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24. April 2019 3 24 /04 /April /2019 22:57

Sechster Jahrestag des Fabrikeinsturzes von Rana Plaza.

Menschenrechte werden in den globalisierten Wirtschaftsbeziehungen
weiterhin brutal missachtet. Darauf macht das Attac-Netzwerk mit einer
Reihe von Videoclips aufmerksam, die ab dem heutigen Mittwoch online
gehen. Die Clips zeigen Menschen in Alltagssituationen, die plötzlich
mit den drastischen Folgen von Menschenrechtsverletzungen konfrontiert
werden. Im Zentrum steht dabei die Forderung, Menschenrechte in der
globalen Wirtschaft durchzusetzen.
Die jeweils eine knappe Minute langen Videoclips, die von den Berliner
Filmemachern Franz Lenski und Randolph Herbst produziert wurden, werden
ab heute auf der Attac-Webseite sowie auf Facebook, Twitter und Youtube
veröffentlicht. Später sollen sie auch in Programmkinos zu sehen sein.

Anlass der Initiative ist der sechste Jahrestag des Einsturzes der
Textilfabrik Rana Plaza in Dhaka, Bangladesch. Am 24. April 2013 starben
1135 Menschen, 2438 wurden verletzt, verstümmelt, erwerbsunfähig. Die
Fabrikbetreiber hatten die Angestellten gezwungen, die Arbeit
aufzunehmen, obwohl am Vortag gefährliche Risse in den Mauern
festgestellt worden waren.
„Die internationale Mode-und Textilbranche geht bei der Ausbeutung ihrer
Arbeiterinnen und Arbeiter buchstäblich über Leichen“, sagt Thomas
Köller von der Attac-Kampagne „Menschenrechte vor Profit“. „Viele
deutsche Unternehmen bilden da keine Ausnahme“.

Als Antwort auf die tödlichen Unfälle in den Textilfabriken initiierte
das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
in Deutschland 2014 das „Bündnis für nachhaltige Textilien“. Seitdem
wurden in einem kleinen Teil der Produktionsstätten Fortschritte
erreicht, etwa bei der Vermeidung gesundheitsschädlicher Chemikalien,
der nachhaltigen Wassernutzung oder der Durchsetzung existenzsichernder
Löhne. Aber trotz der angestrebten Verbindlichkeit und Nachprüfbarkeit
bleibt es bei freiwilligen Selbstverpflichtungen der Bündnismitglieder.

„Entlang der gesamten Textil-Lieferkette existieren weiterhin
fortgesetzte Verletzungen der Menschenrechte“, sagt Brigitte Hamm,
ebenfalls Mitglied der Kampagnengruppe. „Insbesondere die Rechte der
Beschäftigten in den Zulieferbetrieben sind betroffen. Folglich muss es
darum gehen, dass Textil-Konzerne verbindlich verpflichtet werden,
Maßnahmen zu ergreifen, um Menschenrechte entlang ihrer globalen
Lieferketten zu schützen.“

Auch Entwicklungshilfeminister Gerd Müller will sich inzwischen nicht
mehr vollständig auf freiwillige Maßnahmen verlassen. Er hat einen
Gesetzentwurf vorgelegt, der wenigstens die Sorgfaltspflicht deutscher
Konzerne sichern soll. Allerdings blockieren Kanzleramt und
Wirtschaftsministerium den Vorschlag.

* Bundesregierung blockiert UN-Abkommen für Menschrechte

Die Bundesregierung ist außerdem mitverantwortlich dafür, dass die
Europäische Union ein internationales Abkommen auf UN-Ebene bislang
blockiert: Der „Binding Treaty“ soll Unternehmen verbindlicher als
bisher zur Achtung der Menschenrechte verpflichten und bei Verstößen
Haftungen vorsehen sowie Betroffenen Zugang zu Gerichten verschaffen –
auch in jenen Ländern, in denen die fraglichen Unternehmen ihren Hauptsitz
haben.
Deutschland torpediert diesen internationalen Prozess und beruft sich
dabei auf seinen Nationalen Aktionsplan. Dieser setzt weiterhin auf
freiwillige Maßnahmen von Unternehmen.

* Europäische Initiative „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“

Mehr als 550.000 Menschen unterstützen bereits die europäische
Initiative für einen verpflichtenden Vertrag. Zudem haben sie mit ihrer
Unterschrift zugleich auch ihre Ablehnung der von der EU mit Nachdruck
verhandelten Investitionsschutzverträge bekundet, aufgrund derer
Konzerne Staaten nicht zuletzt verklagen können, wenn neue Umwelt- und
Sozialgesetzgebung erwartete Gewinnmargen schmälern. Attac beteiligt
sich an der EU-weiten Kampagne.

Erster Videoclip und weitere Informationen:
https://www.attac.de/menschenrechte-durchsetzen

Für Rückfragen: Dr. Brigitte Hamm und Dr. Thomas Köller, Attac-Kampagne „Menschenrechte vor Profit“
--

 

Amidst Wave of Deadly Fires, Bangladesh Government Threatens to Expel the Only Credible Building Safety Programme in the Country and Further Suppress Workers’ Rights
04/23/19 Author : Clean Clothes Campaign, International Labor Rights Forum, Maquila Solidarity Network, and Worker Rights Consortium
 

On the sixth anniversary of the Rana Plaza building collapse, labour rights groups are calling on the government of Bangladesh to cease attempts to expel the Accord on Fire and Building Safety from Bangladesh and to urgently increase safety efforts for the buildings currently under the government’s oversight, which include tens of thousands of factories across all industries. 

Over the past two months, at least 95 people have died in preventable fires in buildings that were within the monitoring purview of the government of Bangladesh. The safety crisis is indisputable. An investigation by the Bangladesh Fire Service and Civil Defence showed 97% of the 3,786 buildings surveyed in Dhaka to be “risky” or “extremely risky.”

The Accord on Fire and Building Safety in Bangladesh is an enforceable agreement signed by apparel brands and trade unions three weeks after the Rana Plaza building collapse of 24 April 2013 killed 1,134 garment workers. The Accord provides independent safety inspections, transparent remediation protocols, as well a worker complaint mechanism and training. As a result, unprecedented safety improvements have been made to factories across the country. Yet, the government and the factory owners’ association are trying to expel the Accord from the country, threatening the safety of millions of workers. A hearing on 19 May in the Appellate Court under Bangladesh’s Supreme Court could require the Accord to close its Dhaka office and operations without taking into account whether national agencies would be ready to take up the work. Recent research by the Clean Clothes Campaign, International Labor Rights Forum, Maquila Solidarity Network, and Worker Rights Consortium shows a shocking level of unreadiness by the government to assume responsibility for the 1,688 factories under the Accord.

“The terrible fire at FR Tower, which housed several garment brands’ buyers offices, showed that the same combination of owners’ negligence of building regulations and authorities’ failure to inspect buildings and enforce regulations that made Rana Plaza possible is still a daily reality in Bangladesh,” said Ineke Zeldenrust of Clean Clothes Campaign. “The responsible authorities had failed to notice or act upon the knowledge that the building had no safety licenses, violated building construction rules, had no fire-protected exits, and kept many of its emergency doors locked, despite earlier fires in the building. The fires in Chawkbazar district and at Anzir Apparels also underscore that the government is not upholding its own laws.

While safety and building specialists point to the Accord as an example to learn from, the government, the Bangladesh Garment Manufacturers and Exporters Association and the Bangladesh Knitwear Manufacturers and Exporters Association are ignoring these expert opinions and attempting to further weaken the country’s fire safety regulations.

In response to largely peaceful protests in December and January by workers seeking a dollar an hour minimum wage, police responded violently, killing one worker and injuring dozens of others. At least 65 garment workers have been arrested and as many as 11,600 have been dismissed, most of whom have been unable to find other jobs due to systematic blacklisting. “This is the most extensive repression ever faced by garment workers in Bangladesh,” said Judy Gearhart of the International Labor Rights Forum. “How can we trust a government with ensuring the safety of workers, when it is shooting at those same workers in the street? The government is prioritizing safeguarding its position as offering the cheapest labor in the region over the safety and well-being of workers.” 

The 193 Accord signatory companies have a binding obligation to only source from factories where the Accord has verified that the fire, electrical, and structural safety remediation process is on track. Cognizant of that obligation, brands have made clear that a premature termination of the Accord could endanger the safety of workers employed in the garment industry, which is a risk they would need to consider in their business decisions.

“The forced closure of the Accord’s Dhaka office will cause brands to see the country as a far riskier place to produce,” said Laura Gutierrez of the Worker Rights Consortium. “This will have grim consequences for workers and factory owners alike.”

“The Accord remains the only credible instrument preventing factory incidents in a country where the government’s inspection agencies do not yet have the capacity or willingness to enforce safety measures,” said Lynda Yanz of the Maquila Solidarity Network. “Fortunately, apparel companies continue to recognise this, with two new brands signing onto the agreement last week. Companies that source from Bangladesh and think that less transparent or non-binding alternatives might provide the same level of protection for their workers, and brand reputation, risk seeing tragedy strike again in their supplier factories.” 

One such grossly inadequate alternative is Nirapon, the successor initiative to the less transparent and non-binding Alliance for Bangladesh Worker Safety that was created in 2013 by some North American brands that had refused to join the Accord. Nirapon describes itself as a “self-regulating” entity for safety in Bangladesh – this amounts to the same kind of failed voluntary model under which hundreds of garment workers died prior to the Accord’s formation. According to its website, Nirapon will not publicly identify factories that do not meet the standards and will have no authority to require remediation in factories where imminent life-threatening conditions have been identified or to suspend factories that fail to remediate those safety hazards. Nirapon claims that factory assessments will be carried out by a list of “qualified assessment firms,” but the list of such firms is kept confidential and there is no mechanism to ensure that these firms are equipped to carry out in-depth fire, building and electrical safety inspections. Nirapon’s website acknowledges that it will not work with factories to drive remediation, and offers no clear mechanism through which safety violations will be addressed.

A premature cessation of the Accord’s operations in Bangladesh would be a major setback for worker safety in the country. In the interest of protecting garment worker safety, the Bangladesh government and factory owners’ associations should work with the Accord to achieve agreement on a responsible transition plan that is conditional on the readiness of national inspection bodies before the next court hearing on 19 May.

Related resources:

  • Last week, the Worker Rights Consortium published a report on the repression currently going on in Bangladesh, “Banning Hope: Bangladesh Garment Workers Seeking a Dollar an Hour Face Mass Firings, Violence, and False Arrests,” available at http://tinyurl.com/banninghope.
  • The four witness signatories to the Accord on Fire and Building Safety in Bangladesh published research on the lack of readiness of national inspection agencies to take over the Accord's work: http://laborrights.org/rcc.
  • More information on the public campaign conducted by the Clean Clothes Campaign and the International Labor Rights Forum to protect the progress made by the Accord can be found here: https://cleanclothes.org/safety/protect-progress.

Quelle: https://laborrights.org/releases/amidst-wave-deadly-fires-bangladesh-government-threatens-expel-only-credible-building

weiter Infos:  https://actionnetwork.org/letters/keep-workers-safe-in-bangladesh

https://laborrights.org/releases/bangladesh-government-attempts-paralyze-accord-and-strip-its-independence

--

Week of solidarity with garment workers in Bangladesh #WeStandWithGarmentWorkers

During the week of solidarity from 28 January to 3 February we took our concern about labour and human rights violations in Bangladesh to Bangladeshi embassies and consulates in a range of countries, showing that #WeStandWithBangladeshiWorkers. This week was a response to events of the preceding months that increased our concerns about labour rights in the Bangladeshi garment industry. Wage-related protests were met with violent responses and intense repression and long-winding court proceedings around the Accord on Fire and Building Safety in Bangladesh threaten essential progress in the field of factory safety. We kicked off the week of action with a statement and it was followed by demonstrations, online action and protest letters from Hong Kong to Finland and Canada to Switzerland. Also after the week of solidarity we keep on calling for living wages, safe factories, and a halt to repression against garment workers in Bangladesh.

Check out the photos & media coverage from our week of solidarity with garment workers in Bangladesh.

Quelle: https://cleanclothes.org/safety/week-of-solidarity

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13. April 2019 6 13 /04 /April /2019 15:56

Im April 2010 veröffentlichte die Whistleblower-Plattform Wikileaks von Assange hunderttausende als geheim klassifizierte US-Dokumente. Dadurch wurden schlimme völkerrechtliche und kriminelle Verstöße der USA aufgedeckt, darunter das Video „Collateral Murder“, das ein Kriegsverbrechen der Besatzung eines Kampfhubschraubers aus 2017 im Irakkrieg dokumentiert, bei dem 12 unbewaffnete Zivilisten, darunter 2 Reuters-Korrespondenten, mit einem Maschinengewehr ermordet wurden. Die beteiligten Soldaten waren nicht bestraft worden. Das Video ging um die Welt und sorgte für breite Empörung.

Die US-Army ermittelte die Soldatin Manning als angebliche Informantin und setzte sie kurz danach fest. Dem damals noch nicht namentlich festehenden Informanten verliehen IALANA und VDW als „Anonymus“ den Whistleblowerpreis 2001. Manning wurde dann von einem Militärgericht nach dem „Espionage Act“ von 1917 in einem skandalösen Verfahren zu der horrenden Strafe von 35 Jahren Gefängnis verurteilt (vgl. A.Falter in „Whistleblower in der Sicherheitspolitik. Awards 2011/13, S. 183 ff. ). Bis dahin waren erst 3 Whistleblower nach diesem Gesetz verurteilt worden, das mit völlig unbestimmten Formulierungen hohe Strafen einschließlich Todesstrafe androht. Nach internationalen Protesten begnadigte 2017 Obama Chelsea Manning nach 7 Jahren Haft im Männergefängnis.

Überraschend wurde sie vor 4 Wochen wieder festgenommen, jetzt in Beugehaft, weil sie es gegenüber einer Grand Jury abgelehnt hatte, über ihre Zusammenarbeit mit Julian Assange auszusagen. Sie verwies auf ihre Angaben in ihrem eigenen Verfahren – mehr gebe es nicht zu sagen. Darauf wurde sie in unbefristete Einzelhaft genommen, bis sie sich zur Aussage bereit erkläre. Sie leidet unter Panikattacken und Depressionen – Folgen der langen Militärhaft.

Auch Assanges Gesundheitszustand ist bedenklich auf Grund des Ausnahmezustandes in der ecuadorianischen Botschaft.

Beide in Haft – die Whistleblowerin und der Mann, der Preise dafür verdient hat, dass er ihre brisanten Informationen vor 9 Jahren veröffentlicht hat, beide nach 7 Jahren Freiheitsentzug nun wieder festgenommen. Die Koinzidenz lässt ahnen, dass Schlimmes auf Assange zukommt für den Fall, dass er in die USA abgeschoben werden sollte: eine Anklage nach dem Espionage Act mit mindestens 35 Jahren Strafe.

Dagegen ist fast vergessen, dass die Enthüllungen damals zahlreiche kriminelle Rechtsbrüche ans Licht brachten, die zu Geheimnissen erklärt worden waren. IALANA ist der Auffassung, dass Rechtsbrüche ohnehin keinen Geheimnisschutz beanspruchen dürfen und die Offenlegung solcher Vorgänge von strafrechtlicher Verfolgung freigestellt werden muss.

Zwar haben die USA ihr Auslieferungsersuchen, das zur Festnahme Assanges geführt hat, mit einer weniger schweren Beschuldigung begründet, die nur mit maximal 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden könnte. Aber selbst wenn die britische Regierung die Auslieferung nur für diese Anklage genehmigen würde: wer möchte seine Hand ins Feuer dafür legen, dass solche Garantien nach internationalem Recht von den USA dann eingehalten würden?

Wir erinnnern: 1999 hatte im Fall der deutschen Brüder LaGrand ein Gericht in Arizona die beiden wegen eines Bankraubs zum Tode verurteilt, ohne ihnen entsprechend internationalem Recht konsularischen Beistand zu gewähren. Darauf reichte die Bundesrepublik Deutschland Klage wegen der Verletzung rechtlichen Gehörs ein. Das US-Gericht wies die Klage ab. Auch die Klage beim Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten blieb erfolglos. Eine beim Internationalen Gerichtshof (IGH) eingereichte Klage führte zunächst zu einer einstweiligen Anordnung des IGH vom 3. März 1999, die Vollstreckung aufzuschieben, die allerdings von den US-amerikanischen Behörden nicht beachtet wurde. Die Brüder wurden hingerichtet. Im Jahre 2001 urteilte der IGH, dass die USA mit der Hinrichtung gegen internationales Recht verstoßen hätten.

Unter der Regierung Trump ist der Bruch internationaler Abkommen, sofern sie die Machtentfaltung der USA beschränken, zum Programm geworden. 2010 forderte Trump für Assange bereits die Todesstrafe („death penalty, or something“)

Die Auslieferung Assanges in die USA muss daher unbedingt verhindert werden. Statt dessen fordern wir seine sofortige Freilassung.

Die Verletzung der Meldeauflage im Jahr 2012 rechtfertigt keine Haftstrafe, zumal die schwedische Justiz den damaligen Haftbefehl längst aufgehoben hat.

Zu der jetzigen Anklage der USA erklärt Glenn Greenwald in „The Intercept“ am 12.4.19: die Anklage versuche das zu kriminalisieren, was für Journalisten nicht nur erlaubt, sondern geradezu ethische Pflicht sei: den Whistleblowern zu helfen, ihre Quellen zu anonymisieren („the indictment seeks to criminalize what journalists are not only permitted but ethically required to do: take steps to help their sources maintain their anonymity“). Daher sei die Anklage als schwerer Angriff auf die Pressefreiheit zu qualifizieren.

Wir protestieren auch gegen das Vorgehen der Regierung Moreno bei Beendigung des Asyls

Assange war 2012 Asyl in der Londoner Botschaft durch den damaligen Präsidenten Correa gewährt worden. Ergänzend wurde das Botschaftsgebäude abgesichert gegen ein befürchtetes illegales Eindringen seitens britischer Behörden. Nach der Wahl des neuen Präsidenten Lenin Moreno im Jahr 2017 änderte sich das Vorgehen: nun wollte die Regierung Assange aus der Botschaft raus haben.

Zunächst wurde versucht, durch Erteilung der Staatsbürgerschaft und Aufnahme in den diplomatischen Dienst Immunität für eine Ausreise zu erreichen. Das scheiterte an der Weigerung Londons, Assange zu akkreditieren. Dann wurden die Bedingungen für den Aufenthalt für Assange so verschlechtert, dass er vielleicht freiwillig die Botschaft verlassen würde, oder wegen seines Gesundheitszustandes in ein Krankenhaus gebracht werden müsste und dort festgenommen werden könnte. Auch das führte nicht zum Erfolg.

Gestern wurde nun Assange ohne Vorwarnung die Flüchtlingseigenschaft aberkannt – unter Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, die dafür strenge Voraussetzungen vorgibt, die nicht vorlagen. Weiter wurde die Pflicht zur vorherigen Anhörung mit Gelegenheit zur Einlegung von Rechtsmitteln verletzt. Dann ließ der Botschafter die britische Polizei ein ins Botschaftsgebäude, um Assange überraschend festzunehmen und gewaltsam nach draußen zu bringen zu lassen. Und zuletzt aberkannte Ecuador anschließend Assange die Staatsangehörigkeit, nachdem es den eigenen Staatsangehörigen zuvor ausgeliefert hatte, was z.B. in der BRD durch Art. 16 Abs.2 Grundgesetz und auch in vielen Ländern Südamerikas ausdrücklich verboten oder zumindest undenkbar ist.

Wir fordern: bestraft die Täter der geheim gehaltenen Verbrechen, nicht diejenigen, die sie aufdecken und veröffentlichen!

Quelle: https://www.ialana.de/aktuell/ialana-deutschland-zur-aktuellen-diskussion/ialana-zu-whistleblowing/2454-ialana-fordert-die-sofortige-freilassung-von-chelsea-manning-und-julian-assange

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18. Januar 2019 5 18 /01 /Januar /2019 22:14

World Report 2019 is Human Rights Watch’s 29th annual review of human rights practices around the globe. It summarizes key human rights issues in more than 100 countries and territories worldwide, drawing on events from late 2017 through November 2018.

Übersetzung mit www.DeepL.com/Translator

Der Weltbericht 2019 ist der 29.  jährliche Bericht von Human Rights Watch über die Menschenrechtspraktiken auf der ganzen Welt. Sie fasst die wichtigsten Menschenrechtsfragen in mehr als 100 Ländern und Gebieten weltweit zusammen und greift dabei auf die Ereignisse von Ende 2017 bis November 2018 zurück.

In his keynote essay, “World’s Autocrats Face Rising Resistance,” Human Rights Watch Executive Director Kenneth Roth argues that while autocrats and rights abusers often captured headlines in 2018, rights defenders pushed back and gained strength in unexpected ways.

In seinem Grundsatzessay "World's Autocrats Face Rising Resistance" argumentiert Human Rights Watch Executive Director Kenneth Roth, dass Autokraten und Rechtsverletzer 2018 oft Schlagzeilen machten, während Rechtsverteidiger auf unerwartete Weise zurückschlugen und an Stärke gewannen.

The 674-page book reflects extensive investigative and advocacy work that Human Rights Watch staff undertook in 2018, usually in close partnership with human rights activists and groups in the country in question.

Das 674 Seiten umfassende Buch spiegelt die umfangreiche Untersuchungs- und Lobbyarbeit wider, die die Mitarbeiter von Human Rights Watch im Jahr 2018 geleistet haben, in der Regel in enger Zusammenarbeit mit Menschenrechtsaktivisten und -gruppen in dem betreffenden Land.

What's the status of human rights where you live?

Wie ist der Status der Menschenrechte dort, wo Sie leben?

 

Download the full World Report and find out what's happening in your country and over 100 others.

 

Human Rights Watch Executive Director Kenneth Roth discusses the 2019 World Report and the global pushback against headline-grabbing autocrats in 2018.

 

Quelle: www.hrw.org/world-report/2019

oder www.hrw.org/de/world-report/2019

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10. Januar 2019 4 10 /01 /Januar /2019 21:28

„Die gesetzlichen Grundlagen in Deutschland sind unzureichend, um deutsche Unternehmen bei Menschen - und Arbeitsrechtsverstößen im Ausland zur Verantwortung zu ziehen. Das zeigt die Abweisung der Klage leider sehr deutlich“, sagt Heike Drillisch, Koordinatorin des CorA-Netzwerks.

 

Brot für die Welt, CorA-Netzwerk, Germanwatch und MISEREOR fordern Handeln der Politik Berlin (10.Jan.2019)

Das Dortmunder Landgericht hat heute die Klage von Betroffenen eines Fabrikbrandes in Pakistan gegen das Textilunternehmen KiK abgewiesen. Es war die erste Klage dieser Art in Deutschland. Ob die Kläger in Berufung gehen, steht noch nicht fest. Für die Entwicklungsorganisationen Brot für die Welt, Germanwatch und MISEREOR sowie das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung zeigt diese Entscheidung gravierende Lücken im deutschen Rechtssystem und ist ein klarer Handlungsauftrag an die Politik. Nach Auffassung der Kläger hatte KiK als Hauptabnehmer der produzierten Kleidung eine Mitverantwortung für sichere Arbeitsbedingungen bei dem Zulieferbetrieb Ali Enterprises. Bei dem Brand im September 2012 waren 258 Menschen gestorben.

„Wir brauchen dringend ein Gesetz, das die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht von Unternehmen und entsprechende Haftung klar regelt.“

Bei der Abweisung der Klage folgte das Dortmunder Gericht auf Grundlage des pakistanischen Rechts dem Antrag von KiK auf Verjährung, obwohl das Unternehmen zuvor einen Verjährungsverzicht unterzeichnet hatte. „Der KiK-Fall zeigt, dass freiwillige Zusagen von Unternehmen Rechtssicherheit nicht ersetzen können“, erklärt Maren Leifker, Referentin für Menschenrechte bei Brot für die Welt. „Der Gesetzgeber muss jetzt handeln und diese eklatante Rechtslücke schließen, die bei vielen Auslandsgeschäften deutscher Unternehmen besteht.

 

Cornelia Heydenreich, Teamleiterin Unternehmensverantwortung bei Germanwatch, erklärt: „Die Klage verdeutlicht auch Lücken im Prozessrecht. Denn bisher sind die Hürden für Betroffene kaum überwindbar um ihr Recht durchzusetzen. Viel zu knappe Verjährungsfristen, die fehlende Möglichkeit von Sammelklagen und unrealistische Anforderungen an die Beweiserbringung torpedieren den Rechtsanspruch der Betroffenen. Hier muss der Gesetzgeber aktiv werden. Die vom Bundesjustizministerium angekündigte Informationsbroschüre ersetzt nicht die notwendigen Rechtsreformen.“

Armin Paasch , Experte für Wirtschaft und Menschenrechte bei MISEREOR, ergänzt: „Nötig ist ein deutsches Gesetz, das für ausländische Betroffene von Menschenrechtsverletzungen und deutsche Unternehmen gleichermaßen Rechtssicherheit schafft.“

Kontakt und weitere Informationen:

Brot für die Welt:  Renate Vacker, 030/ 65 211 1833, renate.vacker(AT)brot-fuer-die-welt.de

CorA-Netzwerk: Heike Drillisch, 030 /2888 356 989, 0177 /345 2611, heike.drillisch(AT)cora-netz.de

Germanwatch: Cornelia Heydenreich, 030/ 2888 3564, heydenreich(AT)germanwatch.org

MISEREOR: Armin Paasch, 0241/ 442 515, armin.paasch(AT)misereor.de

 

Zum CorA-Netzwerk:

Im CorA-Netzwerk (CorA = Corporate Accountability) setzen sich mehr als 50 Menschenrechtsorganisationen, Gewerkschaften, kirchliche und entwicklungspolitische Organisationen, Verbraucher- und Umweltverbände für gesetzliche Rahmensetzungen zu Unternehmensverantwortung ein. Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), das die KiK-Klage angestoßen hat, ist ebenso wie Brot für die Welt, Germanwatch und MISEREOR Mitglied im CorA-Netzwerk.

Quelle: www.cora-netz.de/wp-content/uploads/2019/01/CorA-BfdW-GW-MIS_PM-KiK-Klage_10.1.19_FINAL.pdf

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19. September 2018 3 19 /09 /September /2018 20:23

Seit der Bankenkrise 2008 war die HSBC in unzählige Skandale verwickelt. Egal ob Geldwäsche, Steuerbetrug, Korruption oder Zins- und Währungsmanipulation, immer wieder macht die britische Bank Schlagzeilen. Und jedes Mal kommt sie wieder mit einem Bußgeld davon, ohne Prozess oder Verurteilung.

Der Begriff „Too Big to Jail“, also „zu groß für eine Gefängnisstrafe“, scheint der Bank auf den Leib geschrieben zu sein. Behörden und Richter haben scheinbar vor diesem Finanzimperium kapituliert – wäre die HSBC ein Land, wäre es die fünftgrößte Wirtschaftsmacht der Welt.

Die Banker der HSBC kommen so in den Genuss einer unglaublichen Straffreiheit. Als Prototypen der „Bankster“ sind die Manager der größten Bank Europas Pioniere in der Globalisierung der Wirtschaft. Sie sind dafür verantwortlich, dass sich der Schwerpunkt der Finanzwelt immer weiter vom Westen nach Asien verlagert, insbesondere nach China.

Eineinhalb Jahrhunderte nachdem die HSBC von Opiumschmugglern in Hong Kong gegründet wurde, gilt sie heute als die europäischste der chinesischen Banken bzw. als chinesischste der westlichen Banken.

Mittlerweile fährt sie nämlich unter der roten Fahne und ebnet so Hunderten Milliarden Euro chinesischen Kapitals den Weg in die westlichen Märkte. Diese Strategie wurde noch von der britischen Regierung gefördert, die aus der HSBC eine der wichtigsten Verbindungen zwischen London und Peking machte. Im Namen des Freihandels hat Großbritannien so der chinesischen Finanzwelt Tür und Tor geöffnet und damit den Wolf in den Schafstall gelassen.

Fünf Jahre nach ihrer Dokumentation „Goldman Sachs - Eine Bank lenkt die Welt“ hat die Recherche Jérôme Fritel und Marc Roche diesmal nach Asien, Europa und in die Vereinigten Staaten geführt – stets auf der Spur der chinesischen Schattenfinanzen, die mittlerweile die internationale Finanzmarktstabilität bedrohen. Sie zeigen diesmal, wie die HSBC hinter ihrem Image einer Privatbank auf der dunklen Seite des Geldes arbeitet.

Quelle: https://www.arte.tv/de/videos/080155-000-A/inside-lehman-brothers/

In der Mediathek von ARTE sind in den nächsten 14-Tagen mehrere hochinteressante Dokumentationen angeboten.

https://www.arte.tv/de/videos/080155-000-A/inside-lehman-brothers/

https://www.arte.tv/de/videos/069080-000-A/die-skandalbank/

https://www.arte.tv/de/videos/062941-000-A/tod-auf-raten/

https://www.arte.tv/de/videos/051069-000-A/miete-essen-seele-auf/

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19. September 2018 3 19 /09 /September /2018 18:34

Ein Geheimdienst, der im Vergleich der europäischen Demokratien einzigartig ist und der von Beginn an keine sinnvolle Aufgabe hatte, der notorisch die Meinungsfreiheit beeinträchtigt, ist schlicht überflüssig. 

Der Jurist und Buchautor Horst Meier plädierte im Dlf dafür, den Inlandsgeheimdienst abzuschaffen. Meier sagte im Deutschlandfunk, die Verfassung werde durch die Teilhabe und das politische Bewusstsein der Bürger geschützt. Dies sei nicht Aufgabe eines Geheimdienstes.

Für kriminelle Dissidenz sei der Staatsschutz der Kriminalpolizei zuständig.

Ein "Institut zum Schutz der Verfassung" sollte sich um die Aufklärung verfassungs- und menschenfeindlicher Bestrebungen mittels öffentlich zugänglicher Quellen kümmern. 

Der Verfassungsschutz steckt in einer tiefen Vertrauens­krise. Selbst konservative Politiker fordern Aufklärung über seine Verstrickungen ins Neonazi-Milieu und stellen seine Effektivität in Frage. Claus Leggewie und Horst Meier analysieren den Verfassungsschutz als Fehlkonstruktion aus dem Kalten Krieg und geben Antworten - zu einem ständigen Skandalträger, der Millionen verschlingt und den niemand braucht - schon gar nicht eine Demokratie.

Das Problem des VS sind nicht seine seit den 1950er Jahren anzutreffenden Skandale, sondern die grundsätzliche Fehlkonstruktion als "Meinungspolizei".

Claus Leggewie, Horst Meier   Nach dem Verfassungsschutz
Plädoyer für eine neue Sicherheitsarchitektur der Berliner Republik
Cover: Nach dem VerfassungsschutzArchiv der Jugendkulturen, Berlin 2012
ISBN 9783943774030
Gebunden, 220 Seiten, 12,00 EUR
--

Spitzel -sogenannte V-Personen- in den Reihen von politisch engagierten Bürgern sind deshalb besonders schädlich, da sie allzuoft fehlendes Vertrauen - im demokratische Lernprozess  der Bürgerinitiative - eher noch verstärken statt abzubauen.

Zudem sind V-Spitzel öfter mal Agent-provocateure oder auch Hauptakteure in entsprechenden Intiativen.  Rechtfertigung sei die Akzeptanz der Spitzel und die Frage nach dem worst case der Gruppe - dem Gewaltpotential. Das ist aber kein Grund die Rechte des Souverän in der Demokratie erheblich einzuschränken. Für krimminelle Dissenz ist immer die Polizei zuständig.

Bekannte V-Leute (BfV und LfV)

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesamt_f%C3%BCr_Verfassungsschutz

  • Andreas Szypa (FAP), V-Mann mit Einwilligung seiner „Kameraden“, Ziel war die zusätzliche Geldbeschaffung. 50 Prozent des Honorars gingen an seine „Kameraden“.
  •  
  • Bernd Schmitt, V-Mann, Anfang der 1990er Mitbegründer des Solinger „Deutschen Hochleistungs-Kampfkunstverbands“. Schmitt schulte die später als rechtsextrem eingestuften jugendlichen Attentäter von Solingen in seiner Kampfsportschule „Hak Pao“. Schmitt war verantwortlich für den Saalschutz der zugelassenen Partei „Deutsche Liga für Volk und Heimat“ in Köln.[27]
  •  
  • Hans Dieter Lepzien (NSDAP-Aufbauorganisation), konstruierte die Bomben für die Attentate der in Niedersachsen operierenden „Gruppe Otte“.[28]
  •  
  • Joachim Apel (Propagandaarbeit, Waffenbesorgung, Mithilfe bei Brandanschlägen bei der Emder „Kampfgemeinschaft Nationaler Sozialisten“, lt. Prozess vor dem Landgericht Aurich 1984.).
  •  
  • Peter Weinmann, u. a. für das Bundesamt für Verfassungsschutz. (Wehrsportgruppe Hoffmann u. a.)[29][30]
  •  
  • Mathias Meier (NPD), von 1998 bis 2000 V-Mann für das Bundesamt für Verfassungsschutz.
  •  
  • Michael Grube (NPD), von 1997 bis 1999 („ohne förmlich verpflichtet zu werden“) V-Mann für das Landesamt für Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern. 1998 kandidierte er für die NPD bei den Landtagswahlen. Im März 1999 beteiligte er sich an der Planung und Durchführung eines Brandanschlages auf eine Pizzeria. Grube hatte vom VS Listen mit Namen vermeintlicher Linker aus Wismar und Umgebung erhalten.[31]
  •  
  • Michael Wobbe, Rechtsextremist aus Quakenbrück, Sicherheitschef bei der Nationalistischen Front. Nach seinem Ausstieg wurde über ihn ein Buch geschrieben (Der V-Mann, Rotbuch Verlag); ist heute Vater von drei Kindern.
  •  
  • Mike Layer (NPD), von 1996 bis 1997 V-Mann für das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg.
  •  
  • Norbert Schnelle, „Junge Nationaldemokraten“ (JN), später „Nationalistische Front“ (NF), war von 1983 bis 1985 V-Mann. „Er war beteiligt an mehreren Straftaten und warnte seine Kameraden vor Hausdurchsuchungen“.[31]
  •  
  • Thomas Dienel (Thüringer Neonazi-Szene).
  •  
  • Tino Brandt, von 1994 bis 2001 für das Landesamt für Verfassungsschutz Thüringen tätig; treibende Kraft im neonazistischen Kameradschaftsnetzwerk „Thüringer Heimatschutz“; seit 1999 in der NPD; seit April 2000 stellvertretender Landesvorsitzender der NPD.
  •  
  • Udo Holtmann (NPD), von 1978 bis 2002 für das Bundesamt für Verfassungsschutz als omni modo facturus.
  •  
  • Werner Gottwald (Mitbegründer und Waffenlieferant für die NSDAP/AO, dort aktiv bis 1980).[32]
  •  
  • Wolfgang Frenz (NPD), von 1961 bis 1995 für das Landesamt für Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen tätig als omni modo facturus.
  •  
  • Klaus Steinmetz (RAF, s. GSG-9-Einsatz in Bad Kleinen).
  •  
  • Ulrich Schmücker (Bewegung 2. Juni) – der Prozess um seinen Tod gilt als Justizskandal, da das Verfahren – wie offiziell festgestellt – vielfach manipuliert und vom Verfassungsschutz und mindestens zwei Staatsanwälten massiv behindert wurde.
  •  
  • Peter Urbach, genannt „S-Bahn-Peter“. Er versorgte am 11. April 1968 Demonstranten gegen den Springer-Konzern „mit einem guten Dutzend zündfertiger Molotowcocktails[33] und lieferte Bomben und Waffen an Personen aus der Berliner APO, die später zu den Gründungsmitgliedern der Rote Armee Fraktion gehörten. Außerdem lieferte er die Bombe für den Anschlag auf das Jüdische Gemeindehaus in Berlin 1969.
  •  
  • Hans Müller-Beuthow[34]
  • Verena Becker[35]

weitere Hinweise:  https://de.wikipedia.org/wiki/Bürgerrechte und Polizei/CILIP

http://www.geheimdienste.org/inhalt.html

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/verfassungsschutz-will-offenbar-zahl-der-mitarbeiter-verdoppeln,R3iiRrU

https://www.zeit.de/2013/08/Dossier-Verfassungsschutz-NSU-Terrorismus/seite-2

http://www.spiegel.de/karriere/verfassungsschutz-bericht-einer-mitarbeiterin-a-1096666.html

https://www.stern.de/politik/deutschland/hans-georg-maassen--politologe-bezeichnet-praesident-des-verfassungsschutzes-als--gruselig--8358618.html

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19. September 2018 3 19 /09 /September /2018 18:12

Die Geschichte der Frauenbewegung in Deutschland ist ab sofort in einem neuen Online-Archiv gebündelt.  Wie das Bundesfrauenministerium mitteilte, ging anlässlich des 100-Jahr-Jubiläums des Frauenwahlrechts das Digitale Deutsche Frauenarchiv ans Netz. Darin enthalten sind Bücher, Zeitschriften, Briefe, Fotos, Tonaufnahmen sowie Objekte aus privaten Nachlässen von feministischen Vorkämpferinnen.

Das Online-Archiv solle die vielfältigen Perspektiven der Frauenbewegung erfahrbar machen, hieß es. "Vor 100 Jahren wurde das Frauenwahlrecht erstritten - doch auch heute ist die vollständige Gleichstellung von Frauen und Männern noch nicht erreicht", sagte Frauenministerin Franziska Giffey (SPD) zum Start des Fachportals. "Wir alle zusammen müssen immer wieder und weiter für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen kämpfen, so wie es in der Vergangenheit schon viele Frauen getan haben."

Digitalisiert wurden Bestände von rund 40 Einrichtungen aus Deutschland, Österreich, der Schweiz, Luxemburg und Italien.

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20. August 2018 1 20 /08 /August /2018 21:41

Leisten einzelne Steuerzahler nicht den vorgesehenen Beitrag, müssen andere die Zeche zahlen und in den in diesem Fall eher weniger sprichwörtlichen sauren Apfel beißen. Multinationale Konzerne stehen nicht zuletzt im Zuge von Leaks wie den Paradise Papers und Lux Leaks unter Verdacht, sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung zum Steuerzahlen zu entziehen.

Eine Studie im Auftrag der Linksfraktion im Europäischen Parlament (GUE/NGL) legt nun offen, wie es Apple möglich ist, den realen Steuersatz für das EU-Geschäft im Zeitraum von 2015-2017 auf bis zu 0,7% der Gewinne zu drücken – bei einer durchschnittlichen Unternehmenssteuer in der EU von 21%.

Die AutorInnen untersuchen, wie Apple seine EU-Geschäfte im Zuge der Verurteilung Irlands durch die Europäische Kommission wegen rechtswidriger staatlicher Beihilfen für den Konzern neu strukturiert hat. Veröffentlicht wurde die Studie symbolträchtig am 21. Juni 2018. An eben jenem Tag verweigerte Apple die Beteiligung an einer Sitzung des Steuerkomitees des Europäischen Parlaments (TAX3) zur Aufarbeitung der Paradise Papers.

0.7% und eine Steuerlücke von bis zu 21€ Milliarden

Apple veröffentlicht seine Steuerdaten nicht aufgeschlüsselt nach Ländern. Die Studie rechnet daher mehrere Szenarien durch, die auf verschiedenen Datengrundlagen beruhen. Für das gesamte Auslandsgeschäft Apples (also außerhalb der USA, wo der Mutterkonzern seinen Sitz hat) liegen die Schätzungen bei einem jährlichen Steuersatz zwischen 3,7% und 6,9%. Innerhalb der EU schätzen die AutorInnen den Steuersatz Apples auf zwischen 0,7% und 8,8%, wobei sie es als „sehr wahrscheinlich“ erachten, dass die tatsächliche Zahl näher an der Minimalschätzung liegt.

Dabei habe Apple zwischen 2015 und 2017 Steuerzahlung in die öffentlichen Kassen von insgesamt mindestens 4€ Milliarden und bis zu 21€ Milliarden vermeiden können. Zum Vergleich: Die Bundesregierung führt für 2016-2017 asylbedingte Kosten von 43€ Milliarden an. Es stehen somit hohe Summen auf dem Spiel, da Apple bei weitem nicht die einzige Firma mit fragwürdigen Unternehmensstrukturen zur Steuervermeidung ist.

Zahlreiche Tricks und tatkräftige Mithilfe

Das zentrale Element von Apples Steuertricks ist der Standort Irland, das „Kernstück seiner Steuervermeidungsstrategie“. Irland hat seine Gesetzgebung noch nicht gänzlich an die Anforderungen des Kommissions-Urteils angepasst und wartet auf mögliche Schützenhilfe des Europäischen Gerichtshofs, welcher im Herbst die irische Berufung behandeln wird. Auch darüber hinaus leistet Irland tatkräftige Mithilfe bei der Steuervermeidung. Es wurden bereits neue Provisionen erlassen, die Steuervermeidung für multinationale Konzerne in gleicher Höhe wie vor den Gesetzesänderungen im Zuge des Kommissions-Urteils ermöglichen. Apple und Konsorten können sich sicher fühlen.

Apple hat 2015 als Reaktion seine Auslandsgeschäfte neu strukturiert. Es gibt gleich eine Reihe neuer Kniffe derer die Firma sich bedient. Gewinne der Auslandsgeschäfte Apples werden weiterhin zunächst in eine irische Zweigstelle verschoben. Geistiges Eigentum (welches für den Verkauf von Apple-Produkten von zentraler Bedeutung ist) wurde von einer ehemals „staatenlosen“ Apple-Tochter, die nun in Jersey ansässig ist, an eine irische Zweigstelle verkauft. In Irland kann Apple nun hohe Summen für den Erwerb des geistigen Eigentums sowie für Forschung und Entwicklung an den Mutterkonzern in den USA von den Auslandsgewinnen abschreiben.

Die irische Firma hat für diese Transaktionen hohe Kredite aufgenommen, für deren Zinszahlungen sie abermals Gewinne abschreiben dürfen. Kreditgeber ist dabei laut der Studie möglicherweise die Apple-Zweigstelle mit Steuerwohnsitz in Jersey, einer Steueroase im britischen Kronbesitz. Dort sammeln sich Apples Gewinne aus dem US-Ausland demnach größtenteils steuerfrei an. Die Gewinne sind nicht mehr „staatenlos“ und somit unbesteuert, sondern werden schlicht in Rechtssysteme verschoben, die keine Steuern erheben oder beinahe hundertprozentige Steuervergünstigungen anbieten–Irland und Jersey.

Gesamtkonzernbesteuerung als systemische Lösung

Der Apfel fällt nicht weit vom Stamm. Viele große Firmen zieht es für ihre Auslandsgeschäfte nach Irland und in ähnliche Steueroasen; viele operieren ähnliche Konstrukte mit dem Ziel der Steuervermeidung. Gerade in der digitalen Wirtschaft ist Steuervermeidung für multinationale Konzerne sehr effektiv. Die Europäische Kommission etwa konstatiert, dass die realen Steuersätze von digitalen Geschäftsmodellen in der EU weniger als die Hälfte der Steuersätze von traditionellen Modellen betragen. Bei grenzüberschreitender Steuerplanung gingen sie sogar gegen Null.

Martin Schirdewan, Koordinator der Linksfraktion in TAX3, kommentiert: „Fälle wie Apple zeigen eindrücklich, dass unser System der Unternehmensbesteuerung nicht mehr zeitgemäß ist.” Eine Lösung für das Problem kann die Gesamtkonzernbesteuerung ein. Eine neue Berechnungsgrundlage für Konzernsteuern würde der Verschiebung von Profiten in Niedrigsteuerländer den Riegel vorlegen. Wie schon lange von internationalen Organisationen und Nichtregierungsorganisationen gefordert, kann Steuerpflicht so wieder an wirtschaftliche Aktivität gekoppelt werden.

Quelle: https://www.blog-steuergerechtigkeit.de/2018/07/studie-legt-apples-steuervermeidung-innerhalb-der-eu-offen/

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13. August 2018 1 13 /08 /August /2018 22:02

Derzeit verhandelt die Europäische Union ihren nächsten Siebenjahreshaushalt. Die Politiker*innen müssen dabei entscheiden, wie viel Geld die EU in die Hand nimmt, um ein wichtiges Ziel zu erreichen: Im Jahr 2030 soll kein Mensch mehr in extremer Armut leben.

Diese Entscheidung prägt die Zukunft von Millionen von Menschen.

Aktuell gibt es ein großes Problem: Unsere politischen Vertreter*innen beschäftigen sich vorrangig mit Migrationskontrolle und anderen kurzfristigen Maßnahmen. Manche Politiker*innen wollen Entwicklungsgelder lieber in diese Bereiche umlenken, obwohl Migrationskontrolle und Entwicklungspolitik zwei unterschiedliche Politikfelder sind und bleiben müssen.

Wir fordern eine Politik der Weitsicht. Wir müssen heute Entwicklungspolitik stärken, damit in der Welt von Morgen kein Mensch mehr in extremer Armut leben muss.

Dank EU-Entwicklungsgeldern konnten in nur einem Jahr Millionen von Kindern zur Schule gehen und Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten erhalten. Außerdem fördert die EU-Entwicklungspolitik die Chancengleichheit von Frauen und Mädchen weltweit.

Gemeinsam fordern wir die Politiker*innen auf, lebensrettende Entwicklungsgelder zu erhöhen und sich für eine Zukunft ohne extreme Armut einsetzen.

Unterzeichne jetzt unsere Petition.

Sehr geehrte Verantwortliche innerhalb der EU,

die Entscheidung, die Sie heute treffen, wird unser aller Zukunft prägen. Mit Ihrer Hilfe verwirklichen wir eine Zukunft, in der es allen Menschen gut geht. Bitte erhöhen Sie dafür die EU-Entwicklungsgelder und fokussieren Sie diese auf jene Menschen und Länder, die unsere Unterstützung am dringendsten benötigen.

Quelle: https://act.one.org/sign/die-eu-muss-jetzt-handeln/

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9. August 2018 4 09 /08 /August /2018 19:53

Zum Erstellen Ihrer angepassten Datenschutzerklärung können Sie kostenlose Generatoren im Internet zur Hilfe ziehen, in der Suchmaschine dafür „EU DSGVO Datenschutzerklärung Generator“ eingeben, zwei Beispiele:

https://datenschutz-generator.de/
https://www.activemind.de/datenschutz/datenschutzhinweis-generator/

Eine Mustervorlage gibt es hier (die entsprechend angepasst werden muss):
https://www.datenschutz.org/datenschutzerklaerung-muster.pdf

Anmerkung: Bei „datenschutz-generator“ gilt das kostenlose Generieren nur für Privatpersonen /Kleinstunternehmen / Vereine, deren Brutto-Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr nicht höher als 17.500 Euro waren. Weitere Infos dazu stehen auf den verlinktenSeiten.

Link-Tipps: Grundfragen zur DSGVO
DSGVO für Vereine Beratung & Information

Vereinswelt: Die Bedeutung der DSGVO für Vereine

Die Digitale Nachbarschaft startet Datenschutz-Tour

Die neuen Regelungen zum Datenschutz stellen Vereine, Stiftungen und ehrenamtliche Initiativen vor große Herausforderungen. Aus Sorge über mögliche Sanktionen hatten einige Vereine in Deutschland ihr zukünftiges Engagement in Frage gestellt. Die Digitale Nachbarschaft will helfen und startet daher zum Sommer eine Datenschutz-Tour für Vereine und Ehrenämter.

Interessierte Vereine und ehrenamtliche Initiativen können ab sofort lokale Workshoptermine anfragen. Die mobilen Einsatzteams sind bundesweit unterwegs und können je nach Verfügbarkeit für kostenfreie Schulungen in Vereinen und Initiativen vor Ort gebucht werden.

Neben der Datenschutz-Tour bieten wir weiterhin auch Workshops zu unseren bisherigen Themen der Digitalen Nachbarschaft an.

Auch Sie und Ihr Verein möchten Teil unserer Datenschutz-Tour werden?

Dann melden Sie sich bei uns!

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