entreprises bei Amnesty International Frankreich.

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2. Februar 2019 6 02 /02 /Februar /2019 13:13

JEFTA ist ein Abkommen von Konzernen für Konzerne. Das Ergebnis: Japanische und europäische Konzernlobbys erhalten mit JEFTA direkten Einfluss auf geplante Gesetze – noch bevor diese überhaupt Regierungen oder Parlamenten vorgelegt werden. Das regelt das Kapitel zur regulatorischen Kooperation in dem Abkommen: Lobbyisten dürfen Gesetzesentwürfe kommentieren, bevor die gewählten Abgeordneten diese Entwürfe überhaupt zu Gesicht bekommen haben.

"Multis werden künftig mitentscheiden, welche Regeln zwischen der EU und Japan 'harmonisiert' werden sollen. Das stellt ihre Profitinteressen über menschenrechtliche, soziale und ökologische Belange. JEFTA verengt demokratische Gestaltungsspielräume und verfestigt die Macht der Konzerne", stellt Roland Süß, Mitglied im Koordinierungskreises von Attac Deutschland, fest.

+ Abbau von Schutzrechten für Beschäftigte und die Umwelt

Wie CETA, das geplante EU-Kanada-Abkommen, zielt auch JEFTA in großem
Stil auf den Abbau sogenannter nichttarifärer Handelshemmnisse. Gemeint
sind damit vor allem Gesetze und Regelungen zum Schutz von
Arbeitnehmern, Verbrauchern, der Umwelt oder schlicht der Allgemeinheit
vor allzu rücksichtslosem Verhalten der Unternehmen. In JEFTA und CETA
werden solche Regeln unter den Vorbehalt gestellt, dass sie den Handel
nicht gefährden dürfen. Die EU und Japan decken dabei gemeinsam ein
Drittel der Weltwirtschaft ab.(2)

+ Verhandlungen über Sonderklagerechte für Konzerne laufen noch

Zusätzlich zu JEFTA führen die EU und Japan derzeit noch Verhandlungen
für ein gesondertes Investitionsschutzabkommen, in dem einseitige
Sonderklagerechte für ausländische Investoren verankert werden sollen.

Attac-Handelsexpertin Hanni Gramann: „Gerechter Welthandel geht anders.
Menschenrechte müssen endlich durchsetzbar werden und Vorrang vor
Konzerninteressen haben.“ In einer europaweiten Kampagne fordern Attac
und 150 Bündnispartner
die EU und ihre Mitgliedsstaaten auf,
Konzernprivilegien zu beenden und ein starkes UN-Abkommen zum Schutz der
Menschenrechte in der globalen Wirtschaft zu unterstützen.

1) https://corporateeurope.org/de/international-trade/2018/05/jefta-ein-exklusiver-handel-zwischen-eu-unterh-ndlern-und-gro-konzernen

2) http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-3325_de.htm
--

Online-Appell „Menschenrechte schützen“:
www.attac.de/menschenrechte-schuetzen


--

Weitere Informationen:

* JEFTA: Mythen und Fakten (Attac Österreich u.a.):
http://t1p.de/JEFTA-Mythen-Fakten

* Broschüre „JEFTA entzaubert“(Netzwerk Gerechter Welthandel u.a.):
http://t1p.de/JEFTA-entzaubert

* Attac-Seite zu JEFTA: www.attac.de/jefta
 

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31. Januar 2019 4 31 /01 /Januar /2019 19:56

Eine Welt ohne Hunger und Armut? Gesundheit und Bildung, sauberes Wasser und bezahlbare Energie für alle Menschen auf der Erde? Seit Herbst 2015 sind dies erklärte Ziele der Vereinten Nationen. Gerade in Städten und Gemeinden können diese Ziele mit Leben gefüllt werden.

Vor gut drei Jahren hat die Staatengemeinschaft die globalen Nachhaltigkeitsziele – "Sustainable Development Goals" (SDGs) verabschiedet, sie reichen bis 2030.

Ein Drittel der 17 Ziele betreffen den Umwelt- und Naturschutz: Sie zielen darauf, erneuerbare und moderne Energien für alle zugänglich zu machen, die Klimakrise zu bekämpfen und den Artenverlust zu stoppen.

Zugleich verbinden die SDGs verschiedene Aspekte der Nachhaltigkeit miteinander – soziale, wirtschaftliche, ökologische, kulturelle. Und sie orientieren sich an den planetaren Grenzen: Es gilt, unsere natürlichen Lebensgrundlagen zu bewahren.

Entscheidend ist schließlich: Die Ziele haben universelle Gültigkeit! Alle Staaten verpflichten sich, die neue Agenda umzusetzen. Damit ist auch Deutschland gefragt: von der Bundes- über die Landespolitik bis zur lokalen Ebene.

Dabei hat es die kommunale Politik in besonderem Maß in der Hand, die SDGs zu verwirklichen und mit Leben zu füllen. "Hier kommen Menschen seit jeher zusammen und regeln ihre Angelegenheiten gemeinsam", so der Oberbürgermeister der Stadt Augsburg, Kurt Gribl.

Auf kommunaler Ebene lassen sich neue Wege einschlagen und ausprobieren – oft lange, bevor dies auf Landes- oder Bundesebene möglich ist. Und das, obwohl Städte große Herausforderungen zu meistern haben – sei es in der Verkehrs-, Wohnungs- oder Flächenpolitik, sei es im sozialen Bereich – und oft knapp bei Kasse sind. Nachhaltige Politik ist vor Ort gestaltbar, beeinflussbar, für die Menschen erlebbar.

Immer mehr Kommunen engagieren sich

Eine gute Grundlage liefert der Deutsche Städtetag: Er stellt Städten und Gemeinden ein Muster für eine Resolution zu den SDGs zur Verfügung. In über 90 Städten und Regionen – übersichtlich dargestellt auf einer Online-Landkarte –  haben die Gemeinderäte die Resolution bereits unterzeichnet. Sie signalisieren damit ihre Bereitschaft, die globalen Ziele vor Ort aktiv anzugehen.

Und aus dieser Bereitschaft wird mehr, wenn die Kommunen zugleich konkrete Schritte beschließen; etwa, indem sie eine lokale Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln. Die Servicestelle "Kommunen in der Einen Welt" bietet dafür auf vielfältige Weise Unterstützung an.

Der umfassende Ansatz der SDGs schafft eine neue Qualität: Es gilt, kommunale Einzelstrategien – etwa zu Energie, Ressourcen und Bildung oder Umwelt und Gesundheit – unter einem Dach zu verknüpfen und weiterzuentwickeln. Das Miteinander von Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft bildet dann das Fundament für einen erfolgreichen Prozess. 

Bielefeld holt alle ins Boot

Ein gutes Beispiel für eine gelungene Vernetzung bietet die Stadt Bielefeld, die als eine der ersten Kommunen die Resolution des Städtetags unterzeichnete. Im April 2018 verabschiedete der Stadtrat ein "Handlungsprogramm Klimaschutz" bis 2050. Darin werden Bereiche wie die erneuerbaren Energien, Klimaschutz, Mobilität, Gebäude, Konsum, Ernährung und Gesundheit behandelt.

Erarbeitet wurde das Programm in einem mehrstufigen Prozess: Zuerst konnten die Bürger*innen, Vereine und Verbände – wie auch der BUND – auf einem Zukunftskongress und in Workshops ihre Ideen und Wünsche einbringen. In einem zweiten Schritt ergänzten Stadtverwaltung und Stadtwerke die Ergebnisse. Schließlich diskutierte und verabschiedete die Politik das Programm fast einstimmig.

So kam es zum größtmöglichen Konsens. Im Dezember 2018 begann die Umsetzung des Programms mit den Bürger*innen von Bielefeld. So arbeitet etwa eine vielfältige Arbeitsgruppe von Landwirt*innen bis zu Transition-Town-Initiativen an einem regionalen, nachhaltigen Einkaufsführer für Bielefeld und Umgebung. Der BUND ist natürlich auch dabei, ebenso der Ende November gegründete Ernährungsrat.

Von Nachhaltigkeit bis Wildkräuterwiesen

Aktuell erarbeitet die Stadt Bielefeld nun eine Nachhaltigkeitsstrategie – diesmal zunächst verwaltungsintern. "Über die SDGs wollen wir einen deutlich besseren Gesamtüberblick erreichen, auch für die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung: Wo stehen wir überhaupt? Auch dafür sind die SDGs nützlich. Inzwischen haben wir 33 strategische Ziele erarbeitet, die nun der Politik vorgelegt und mit der Stadtgesellschaft weiter entwickelt werden", so Birgit Reher von der Stadt Bielefeld.

Auch das Projekt "Grünzug Schlosshofbach" ist ganz im Sinne der UN-Ziele: Hier wird erprobt, wie die biologische Vielfalt auf innerstädtischen Grünflächen erhöht werden kann. Zum Beispiel durch Wildkräuterwiesen mit regionalem und standortgerechtem Saatgut. Solche geeigneten Maßnahmen sollen dann als neue Standards für städtische Grünflächen dienen. Neben dem Umweltamt und dem Umweltbetrieb sind Naturschutzverbände und lokale Akteure einbezogen. Der BUND Bielefeld beteiligte sich 2017/18 mit einem Projekt zur Renaturierung am Gellershagener Bach.

Eine vielfältige Stadtnatur wird immer wichtiger – im Hinblick auf den Schutz der Artenvielfalt, die Anpassung an den Klimawandel oder für viele Stadtkinder, die hier prägende Naturerfahrungen sammeln. Die Universität Bielefeld hat in ihrem Forschungszyklus "Bielefeld 2000plus" u.a. erforscht, welch hohe Wertschätzung die Bielefelder Grünzüge in der Anwohnerschaft genießen.

Ökostation Freiburg schafft neue Netzwerke

Umfassend geht auch die Ökostation Freiburg die SDGs an. 17 lokale Events zu den 17 Zielen haben die Mitarbeiter*innen des Umweltbildungszentrums bereits durchgeführt – und sind noch lange nicht am Ende.

"Die Quintessenz aus diesen Veranstaltungen bringt das 17. SGD auf den Punkt: 'Bilde Partnerschaften, um deine Ziele zu erreichen'", so Ralf Hufnagel von der Ökostation. "Wir haben zum Beispiel recherchiert, welche Lastenfahrradhersteller es in der Region gibt, und gemeinsam ein Event auf die Beine gestellt. Sogleich ergaben sich neue Kontakte, und wir konnten ein breiteres Publikum ansprechen."

So kamen dank der Zusammenarbeit mit einer Initiative von Studierenden hundert Teilnehmer*innen zu einer Kleidertauschparty zusammen. Alle brachten aussortierte Kleidung mit, dann wurde fröhlich getauscht. Ganz ohne Geld auszugeben oder Ressourcen zu verschwenden gab es für Jede*n ein neues Outfit – und neue Bekanntschaften gratis dazu.

Fairer Handel auch auf der "Hanse Sail"

Konsequent geht Rostock das Thema "Fair Trade" auf Basis der SDGs an. Mittlerweile gibt es in 80 Geschäften und 40 gastronomischen Einrichtungen Produkte aus fairem Handel. Alle Rostocker Verwaltungseinrichtungen und kommunalen Unternehmen bieten Kaffee und mindestens ein weiteres Produkt aus fairem Handel an. Schulen, die Universität und die Kirche bringen sich dabei aktiv ein. Zusätzlich beschäftigt die Stadt eine Fair-Trade-Koordinatorin.

Weiter betreibt Rostock auf der "Hanse Sail", einer der weltweit größten Veranstaltungen von Traditionsseglern, einen Fair-Trade-Bereich, der den Gästen fairen Handel auf unterhaltsame Weise näher bringt. Mit über 190 Mitgliedern in über 16 Ländern hat der Städtebund "Die Hanse" die Arbeitsgruppe "Faire Hanse" gegründet, bei der Rostock derzeit den Vorsitz innehat. Ihre Erfahrungen hat die Stadt nun in einem Handbuch für nachhaltige Veranstaltungen zusammengefasst.

Jede*r kann mitmachen!

Wer die SDGs selbst in seinen Alltag bringen will – sei es als Privatperson, mit der BUND-Gruppe, dem Sportverein oder der Kommune –, kann dafür z.B. die Deutschen Aktionstage Nachhaltigkeit nutzen (in den sozialen Netzwerken unter #tatenfuermorgen). Die Aktionstage finden vom 30. Mai bis 5. Juni 2019 statt. Ab Februar ist es möglich, sich mit einer Aktion anzumelden.

Quelle: https://www.bund.net/aktuelles/detail-aktuelles/news/drei-jahre-un-nachhaltigkeitsziele-was-tut-sich-vor-ort/

- https://www.inkota.de/aktuell/news/vom/24/jan/2019/ich-bin-kein-niemand/

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18. Januar 2019 5 18 /01 /Januar /2019 22:14

World Report 2019 is Human Rights Watch’s 29th annual review of human rights practices around the globe. It summarizes key human rights issues in more than 100 countries and territories worldwide, drawing on events from late 2017 through November 2018.

Übersetzung mit www.DeepL.com/Translator

Der Weltbericht 2019 ist der 29.  jährliche Bericht von Human Rights Watch über die Menschenrechtspraktiken auf der ganzen Welt. Sie fasst die wichtigsten Menschenrechtsfragen in mehr als 100 Ländern und Gebieten weltweit zusammen und greift dabei auf die Ereignisse von Ende 2017 bis November 2018 zurück.

In his keynote essay, “World’s Autocrats Face Rising Resistance,” Human Rights Watch Executive Director Kenneth Roth argues that while autocrats and rights abusers often captured headlines in 2018, rights defenders pushed back and gained strength in unexpected ways.

In seinem Grundsatzessay "World's Autocrats Face Rising Resistance" argumentiert Human Rights Watch Executive Director Kenneth Roth, dass Autokraten und Rechtsverletzer 2018 oft Schlagzeilen machten, während Rechtsverteidiger auf unerwartete Weise zurückschlugen und an Stärke gewannen.

The 674-page book reflects extensive investigative and advocacy work that Human Rights Watch staff undertook in 2018, usually in close partnership with human rights activists and groups in the country in question.

Das 674 Seiten umfassende Buch spiegelt die umfangreiche Untersuchungs- und Lobbyarbeit wider, die die Mitarbeiter von Human Rights Watch im Jahr 2018 geleistet haben, in der Regel in enger Zusammenarbeit mit Menschenrechtsaktivisten und -gruppen in dem betreffenden Land.

What's the status of human rights where you live?

Wie ist der Status der Menschenrechte dort, wo Sie leben?

 

Download the full World Report and find out what's happening in your country and over 100 others.

 

Human Rights Watch Executive Director Kenneth Roth discusses the 2019 World Report and the global pushback against headline-grabbing autocrats in 2018.

 

Quelle: www.hrw.org/world-report/2019

oder www.hrw.org/de/world-report/2019

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