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20. November 2019 3 20 /11 /November /2019 20:59

Mit einer gemeinsamen „Charta für Zivilgesellschaft und Demokratie“ haben zwölf Dachverbände und Netzwerke auf die Bedeutung einer unabhängigen Zivilgesellschaft für eine lebendige und starke Demokratie hingewiesen.

GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG

von Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung“, BAGSO - Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen, Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE), Deutscher Bundesjugendring (DBJR), Deutscher Fundraising Verband, Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR), Deutscher Spendenrat, Deutscher Kulturrat, Deutscher Olympischer Sportbund (DOSB), Forum Umwelt und Entwicklung, Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, Verband für Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO)

„Wir beobachten mit Sorge zunehmende Forderungen aus dem politischen Raum, gemeinnützige Organisationen in ihrer Arbeit einzuschränken – sei es durch politische Vorstöße zur Aberkennung ihres Status der Gemeinnützigkeit, durch Diffamierungen, durch Kürzung von Fördermitteln oder durch Einschränkung ihrer Klagebefugnisse. Bestrebungen dieser Art betrachten wir als Missachtung aktiver Zivilgesellschaft und lehnen dies ab“, so die Position der beteiligten Organisationen.

Nach Überzeugung der Dachverbände und Netzwerke übernehmen zivilgesellschaftliche Organisationen neben dem täglichen gesellschaftlichen Engagement eine Brückenfunktion zwischen Bevölkerung und Politik. Ihre bisweilen kritische Begleitung und Kontrolle politischer Prozesse gehört zum anerkannten demokratischen Selbstverständnis freiheitlicher Gesellschaften. Dabei hat zivilgesellschaftliches und gemeinnütziges Engagement immer auch eine politische Dimension. Dieses Engagement ist für eine lebendige Demokratie unverzichtbar und muss durch eine zeitnahe Reform des Gemeinnützigkeitsrechts gestärkt werden. Denn bislang können tagespolitische Äußerungen zu Themen, die nicht offensichtlich mit den Satzungszwecken verbunden sind, zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen. Zudem hängt die Gemeinnützigkeit von Organisationen, die sich überwiegend politisch betätigen, von der Rechtsauslegung der Finanzbehörden ab.

„Zivilgesellschaftliche Organisationen sind nicht die Meckerer, sondern die Gestalter des gesellschaftlichen Zusammenhalts und legen bei Bedarf den Finger in die Wunde. Wenn eine sich selbst ermächtigende Zivilgesellschaft vom Staat ausgetrocknet wird - und das können wir leider in einigen europäischen Ländern beobachten - stirbt letztlich auch ein wichtiger Teil der Demokratie“, so die Organisationen in ihrer Einschätzung. Die Dachverbände und Netzwerke stellen sich gemeinsam gegen die wachsende Bedrohung der Gemeinnützigkeit und wollen sich mit ihrer Charta verstärkt für sichere Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement seitens der Politik einsetzen.

Weitere Informationen
Die „Charta für Zivilgesellschaft und Demokratie“ ist hier erhältlich.

Quelle: https://venro.org/presse/detail/demokratie-lebt-von-der-staerke-ihrer-zivilgesellschaft-dachverbaende-legen-gemeinsame-charta-fuer-gemeinnuetziges-engagement-vor/

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20. November 2019 3 20 /11 /November /2019 20:51

Durch das Attac-Urteil sind potentiell alle gemeinnützigen Vereine gefährdet, die sich politisch einmischen. Es kann aber keine Alternative sein, jede politische Äußerung zu unterlassen. Denn genau das wäre eine Beschädigung der Demokratie und eine Einschränkung des Handlungsspielraums.

Anfang des Jahres hat der Bundesfinanzhof (BFH) ein Urteil zum globalisierungskritischen Vereins Attac gefällt, das kurzzeitig viel Aufmerksamkeit auf das Thema Gemeinnützigkeit lenkte. Seitdem sorgen sich viele Vereine und Stiftungen um ihren Status. Mit der Bürgerbewegung Campact und dem Ludwigsburger Verein DemoZ haben inzwischen mindestens zwei weitere Vereine die Gemeinnützigkeit verloren. In beiden Fällen begründeten die Finanzämter ihre Entscheidungen mit dem Attac-Urteil.

Beim Status der Gemeinnützigkeit geht es um weit mehr als ein Steuerprivileg. Es betrifft den Zugang zu Fördermitteln, es geht um das Vertrauen von Spenderinnen und Spendern, um das Ansehen in der Öffentlichkeit. In Deutschland gibt es kein NGO-Gesetz. Das Recht der Gemeinnützigkeit ist das Statusrecht zivilgesellschaftlicher Organisationen. Ein Verein, der nicht gemeinnützig ist, muss das Fehlen dieses Status erklären und rechtfertigen.

Zu berücksichtigen ist auch: Viele Menschen gehen davon aus, dass gemeinnützige Vereine die eigenen Mitglieder fördern; dass Menschen in einen Verein eintreten und sich dort engagieren, um ihre eigenen Interessen zu fördern. Diese Auffassung steht dem Grundsatz der Gemeinnützigkeit diametral gegenüber: Selbstlos das Allgemeinwohl zu fördern.

Im Mittelpunkt steht das Wohl der Allgemeinheit

Dass es tatsächlich um das Wohl der Allgemeinheit und nicht um das Wohl der Mitglieder geht, ist bei Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit offensichtlich: Wer Mitglied oder Spenderin ist, hat davon selbst nichts außer vielleicht einem Hauch guten Gewissens und mal einen netten Info-Abend im Weltladen. Doch das Missverständnis erklärt einiges rund um die Debatte über die Gemeinnützigkeit von Attac Deutschland. Manche glauben, Attac und anderen Vereinen ginge es darum, eigene Interessen durchzusetzen. Dabei gibt es auch Attac-Mitglieder, die viele Steuern zahlen, aber das Steuersystem zu ihren Ungunsten ändern wollen – zum Wohle der Allgemeinheit.

Auch der BFH geht in seinem Urteil zur Gemeinnützigkeit von Attac offenbar davon aus, dass politische Tätigkeit nur bedeuten könne, für eigene Interessen tätig zu sein. Dieses Verständnis schlägt über Attac auf weitere Vereine durch, vor allem diejenigen, die keinen spezifischen gemeinnützigen Zweck wie Umweltschutz oder Gleichstellung von Mann und Frau zur Verfügung haben. So wurde im Oktober 2019 dem kleinen, ehrenamtlich betriebenem Kultur- und Bildungsverein „Demokratisches Zentrum Ludwigsburg“ (DemoZ) die Gemeinnützigkeit aberkannt, da der Verein mit seiner Bildungsarbeit eigene Auffassungen durchsetzen wolle. Völlig unberücksichtigt bleibt im Attac-Urteil und im DemoZ-Aberkennungs-Bescheid, ob dies Auffassungen des Vereins sind oder ob Teilnehmer von Bildungsveranstaltungen selbstbestimmt zu eigenen Auffassungen gekommen sind und daran weiterarbeiten wollen.

Doch die Finanzverwaltung geht noch weiter: Auch da, wo ein spezifischer gemeinnütziger Zweck der Abgabenordnung verfolgt wird, dürften politische Mittel zur Zweckverfolgung nicht überwiegen. Damit wird die Freiheit gemeinnütziger Organisationen beschränkt, ihre Mittel zu wählen. Die Sichtweise soll nun sogar ins Gesetz geschrieben werden. Das wäre also eine spezialgesetzliche Regelung für NGO.

Jegliche politische Äußerung zu unterlassen, wäre eine Beschädigung der Demokratie

Stattdessen bräuchte es die gesetzliche Klarstellung, dass gemeinnützige Organisationen ihre Mittel zur Zweckverfolgung frei wählen dürfen, so lange sie damit nicht Parteien fördern, nicht selbst zu Wahlen antreten und nicht gegen allgemeine Gesetze verstoßen. Es fehlen im Gesetz spezifische Zwecke wie die Förderung der Menschenrechte, der sozialen Gerechtigkeit und des Friedens.

Weil Zwecke fehlen, trifft das Attac-Urteil in erster Linie Organisationen, die sich deshalb Meta-Zwecken bedienen wie der (politischen) Bildung, der Förderung des demokratischen Staatswesens oder der Förderung von Wissenschaft und Forschung. Doch es sind potentiell auch alle gemeinnützigen Vereine gefährdet, die politische Forderungen erheben oder sich in anderer Weise politisch einmischen, etwa durch Aufrufe zu Demonstrationen. Gemeinnützige Vereine können sich auf sicheren Boden begeben, in dem sie jede politische Äußerung unterlassen. Doch genau das wäre eine Beschädigung der Demokratie und eine Einschränkung des Handlungsspielraums. Mehr zu möglichen Folgen des Urteils für einzelne Vereine lesen Sie hier.

Ende Oktober haben zwölf Dachverbände und Netzwerke gemeinnütziger Organisationen in der „Charta für Zivilgesellschaft und Demokratie“ erklärt, dass es selbstverständlich zu ihrer Arbeit gehört, die Gesellschaft mitzugestalten und auch politische Positionen zu beziehen. Dieses Selbstverständnis sollten gemeinnützige Vereine in die Berichterstattung tragen – denn Zivilgesellschaft ist vielfältig und braucht dafür Freiraum.


Stefan Diefenbach-Trommer beschäftigt sich seit 2015 im Auftrag von mehr als 130 Vereinen und Stiftungen mit dem Gemeinnützigkeitsrecht. Er arbeitet als Vorstand der Allianz „Rechtssicherheit für politische Willensbildung„.

Quelle: http://blog.venro.org/grenzen-der-gemeinnuetzigkeit-zivilgesellschaft-muss-unbequem-sein-duerfen/

siehe auch: charta_der_Zivilgesellschaft_2019.pdf 213 KB

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23. August 2019 5 23 /08 /August /2019 19:22

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert schon seit vielen Jahren mehr Anerkennungskultur für Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren.

Bürgerschaftliches Engagement ist gelebte Demokratie und leistet einen unverzichtbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich ehrenamtlich und freiwillig in Vereinen und Verbänden. Sie übernehmen damit Verantwortung für andere und für die Gesellschaft. Sie setzen sich im Natur- und Umweltschutz, im Sport, in Wohlfahrtsverbänden, in Gewerkschaften, in der Kultur, in Kirchen und Religionsgemeinschaften, in Migrantinnen- und Migrantenorganisationen, in der Kommune und anderswo ein. Bürgerschaftliches Engagement hat eine integrative Wirkung, denn auch viele Zugewanderte engagieren sich in Vereinen und Verbänden.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die vielen Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich und freiwillig engagieren, haben Anerkennung und Respekt verdient. Freifahrten in Bus und Bahnen für engagierte Menschen im Rahmen ihres ehrenamtlichen Engagements wäre ein sehr gutes Signal.

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13. April 2019 6 13 /04 /April /2019 15:56

Im April 2010 veröffentlichte die Whistleblower-Plattform Wikileaks von Assange hunderttausende als geheim klassifizierte US-Dokumente. Dadurch wurden schlimme völkerrechtliche und kriminelle Verstöße der USA aufgedeckt, darunter das Video „Collateral Murder“, das ein Kriegsverbrechen der Besatzung eines Kampfhubschraubers aus 2017 im Irakkrieg dokumentiert, bei dem 12 unbewaffnete Zivilisten, darunter 2 Reuters-Korrespondenten, mit einem Maschinengewehr ermordet wurden. Die beteiligten Soldaten waren nicht bestraft worden. Das Video ging um die Welt und sorgte für breite Empörung.

Die US-Army ermittelte die Soldatin Manning als angebliche Informantin und setzte sie kurz danach fest. Dem damals noch nicht namentlich festehenden Informanten verliehen IALANA und VDW als „Anonymus“ den Whistleblowerpreis 2001. Manning wurde dann von einem Militärgericht nach dem „Espionage Act“ von 1917 in einem skandalösen Verfahren zu der horrenden Strafe von 35 Jahren Gefängnis verurteilt (vgl. A.Falter in „Whistleblower in der Sicherheitspolitik. Awards 2011/13, S. 183 ff. ). Bis dahin waren erst 3 Whistleblower nach diesem Gesetz verurteilt worden, das mit völlig unbestimmten Formulierungen hohe Strafen einschließlich Todesstrafe androht. Nach internationalen Protesten begnadigte 2017 Obama Chelsea Manning nach 7 Jahren Haft im Männergefängnis.

Überraschend wurde sie vor 4 Wochen wieder festgenommen, jetzt in Beugehaft, weil sie es gegenüber einer Grand Jury abgelehnt hatte, über ihre Zusammenarbeit mit Julian Assange auszusagen. Sie verwies auf ihre Angaben in ihrem eigenen Verfahren – mehr gebe es nicht zu sagen. Darauf wurde sie in unbefristete Einzelhaft genommen, bis sie sich zur Aussage bereit erkläre. Sie leidet unter Panikattacken und Depressionen – Folgen der langen Militärhaft.

Auch Assanges Gesundheitszustand ist bedenklich auf Grund des Ausnahmezustandes in der ecuadorianischen Botschaft.

Beide in Haft – die Whistleblowerin und der Mann, der Preise dafür verdient hat, dass er ihre brisanten Informationen vor 9 Jahren veröffentlicht hat, beide nach 7 Jahren Freiheitsentzug nun wieder festgenommen. Die Koinzidenz lässt ahnen, dass Schlimmes auf Assange zukommt für den Fall, dass er in die USA abgeschoben werden sollte: eine Anklage nach dem Espionage Act mit mindestens 35 Jahren Strafe.

Dagegen ist fast vergessen, dass die Enthüllungen damals zahlreiche kriminelle Rechtsbrüche ans Licht brachten, die zu Geheimnissen erklärt worden waren. IALANA ist der Auffassung, dass Rechtsbrüche ohnehin keinen Geheimnisschutz beanspruchen dürfen und die Offenlegung solcher Vorgänge von strafrechtlicher Verfolgung freigestellt werden muss.

Zwar haben die USA ihr Auslieferungsersuchen, das zur Festnahme Assanges geführt hat, mit einer weniger schweren Beschuldigung begründet, die nur mit maximal 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden könnte. Aber selbst wenn die britische Regierung die Auslieferung nur für diese Anklage genehmigen würde: wer möchte seine Hand ins Feuer dafür legen, dass solche Garantien nach internationalem Recht von den USA dann eingehalten würden?

Wir erinnnern: 1999 hatte im Fall der deutschen Brüder LaGrand ein Gericht in Arizona die beiden wegen eines Bankraubs zum Tode verurteilt, ohne ihnen entsprechend internationalem Recht konsularischen Beistand zu gewähren. Darauf reichte die Bundesrepublik Deutschland Klage wegen der Verletzung rechtlichen Gehörs ein. Das US-Gericht wies die Klage ab. Auch die Klage beim Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten blieb erfolglos. Eine beim Internationalen Gerichtshof (IGH) eingereichte Klage führte zunächst zu einer einstweiligen Anordnung des IGH vom 3. März 1999, die Vollstreckung aufzuschieben, die allerdings von den US-amerikanischen Behörden nicht beachtet wurde. Die Brüder wurden hingerichtet. Im Jahre 2001 urteilte der IGH, dass die USA mit der Hinrichtung gegen internationales Recht verstoßen hätten.

Unter der Regierung Trump ist der Bruch internationaler Abkommen, sofern sie die Machtentfaltung der USA beschränken, zum Programm geworden. 2010 forderte Trump für Assange bereits die Todesstrafe („death penalty, or something“)

Die Auslieferung Assanges in die USA muss daher unbedingt verhindert werden. Statt dessen fordern wir seine sofortige Freilassung.

Die Verletzung der Meldeauflage im Jahr 2012 rechtfertigt keine Haftstrafe, zumal die schwedische Justiz den damaligen Haftbefehl längst aufgehoben hat.

Zu der jetzigen Anklage der USA erklärt Glenn Greenwald in „The Intercept“ am 12.4.19: die Anklage versuche das zu kriminalisieren, was für Journalisten nicht nur erlaubt, sondern geradezu ethische Pflicht sei: den Whistleblowern zu helfen, ihre Quellen zu anonymisieren („the indictment seeks to criminalize what journalists are not only permitted but ethically required to do: take steps to help their sources maintain their anonymity“). Daher sei die Anklage als schwerer Angriff auf die Pressefreiheit zu qualifizieren.

Wir protestieren auch gegen das Vorgehen der Regierung Moreno bei Beendigung des Asyls

Assange war 2012 Asyl in der Londoner Botschaft durch den damaligen Präsidenten Correa gewährt worden. Ergänzend wurde das Botschaftsgebäude abgesichert gegen ein befürchtetes illegales Eindringen seitens britischer Behörden. Nach der Wahl des neuen Präsidenten Lenin Moreno im Jahr 2017 änderte sich das Vorgehen: nun wollte die Regierung Assange aus der Botschaft raus haben.

Zunächst wurde versucht, durch Erteilung der Staatsbürgerschaft und Aufnahme in den diplomatischen Dienst Immunität für eine Ausreise zu erreichen. Das scheiterte an der Weigerung Londons, Assange zu akkreditieren. Dann wurden die Bedingungen für den Aufenthalt für Assange so verschlechtert, dass er vielleicht freiwillig die Botschaft verlassen würde, oder wegen seines Gesundheitszustandes in ein Krankenhaus gebracht werden müsste und dort festgenommen werden könnte. Auch das führte nicht zum Erfolg.

Gestern wurde nun Assange ohne Vorwarnung die Flüchtlingseigenschaft aberkannt – unter Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, die dafür strenge Voraussetzungen vorgibt, die nicht vorlagen. Weiter wurde die Pflicht zur vorherigen Anhörung mit Gelegenheit zur Einlegung von Rechtsmitteln verletzt. Dann ließ der Botschafter die britische Polizei ein ins Botschaftsgebäude, um Assange überraschend festzunehmen und gewaltsam nach draußen zu bringen zu lassen. Und zuletzt aberkannte Ecuador anschließend Assange die Staatsangehörigkeit, nachdem es den eigenen Staatsangehörigen zuvor ausgeliefert hatte, was z.B. in der BRD durch Art. 16 Abs.2 Grundgesetz und auch in vielen Ländern Südamerikas ausdrücklich verboten oder zumindest undenkbar ist.

Wir fordern: bestraft die Täter der geheim gehaltenen Verbrechen, nicht diejenigen, die sie aufdecken und veröffentlichen!

Quelle: https://www.ialana.de/aktuell/ialana-deutschland-zur-aktuellen-diskussion/ialana-zu-whistleblowing/2454-ialana-fordert-die-sofortige-freilassung-von-chelsea-manning-und-julian-assange

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12. April 2019 5 12 /04 /April /2019 23:02

noch 50 Tage bleiben bis zur Wahl des Europäischen Parlaments.

50 Tage, um von den Kandidatinnen und Kandidaten Versprechen für eine Europäische Union, die sich bedingungslos für Frieden und Menschenrechte einsetzt, einzufordern.

Der Wahlkampf hat gerade erst begonnen, viele Menschen haben sich noch gar nicht mit der Wahl beschäftigt. Das wird sich in den nächsten Wochen ändern und wir sollten die Aufmerksamkeit für Europa nutzen, um mehr Menschen für die Rettung des Friedensprojekts zu gewinnen. Bitte helfen auch Sie mit. Hier haben wir aufgeschrieben, was Sie noch tun können.

Die Europäische Union soll ihre Stärken als Vermittlerin in Konflikten und als Bündnis für Frieden durch Kooperation und Zusammenarbeit in der Welt ausbauen – so lautet eine Kernforderung des Aufrufs. Damit richten sich die Unterzeichnenden gegen die Pläne eines Europäischen Verteidigungsfonds und die Finanzierung von Rüstungsprojekten und Militäreinsätzen aus dem Gemeinschaftshaushalt der Europäischen Union.

Weiter sollen die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten keine Gelder zur Aufrüstung der Armeen und Milizen von Drittstaaten einsetzen. Stattdessen sollen die EU-Mittel zur Förderung der gewaltfreien Konfliktbearbeitung und der Menschenrechte gesteigert werden.

Der Aufruf wird von mittlerweile mehr als 100 Organisationen und Institutionen mitgezeichnet, darunter Greenpeace, Brot für die Welt und Misereor. Seit seinem Start am 4. Februar haben bereits mehr als 5.000 Menschen die Forderungen mitgezeichnet – ein toller Erfolg!

Schon heute sind wir 101 Organisationen und mehr als 5000 Personen, die den Aufruf unterzeichnet haben.

Aufruf an das Europäische Parlament
RETTET DAS FRIEDENSPROJEKT EUROPA!

Für Frieden. Für Menschenrechte. Für Europa.

Jetzt unterzeichnen

Aufruf an das Europäische Parlament
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1. April 2019 1 01 /04 /April /2019 12:33

Im Gespräch mit Attac-Aktiven hat Scholz Versäumnisse bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung eingeräumt und zugesagt, sich in der EU künftig für den Attac-Vorschlag einer Gesamtkonzernsteuer (Unitary Tax) einzusetzen und er betont die Notwendigkeit kritischer Zivilgesellschaft.

„Wir haben womöglich bisher nicht ausreichend erkannt, dass das System der weltweiten Konzernbesteuerung völlig neu gestaltet werden muss. Diese Kritik von Attac und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen kann ich als teilweise berechtigt anerkennen“, sagte Scholz. „Eine Gesamtkonzernbesteuerung kombiniert mit Mindeststeuersätzen würde den Gewinnverschiebungen zwischen Unternehmenstöchtern einen Riegel vorschieben – das ist nicht von der Hand zu weisen. Seien Sie versichert, dass ich mich gegenüber meinen Amtskollegen in der EU dafür einsetzen werde.“ Mit einem allzu schnellen Erfolg sei allerdings nicht zu rechnen, schließlich gelte in der EU in Steuerfragen das Einstimmigkeitsprinzip, schränkte der Finanzminister ein.

Die langjährige Attac-Forderung nach einer Gesamtkonzernsteuer wird mittlerweile von namhaften Ökonomen wie Joseph Stiglitz oder Thomas Piketty unterstützt und seit kurzem auch in einem Papier des Internationalen Währungsfonds IWF gefordert.

Scholz hatte Vertreterinnen und Vertreter des globalisierungskritischen Netzwerkes zu einem „offenen Austausch“ nach Berlin eingeladen, nachdem mehrere Medien die Rolle des Bundesfinanzministeriums in der Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac problematisiert hatten. Es sei bittere Ironie, wenn ausgerechnet das Finanzministerium einer Organisation die Gemeinnützigkeit absprechen wolle, die sich für Steuergerechtigkeit einsetzt, hatte etwa das Handelsblatt kommentiert.

Im Mittelpunkt des Gesprächs, über dessen Verlauf beide Seiten weitgehendes Stillschweigen vereinbarten, standen das aus Sicht von Attac ungenügende Engagement Scholz‘ und seiner Vorgänger bei der Bekämpfung von Steuervermeidung und Steueroasen sowie die Rolle
kritischer zivilgesellschaftlicher Organisationen in einer modernen Demokratie.

Attac-Kampagne für eine Gesamtkonzernsteuer: www.attac.de/konzernbesteuerung

Für Rückfragen: 
* Bundesfinanzministerium, Referat Presse, Tel. 030 18 682 – 4291, presse@bmf.bund.de
* Alfred Eibl, Mitglied im Koordinierungskreis von Attac Deutschland, Tel. 0160 9078 0266
* Karl-Martin Hentschel, Attac-Vertreter im Netzwerk Steuergerechtigkeit, Tel. 0151 5908 4268

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31. Januar 2019 4 31 /01 /Januar /2019 16:56

Europaabgeordnete sollen künftig alle Treffen mit Lobbyistinnen und Lobbyisten, die im Transparenzregister eingetragen sind, veröffentlichen. So sieht es eine Überarbeitung der Geschäftsordnung vor, für die das Europäische Parlament am Donnerstag, 31. Januar 2019 gestimmt hat.

„Die Konservativen lassen heimlich über schärfere Transparenz abstimmen. Es wäre zum Lachen, wenn es nicht zum Weinen wäre. Wir SPD-Europaabgeordnete haben uns verständigt, im Sinne der Nachvollziehbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger für die Transparenzvorgaben zu stimmen“, sagt Jens Geier, Vorsitzender der SPD-Europaabgeordneten. „Europaabgeordnete, die an Regeln für 500 Millionen Menschen arbeiten, müssen offenlegen, welche Interessensvertreterinnen und Interessensvertreter sie treffen. Dass unsere Entscheidungen nachvollziehbar sind, stärkt die Legitimation des Europäischen Parlaments. So kann die europäische Bürgerkammer zum Transparenz-Vorbild werden, denn die Vorgaben sind schon jetzt größtenteils schärfer als diejenigen in vielen nationalen Parlamenten.“

 „Trotz bereits vergleichsweise guter Standards muss das Parlament auch in Sachen Transparenz weiter voranschreiten“, sagt Jo Leinen, Sprecher der europäischen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Verfassungsausschuss. „Transparenz und damit die Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsprozesse sind die besten Waffen gegen Spekulationen und Fake-News. Abgeordnete, die als Berichterstatter oder Ausschussvorsitzende an Gesetzen arbeiten, haben eine besondere Verantwortung und sollten deshalb veröffentlichen müssen, welche Interessenvertreterinnen und -vertreter sie im Zuge ihrer Beratungen treffen.“

Weitere Informationen: Büro Leinen +32 228 45842, Büro Geier +32  228 37874 und Jan Rößmann +32 473 8645 13 (Pressesprecher)

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Es kann ein wichtiger Fortschritt in Sachen Lobbytransparenz werden: Das EU-Parlament stimmte am 31.1. darüber ab, ob Abgeordnete mit besonderen Funktionen künftig Lobbytreffen veröffentlichen müsssen. Damit wäre die EU einmal mehr Mitgliedsstaaten wie Deutschland bei der Lobbyregulierung voraus.

Macht das Parlament einen Schritt zu mehr Transparenz…

Konkret geht es um den Vorschlag, dass Ausschussvorsitzende und Berichterstatter in Zukunft ihre Lobbytreffen veröffentlichen sollen (wir haben bereits ausführlich berichtet). Berichterstatter haben eine sehr wichtige Aufgabe bei der Gesetzgebung: Sie müssen alle Änderungsvorschläge zu Gesetzentwürfen sammeln und Kompromisse aushandeln. Damit sind sie auch eine besonders interessante Zielscheibe für Lobbyisten, die versuchen, die Gesetzgebung im Sinne ihrer jeweiligen Auftraggeber zu beeinflussen. Viele Akteure in Brüssel blicken schon deshalb mit Spannung auf die Abstimmung.

…oder scheitert das neue EU-Lobbyregister?

Doch am 31.1.2019 steht noch mehr auf dem Spiel, als auf den ersten Blick scheint: Vor vier Jahren versprach die EU-Kommission, ein Lobbyregister für alle drei EU-Institutionen zu schaffen. Erstmals würde dann auch der Rat, das Gremium der Mitgliedsstaaten, Transparenzregeln unterworfen. Doch wenn es im EU-Parlament keine Mehrheit für einen Transparenzfortschritt gibt, scheitert auch das Lobbyregister. Es müsste mit einem neu gewählten Parlament komplett neu verhandelt werden – mit ungewissem Ausgang. Ein solches “Zurück auf Null” wäre eine große Enttäuschung für alle, denen an der europäischen Demokratie liegt – und Wasser auf die Mühlen der EU-Gegner.

Eigentlich dürfte damit die Sache ein Selbstgänger sein – doch das ist sie keineswegs. 376 Stimmen, also die absolute Mehrheit des Parlaments, werden gebraucht, aber die Fraktion der Konservativen ist mehrheitlich dagegen.

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16. Januar 2019 3 16 /01 /Januar /2019 20:47

GVO-Befürworter lobbyieren für die Aufweichung des Gentechnikgesetzes. Produkte der neuen gentechnischen Verfahren (NGV) sollen von der Risikobewertung, der Nachweis- und der Kennzeichnungspflicht ausgenommen werden.

Sie argumentieren, dass es oft unmöglich sei Mutationen, die durch die NGV hervorgerufen werden, von natürlichen Mutationen zu unterscheiden. Neue GVOs seien weder identifizierbar noch rückverfolgbar. Daher sei es unmöglich, sie dem Gentechnikgesetz zu unterstellen. Dieser Sicht widerspricht der ehemalige Forschungsdirektor des Französischen Nationalen Institut für Agrarforschung (INRA), Yves Bertheau, in einem neuen Fachartikel.

Er zeigt, dass Genom-Editierung klare Spuren in der DNA hinterlässt. Sofern Entwicklerfirmen diese offenlegen und Referenzmaterialien zur Verfügung stellen, können die Produkte der NGVs problemlos nachgewiesen werden. GMWatch, 2.1.19  und  GTN407.1 (Gentech-News 407/2019)

Gegenwärtig wird verstärkt über die kommerzielle Nutzung von neuen gentechnischen Verfahren bei der Züchtung von Pflanzen und Tieren diskutiert. Dabei handelt es sich um verschiedene Verfahren, wie beispielsweise die ZFN-, TALEN- oder CRISPR/Cas9-Technik, bei denen Gen-Scheren zum Einsatz kommen oder direkte Eingriffe in die Genregulierung vorgenommen werden.

Es bestehen widersprüchliche Rechtsauffassungen, ob diese Methoden in den Geltungsbereich der Gentechnik Gesetzgebung fallen oder nicht. Die Biotech-Industrie fordert, diese Verfahren von der Gentechnikregulierung auszunehmen. Zwei neue Gutachten in Deutschland kommen hingegen zum Schluss, dass diese Techniken unter den Geltungsbereich der EU-Gentechnik Gesetzgebung fallen.

Das Potential zur Veränderung des Erbgutes geht bei den neuen Techniken über das der bisherigen gentechnischen Verfahren hinaus. Die Grenzen der Machbarkeit und der Beeinflussung des Erbmaterials werden deutlich verschoben.

Die neuen gentechnischen Verfahren werden zunehmend auch zur genetischen Veränderung von Modelltieren für die Grundlagenforschung und von Nutztieren eingesetzt. Fachleute rechnen mit einem dramatischen Anstieg der Anzahl Gentech-Tiere

Quelle: http://gentechfrei.ch/de/themen/neue-gv-verfahren

In den nächsten Wochen wird sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) zur rechtlichen Einstufung neuer gentechnischer Verfahren äussern. Auf dieser Grundlage entscheiden EU- Kommission und die Mitgliedstaaten, ob und wie diese künftig regulieren werden. 21 Organisationen und Stiftungen aus den Bereichen Landwirtschaft, Saatgutinitiativen,  sowie Umwelt- und Konsumentenschutz fordern in einer Resolution an den Deutschen Bundestag und die Europaabgeordneten, dass die neue Gentechnik-Verfahren (CRISPR-Cas, TALEN, ODM etc.) und deren Produkte als Gentechnik reguliert und gekennzeichnet werden müssen.

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14. Januar 2019 1 14 /01 /Januar /2019 21:41

Es wird höchstwahrscheinlich eine nächste Krise geben, die Frage ist nur, wann. Und wenn es soweit ist, müssen wir bereit sein. Zumindest müssen wir mit NGOs und Changemakers auf der ganzen Welt in Verbindung stehen, um das Bewusstsein dafür zu stärken, warum ein reformiertes Geldsystem erforderlich ist. Im besten Fall hat ein Land zu diesem Zeitpunkt sogar bereits Vorreiter für Staatsgelder, die mit gutem Beispiel vorangehen. Das nächste Mal dürfen die großen Privatbanken nicht auf Kosten der vielen gerettet werden, um das Geschäft danach wie gewohnt fortzusetzen.

Stellen Sie sich stattdessen eine Welt vor, in der Geld letztendlich der Gesellschaft dient, um nachhaltige wirtschaftliche Transformation, Frieden und Überfluss zu schaffen. Ich bin überzeugt, dass wir in einer solchen Welt leben könnten, wenn wir ein Wirtschafts- und Finanzsystem hätten, das die Entfaltung unseres vollen Potenzials ermöglichte.

Alle vier Großeltern haben die Schrecken des Zweiten Weltkriegs miterlebt. Nachdem sie Geschwister, Geliebte und Freunde verloren hatten und unter den Schrecken des Schlachtfeldes und der Gefangenschaft leiden mussten, waren sie für den Rest ihres Lebens psychisch gezeichnet.

Ich bin sicher, dass dieses schreckliche Kapitel der Menschheit hätte vermieden werden können, wenn vor 100 Jahren ein stabiles und faires Geldsystem existiert hätte. Dies hätte die große Depression im Jahr 1929 verhindert, die wiederum Massenarbeitslosigkeit und große Frustration mit den politischen Eliten verursachte, die den Boden für den möglichen Aufstand der faschistischen Ideologie 10 Jahre später bereitstellten. So viel Leiden hätte vermieden werden können, wenn die Mechanismen des Geldes besser verstanden worden wären.

Jetzt, etwa zehn Jahre nach der großen Finanzkrise von 2008, habe ich Angst, dass sich die Geschichte wiederholen wird. Die unerhörten Ungerechtigkeiten der Krise, die zunehmende Ungleichheit auf der ganzen Welt und die Massenarbeitslosigkeit spalten die Menschen erneut. Das Ergebnis ist nach wie vor ein Aufstieg von politischem Extremismus und Demagogien wie Trump, Erdogan oder Orban. In meinem Heimatland Deutschland ist eine rechtsgerichtete Partei als drittstärkste politische Macht erneut in das Parlament eingetreten, und ihre Unterstützerbasis wächst stetig.

Wenn Sie mit Ihrem Geld etwas bewegen wollen, spenden Sie an die IMMR. Gemeinsam schaffen wir ein Geldsystem, das den Menschen und dem Wohl aller dient.

 

Quelle:  https://internationalmoneyreform.org/news/2018/10/fundraising-appeal/

https://mailchi.mp/846f8b7b2485/dokumentation-der-monetative-jahrestagung-spiel-moneymaker-erfolge-2018?e=010c4d2bae

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10. Januar 2019 4 10 /01 /Januar /2019 23:09

Das Handbuch »Gemeinsam gestalten. Integration von Geflüchteten als Gemeinschaftsaufgabe« von DialogBereiter, gefördert durch das BMI, soll deutschlandweit dabei helfen, die Basis für einen gesellschaftlichen Dialog zu bereiten.

Es richtet sich an Freiwillige und Hauptamtliche, an Mitarbeiter*innen in Behörden, an Kommunen und die Politik.

Das Buch soll u.a. vermitteln, welche Phasen der Integration und der Bedürfnisse Geflüchtete durchlaufen, welches Selbstverständnis Ehrenamtliche haben und welche Unterstützung sie brauchen, um selbst unterstützen zu können.

DialogBereiter ist ein Projekt zur Erforschung von Integration sowie zur Beratung, Vermittlung und Unterstützung bestehender Integrationsprojekte des gemeinnützigen Sozialhelden e.V.

Auch gedruckte Exemplare können wir Ihnen kostenlos zur Verfügung stellen. Nutzen Sie dafür einfach das Kontaktformular und nennen Sie uns die gewünschte Stückzahl und Postanschrift.   Jetzt Broschüre herunterladen

Eine Kurzversion der Broschüre kann hier runtergeladen werden.

Praxisleitfaden: »Neue Engagierte«

Der Leitfaden »Neue Engagierte. Freiwilliges Engagement von geflüchteten Menschen fördern« der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen e.V. (bagfa e.V.) bündelt die Erfahrungen des Modellprojektes »Teilhabe durch Engagement«.

Freiwilliges Engagement nicht nur für, sondern von geflüchteten Menschen – das ist dabei der Kerngedanke. Seit Frühjahr 2016 erproben Freiwilligenagenturen an zehn Standorten Wege, wie geflüchtete Menschen einen Zugang zu ihrem freiwilligen Engagement finden – und im gemeinsamen Aktivsein mit anderen Freiwilligen vor Ort ein neues Zuhause.

Der Leitfaden dient als Kompass für alle, die ebenfalls geflüchtete Menschen zu freiwilligem Engagement einladen wollen. Die Inhalte: Voraussetzungen für freiwilliges Engagement von geflüchteten Menschen, geeignete Engagementfelder und Einsatzstellen, eine gemeinsame Sprache finden,

Hinweise für die Engagementberatung, Gelingensbedingungen und kleine Schritte, um sich auf den Weg zu machen. Der Leitfaden kann kostenlos als PDF heruntergeladen werden.  Weitere Informationen und Download des Leitfadens 

 

Hinweis: bagfa-inklusion.de/materialbox-inklusion/

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