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10. November 2019 7 10 /11 /November /2019 22:51

Big-Data-Kraken zu meiden, ist gar nicht so einfach – erstens wegen ihrer faktischen Monopolstellung und zweitens, weil kaum noch jemand überblickt, welcher Dienst eigentlich zu welchem Konzern-Imperium gehört. Deshalb haben wir die Dienste und Plattformen mit der größten Verbreitung zusammengestellt. Am Schluss des Artikels listen wir kurz auf, welche Dienste wir empfehlen, sodass die großen Konzerne gemieden werden können.

Quelle: https://digitalcourage.de/digitale-selbstverteidigung/wer-gehoert-zu-wem

Amazon (doppelter BBA 2015 [1] [2], 2018)

  • der Online-Buchhändler AbeBooks und dessen Marke ZVAB (Zentrales Verzeichnis Antiquarischer Bücher)
  • Sprachassistenten wie Alexa oder Amazon Echo (Hardware, Lautsprecherboxen mit Mikrofon)
  • Audible (Online-Plattform für Hörbücher mit eigener Hörbuch-App)
  • die Amazon-Clouds
  • der Fire TV Stick
  • der Amazon Online-Shop
  • Amazon Prime Video
  • Kindle (u.a. E-Books-Reader und -Apps für Mobilgeräte)
  • das Live-Streaming-Videoportal Twitch.tv
  • Amazon Web Services (AWS) – in der Unternehmenswelt Marktanteile über 50 Prozent
  • Unternehmen, die Amazon aufgekauft hat: Wikipedia (englisch)

Apple (BBA 2011, 2013)

  • Apple-Computer und -Notebooks
  • der App Store auf iPhone und iPad
  • HomePod (Lautsprecher mit Mikrofon und Siri-Assistenzsystem)
  • die iCloud
  • das iOS-Betriebssystem auf Mobilgeräten bzw. Mac-iOS auf Apple Computern
  • jede Menge iDinge, z.B. iPhone, iPads, iPods usw.
  • iTunes
  • Look Around ähnlich wie Google Streetview
  • Apple Maps/Karten (ist automatisch auf Apple-Mobilgeräten vorinstalliert)
  • Apple Podcasts
  • QuickTime (Media-Player und -Server – werden beim iTunes-Update immer mit angeboten)
  • der Safari-Webbrowser
  • Siri als sprachgesteuertes Assistenzsystem auf Apple-Geräten
  • Unternehmen, die Apple aufgekauft hat: Wikipedia (englisch)

Facebook (BBA 2011)

  • facebook.com (das soziale Netzwerk)
  • jede Menge Tracking-Dienste, das heißt, im Hintergrund beim „normalen“ Surfen werden Informationen an Facebook gesendet (beispielsweise Facebook Conversion, Facebook Connect)
  • Instagram
  • Libra – Bezahldienst, noch in Planung
  • Facebook Messenger
  • die VR-Datenbrille Oculus
  • der Messenger WhatsApp
  • Unternehmen, die Facebook aufgekauft hat

 

Digitalcourage versucht, Informationen wie diese so aktuell wie möglich zu halten. Dies ist aufwändige Arbeit. Unterstützen Sie uns dabei und werden Sie Fördermitglied.

 

Google (BBA 2013)

  • Alles, was Google heißt: die Google Suchmaschine, Google Maps, Google Streetview, Google Playstore, Google Docs, Google Cloud, Google Chrome Cast
  • Android ist ein Google-Produkt. Es basiert auf der freien Software Linux, aber das von Smartphone-Herstellern vorinstallierte Android enthält viel undurchschaubare Software von Google und den Hardware-Herstellern.
  • die Blogging-Websites blogger.com und blogspot.com
  • das meistgenutzte Captcha „reCaptcha“, mit dem wir Google und leider auch vielen anderen Diensten oft beweisen müssen, dass wir Menschen sind, indem wir Ampeln, Busse, Ladengeschäfte oder anderes anklicken
  • der Chrome-Browser
  • Firebase (oft in Apps eingebunden, ohne dass Nutzer.innen davon erfahren)
  • Gmail alias Google Mail (name@gmail.com lässt sich synonym für name@googlemail.com benutzen)
  • die Videokonferenz-Plattform Hangouts (wird demnächst verändert angeboten)
  • die Foto-Verwaltung Picasa
  • Google Analytics, Tag Manager, Google Fonts, AdSense (diese Dienste sind oft, ohne dass es auffällt, in fremden Websites eingebunden)
  • Webentwicklung: Angular, Lighthouse, Puppeteer, Workbox, PageSpeed Insights
  • VirusTotal, ein Webdienst, mit dem man Dateien durch viele Virenscanner prüfen lassen kann
  • das Video- und Streaming-Portal YouTube
  • der Name des Mutterkonzerns von Google ist Alphabet. Dieser hat viele Unternehmen aufgekauft: Wikipedia, englisch.

Microsoft (BBA 2002, 2018)

  • die Cloud Azure
  • die Suchmaschine Bing
  • das Sprachassistenz-System Cortana
  • die Webbrowser Edge und Internet Explorer
  • die Sourcecode-Plattform GitHub
  • der Analytics-Dienst HockeyApp, der Teil vieler Mobile-Apps ist
  • das Augmented-Reality-Headset HoloLens
  • das Karrierenetzwerk LinkedIn
  • das Lehrvideoportal Lynda.com, auch bekannt als LinkedIn Learning
  • Ingame-Werbedienstleister Massive
  • das Entwickler-Studio Mojang bzw. das Spiel Minecraft
  • das Video-Portal Mixer
  • die ERP-Systeme Navision
  • MS Office (Word, Excel, Powerpoint, Outlook, Access, OneNote) und Online-Office 365
  • die Video- und Chat-Plattform Skype
  • der Microsoft Store
  • das Tablet/Notebook-Reihe Surface
  • die Android- und iOS-Tastatur SwiftKey
  • die Gruppen-Kommunikation Microsoft Teams
  • die Betriebsystemreihe Windows
  • der Gruppen-Aufgabenplaner Wunderlist
  • die Software-Firma Xamarin, Entwickler des Software-Frameworks Mono
  • die Spielekonsolen-Modellreihe und Gaming-Dienste Xbox
  • das soziale Netzwerk Yammer [2012]
  • Unternehmen, die Microsoft aufgekauft hat

Wir empfehlen folgende Alternativen:

Ein etwas ausführlicherer Artikel zur schnellen Einführung ist Selbstverteidigung für Eilige, wir bieten außerdem auf den Selbstverteidigungs-Seiten viele Artikel mit mehr Details an.

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24. April 2019 3 24 /04 /April /2019 22:57

Sechster Jahrestag des Fabrikeinsturzes von Rana Plaza.

Menschenrechte werden in den globalisierten Wirtschaftsbeziehungen
weiterhin brutal missachtet. Darauf macht das Attac-Netzwerk mit einer
Reihe von Videoclips aufmerksam, die ab dem heutigen Mittwoch online
gehen. Die Clips zeigen Menschen in Alltagssituationen, die plötzlich
mit den drastischen Folgen von Menschenrechtsverletzungen konfrontiert
werden. Im Zentrum steht dabei die Forderung, Menschenrechte in der
globalen Wirtschaft durchzusetzen.
Die jeweils eine knappe Minute langen Videoclips, die von den Berliner
Filmemachern Franz Lenski und Randolph Herbst produziert wurden, werden
ab heute auf der Attac-Webseite sowie auf Facebook, Twitter und Youtube
veröffentlicht. Später sollen sie auch in Programmkinos zu sehen sein.

Anlass der Initiative ist der sechste Jahrestag des Einsturzes der
Textilfabrik Rana Plaza in Dhaka, Bangladesch. Am 24. April 2013 starben
1135 Menschen, 2438 wurden verletzt, verstümmelt, erwerbsunfähig. Die
Fabrikbetreiber hatten die Angestellten gezwungen, die Arbeit
aufzunehmen, obwohl am Vortag gefährliche Risse in den Mauern
festgestellt worden waren.
„Die internationale Mode-und Textilbranche geht bei der Ausbeutung ihrer
Arbeiterinnen und Arbeiter buchstäblich über Leichen“, sagt Thomas
Köller von der Attac-Kampagne „Menschenrechte vor Profit“. „Viele
deutsche Unternehmen bilden da keine Ausnahme“.

Als Antwort auf die tödlichen Unfälle in den Textilfabriken initiierte
das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
in Deutschland 2014 das „Bündnis für nachhaltige Textilien“. Seitdem
wurden in einem kleinen Teil der Produktionsstätten Fortschritte
erreicht, etwa bei der Vermeidung gesundheitsschädlicher Chemikalien,
der nachhaltigen Wassernutzung oder der Durchsetzung existenzsichernder
Löhne. Aber trotz der angestrebten Verbindlichkeit und Nachprüfbarkeit
bleibt es bei freiwilligen Selbstverpflichtungen der Bündnismitglieder.

„Entlang der gesamten Textil-Lieferkette existieren weiterhin
fortgesetzte Verletzungen der Menschenrechte“, sagt Brigitte Hamm,
ebenfalls Mitglied der Kampagnengruppe. „Insbesondere die Rechte der
Beschäftigten in den Zulieferbetrieben sind betroffen. Folglich muss es
darum gehen, dass Textil-Konzerne verbindlich verpflichtet werden,
Maßnahmen zu ergreifen, um Menschenrechte entlang ihrer globalen
Lieferketten zu schützen.“

Auch Entwicklungshilfeminister Gerd Müller will sich inzwischen nicht
mehr vollständig auf freiwillige Maßnahmen verlassen. Er hat einen
Gesetzentwurf vorgelegt, der wenigstens die Sorgfaltspflicht deutscher
Konzerne sichern soll. Allerdings blockieren Kanzleramt und
Wirtschaftsministerium den Vorschlag.

* Bundesregierung blockiert UN-Abkommen für Menschrechte

Die Bundesregierung ist außerdem mitverantwortlich dafür, dass die
Europäische Union ein internationales Abkommen auf UN-Ebene bislang
blockiert: Der „Binding Treaty“ soll Unternehmen verbindlicher als
bisher zur Achtung der Menschenrechte verpflichten und bei Verstößen
Haftungen vorsehen sowie Betroffenen Zugang zu Gerichten verschaffen –
auch in jenen Ländern, in denen die fraglichen Unternehmen ihren Hauptsitz
haben.
Deutschland torpediert diesen internationalen Prozess und beruft sich
dabei auf seinen Nationalen Aktionsplan. Dieser setzt weiterhin auf
freiwillige Maßnahmen von Unternehmen.

* Europäische Initiative „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen!“

Mehr als 550.000 Menschen unterstützen bereits die europäische
Initiative für einen verpflichtenden Vertrag. Zudem haben sie mit ihrer
Unterschrift zugleich auch ihre Ablehnung der von der EU mit Nachdruck
verhandelten Investitionsschutzverträge bekundet, aufgrund derer
Konzerne Staaten nicht zuletzt verklagen können, wenn neue Umwelt- und
Sozialgesetzgebung erwartete Gewinnmargen schmälern. Attac beteiligt
sich an der EU-weiten Kampagne.

Erster Videoclip und weitere Informationen:
https://www.attac.de/menschenrechte-durchsetzen

Für Rückfragen: Dr. Brigitte Hamm und Dr. Thomas Köller, Attac-Kampagne „Menschenrechte vor Profit“
--

 

Amidst Wave of Deadly Fires, Bangladesh Government Threatens to Expel the Only Credible Building Safety Programme in the Country and Further Suppress Workers’ Rights
04/23/19 Author : Clean Clothes Campaign, International Labor Rights Forum, Maquila Solidarity Network, and Worker Rights Consortium
 

On the sixth anniversary of the Rana Plaza building collapse, labour rights groups are calling on the government of Bangladesh to cease attempts to expel the Accord on Fire and Building Safety from Bangladesh and to urgently increase safety efforts for the buildings currently under the government’s oversight, which include tens of thousands of factories across all industries. 

Over the past two months, at least 95 people have died in preventable fires in buildings that were within the monitoring purview of the government of Bangladesh. The safety crisis is indisputable. An investigation by the Bangladesh Fire Service and Civil Defence showed 97% of the 3,786 buildings surveyed in Dhaka to be “risky” or “extremely risky.”

The Accord on Fire and Building Safety in Bangladesh is an enforceable agreement signed by apparel brands and trade unions three weeks after the Rana Plaza building collapse of 24 April 2013 killed 1,134 garment workers. The Accord provides independent safety inspections, transparent remediation protocols, as well a worker complaint mechanism and training. As a result, unprecedented safety improvements have been made to factories across the country. Yet, the government and the factory owners’ association are trying to expel the Accord from the country, threatening the safety of millions of workers. A hearing on 19 May in the Appellate Court under Bangladesh’s Supreme Court could require the Accord to close its Dhaka office and operations without taking into account whether national agencies would be ready to take up the work. Recent research by the Clean Clothes Campaign, International Labor Rights Forum, Maquila Solidarity Network, and Worker Rights Consortium shows a shocking level of unreadiness by the government to assume responsibility for the 1,688 factories under the Accord.

“The terrible fire at FR Tower, which housed several garment brands’ buyers offices, showed that the same combination of owners’ negligence of building regulations and authorities’ failure to inspect buildings and enforce regulations that made Rana Plaza possible is still a daily reality in Bangladesh,” said Ineke Zeldenrust of Clean Clothes Campaign. “The responsible authorities had failed to notice or act upon the knowledge that the building had no safety licenses, violated building construction rules, had no fire-protected exits, and kept many of its emergency doors locked, despite earlier fires in the building. The fires in Chawkbazar district and at Anzir Apparels also underscore that the government is not upholding its own laws.

While safety and building specialists point to the Accord as an example to learn from, the government, the Bangladesh Garment Manufacturers and Exporters Association and the Bangladesh Knitwear Manufacturers and Exporters Association are ignoring these expert opinions and attempting to further weaken the country’s fire safety regulations.

In response to largely peaceful protests in December and January by workers seeking a dollar an hour minimum wage, police responded violently, killing one worker and injuring dozens of others. At least 65 garment workers have been arrested and as many as 11,600 have been dismissed, most of whom have been unable to find other jobs due to systematic blacklisting. “This is the most extensive repression ever faced by garment workers in Bangladesh,” said Judy Gearhart of the International Labor Rights Forum. “How can we trust a government with ensuring the safety of workers, when it is shooting at those same workers in the street? The government is prioritizing safeguarding its position as offering the cheapest labor in the region over the safety and well-being of workers.” 

The 193 Accord signatory companies have a binding obligation to only source from factories where the Accord has verified that the fire, electrical, and structural safety remediation process is on track. Cognizant of that obligation, brands have made clear that a premature termination of the Accord could endanger the safety of workers employed in the garment industry, which is a risk they would need to consider in their business decisions.

“The forced closure of the Accord’s Dhaka office will cause brands to see the country as a far riskier place to produce,” said Laura Gutierrez of the Worker Rights Consortium. “This will have grim consequences for workers and factory owners alike.”

“The Accord remains the only credible instrument preventing factory incidents in a country where the government’s inspection agencies do not yet have the capacity or willingness to enforce safety measures,” said Lynda Yanz of the Maquila Solidarity Network. “Fortunately, apparel companies continue to recognise this, with two new brands signing onto the agreement last week. Companies that source from Bangladesh and think that less transparent or non-binding alternatives might provide the same level of protection for their workers, and brand reputation, risk seeing tragedy strike again in their supplier factories.” 

One such grossly inadequate alternative is Nirapon, the successor initiative to the less transparent and non-binding Alliance for Bangladesh Worker Safety that was created in 2013 by some North American brands that had refused to join the Accord. Nirapon describes itself as a “self-regulating” entity for safety in Bangladesh – this amounts to the same kind of failed voluntary model under which hundreds of garment workers died prior to the Accord’s formation. According to its website, Nirapon will not publicly identify factories that do not meet the standards and will have no authority to require remediation in factories where imminent life-threatening conditions have been identified or to suspend factories that fail to remediate those safety hazards. Nirapon claims that factory assessments will be carried out by a list of “qualified assessment firms,” but the list of such firms is kept confidential and there is no mechanism to ensure that these firms are equipped to carry out in-depth fire, building and electrical safety inspections. Nirapon’s website acknowledges that it will not work with factories to drive remediation, and offers no clear mechanism through which safety violations will be addressed.

A premature cessation of the Accord’s operations in Bangladesh would be a major setback for worker safety in the country. In the interest of protecting garment worker safety, the Bangladesh government and factory owners’ associations should work with the Accord to achieve agreement on a responsible transition plan that is conditional on the readiness of national inspection bodies before the next court hearing on 19 May.

Related resources:

  • Last week, the Worker Rights Consortium published a report on the repression currently going on in Bangladesh, “Banning Hope: Bangladesh Garment Workers Seeking a Dollar an Hour Face Mass Firings, Violence, and False Arrests,” available at http://tinyurl.com/banninghope.
  • The four witness signatories to the Accord on Fire and Building Safety in Bangladesh published research on the lack of readiness of national inspection agencies to take over the Accord's work: http://laborrights.org/rcc.
  • More information on the public campaign conducted by the Clean Clothes Campaign and the International Labor Rights Forum to protect the progress made by the Accord can be found here: https://cleanclothes.org/safety/protect-progress.

Quelle: https://laborrights.org/releases/amidst-wave-deadly-fires-bangladesh-government-threatens-expel-only-credible-building

weiter Infos:  https://actionnetwork.org/letters/keep-workers-safe-in-bangladesh

https://laborrights.org/releases/bangladesh-government-attempts-paralyze-accord-and-strip-its-independence

--

Week of solidarity with garment workers in Bangladesh #WeStandWithGarmentWorkers

During the week of solidarity from 28 January to 3 February we took our concern about labour and human rights violations in Bangladesh to Bangladeshi embassies and consulates in a range of countries, showing that #WeStandWithBangladeshiWorkers. This week was a response to events of the preceding months that increased our concerns about labour rights in the Bangladeshi garment industry. Wage-related protests were met with violent responses and intense repression and long-winding court proceedings around the Accord on Fire and Building Safety in Bangladesh threaten essential progress in the field of factory safety. We kicked off the week of action with a statement and it was followed by demonstrations, online action and protest letters from Hong Kong to Finland and Canada to Switzerland. Also after the week of solidarity we keep on calling for living wages, safe factories, and a halt to repression against garment workers in Bangladesh.

Check out the photos & media coverage from our week of solidarity with garment workers in Bangladesh.

Quelle: https://cleanclothes.org/safety/week-of-solidarity

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12. April 2019 5 12 /04 /April /2019 22:16

Die UN-Konferenz für Handel und Entwicklung UNCTAD wird heute beim Treffen von Weltbank und IWF in Washington DC einen neuen Bericht vorstellen.  Dieser rechnet schonungslos mit der gegenwärtigen neoliberalen Globalisierung ab und bestätigt die jahrelange Kritik und die Forderungen von Attac in zahlreichen Punkten: Die Macht globaler Banken, internationaler Konzerne und ihrer Verbündeten in den Regierungen haben eine neoliberale Weltordnung geschaffen, die für Finanzkrisen, steigende Ungleichheit und die Klimakrise verantwortlich ist.

(http://www.bu.edu/gdp/a-new-multilateralism-for-shared-prosperity)(1).  UN-Konferenz für Handel und Entwicklung propagiert langjährige Attac-Forderungen

Attac fasst die wichtigsten Punkte zusammen:

+ Kritik an Sonderklagerechten für Konzerne

WTO, IWF und der Weltbank sowie eine Vielzahl von Handels- und
Investitionsverträgen haben es dem Finanzsektor und Konzernen
ermöglicht, ihre Profitinteressen grenzenlos auch auf ehemals
öffentliche Bereiche auszuweiten. Gleichzeitig schränken sie die
Möglichkeit von Regierungen ein, Handel und Kapitalströme im
Allgemeininteresse zu regulieren. Sonderklagerechte für Konzerne (ISDS)
geben ausländischen Investoren zusätzlich ein unangemessen hohes Maß an
Einfluss in Fragen staatlicher Regulierung.

WTO-Regeln für geistiges Eigentums fördern riesige Konzernmonopole und
verhindern dringend benötigte öffentliche Güter in Entwicklungsländern.
Public-Private-Partnerships sind eine "Plünderung der
Gemeinschaftsgüter", verteuern öffentliche Dienstleistungen und schaffen
vorrangig Profitquellen für private Investoren.


+ Schrankenloses Kapital führt zu groteskem Ausmaß an Ungleichheit

Auf Druck der WTO und des Finanzsektors wurden immer mehr globale Regeln
im Interesse von Banken und großer Konzerne geschaffen. Das weltweite
Finanzvermögen entsprach 1980 etwa der Weltwirtschaftsleistung, 2016 ist
es auf das Vierfache explodiert und hat sich völlig von der
Realwirtschaft entkoppelt. Dieses enorm konzentrierte Finanzvermögen
kann durch die Abschaffung von Kapitalverkehrskontrollen global nahezu
unreguliert fließen. Die Folgen:

- Die Verhandlungsmacht des Kapitals gegenüber arbeitenden Menschen ist
stark gestiegen. Konzerne können Löhne und Arbeitsbedingungen weltweit
unter Druck setzen. „Extreme Ungleichheiten innerhalb und zwischen
vielen Ländern haben dadurch ein groteskes Ausmaß erreicht“, heißt es im
UNCTAD-Bericht.

- Der starke Zu- und plötzliche Abfluss von Kapitalströmen führt zu
Finanzkrisen und verschärft die Ungleichheit: Schrankenlose
Kapitalströme haben nicht vorrangig Investitionen, Produktivitätsgewinne
oder Arbeitsplätze zum Ziel, sondern kurzfristige Profite durch toxische
Finanzprodukte, Schneeballsysteme oder Spekulation.

- Die Regierenden haben nach der Krise Billionen Dollar in das globale
Finanzsystem gepumpt, ohne es dabei effektiv zu regulieren.


+ Der Neoliberalismus bietet keine Lösung für die Klimakatastrophe

Noch mehr als die Finanzkrise ist die Klimakrise der größte Fall von
„Marktversagen“ der Geschichte. Selbst WTO-Untersuchungen zeigen, dass
Handels- und Investitionsabkommen zu mehr CO2 -Ausstoß führen und damit
die Klimakrise verschärfen. Der CO2-Anstieg ist zu einem großen Teil auf
Emissionen der reichsten zenn Prozent der Welt zurückzuführen. Doch
unter zunehmendem Artenverlust, Bodenerosion, Meeresverschmutzung oder
extremen Wetterereignissen leiden die ärmsten Bevölkerungsgruppen in
vielen Entwicklungsländern am stärksten. Die sozialen Folgen werden zu
mehr Migration führen.

Die Lösung dafür sind nicht mehr Globalisierung oder marktbasierte
Anreize. Auch Steueranreize bei CO2-Preisen sind kein Allheilmittel.
Jegliche Lösung braucht starke staatliche Regulierungen und eine
langfristige Diversifizierung der Investitionen.


+ UNCTAD propagiert jahrelange Attac-Forderungen

Der Bericht kommt zum Schluss, dass die Regeln des multilateralen
Handels-, Investitions- und Währungssystems grundlegend reformiert
werden müssen. „Viele der Vorschläge des Berichts decken sich mit
Forderungen, die Attac bereits seit 20 Jahren erhebt“, stellt Roland Süß
vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis fest. Dazu zählen:

- die Regulierung des Finanzsektors sowie der privaten Finanzströme,

- neue Handels- und Investitionsregeln, die dafür den größtmöglichen
Spielraum bieten sowie lokale Innovations-, Industrie- und Sozialpolitik
ermöglichen,

- die Kündigung von Freihandelsabkommen und bilateralen
Investitionsverträgen, die demokratische Handlungsspielräume einschränken,

- eine progressive Besteuerung von Vermögen, Unternehmen und
Kapitaleinkommen

- das Ende der neoliberalen Kürzungspolitik und verstärkte öffentliche
Investitionen in soziale Infrastruktur und in saubere Verkehrs- und
Energiesysteme,

- höhere Löhne (im Gleichschritt mit den Produktivitätszuwächsen) sowie
sichere Arbeitsverhältnisse


+ Auf Kooperation basierender Multilateralismus nötig

Die UNCTAD propagiert in ihrem Bericht einen erneuerten – auf
Kooperation basierenden – Multilateralismus. Roland Süß: "Wir brauchen
starke globale Institution unter dem Dach der UNO, in denen alle Staaten
gleichberechtigt teilhaben können und die Handel und Konzerne wirksam
regulieren.“

(1) New GDP Center/UNCTAD Report: A New Multilateralism for Shared Prosperity:
http://www.bu.edu/gdp/a-new-multilateralism-for-shared-prosperity/



Weitere Schlaglichter des Berichts:

- Das oberste eine Prozent der Weltbevölkerung hat seit 1980 27 Prozent
des Gesamtwachstums bei Einkommen verbuchen können, die unteren 50
Prozent hingegen nur zwölf Prozent.

- Der Rückgang extremer Armut beschränkt sich hauptsächlich auf China
und Teile Ostasiens, also auf Länder, die sich dem neoliberalen Modell
widersetzen. Abseits Chinas ist die Weltwirtschaft durch geringes
Wachstum im Norden, unsicheres Wachstum im Süden und eine zunehmende
weltweite Ungleichheit gekennzeichnet.

- Der IWF hat seine neoliberalen Kürzungsauflagen für verschuldete
Staaten trotz katastrophaler Ergebnisse in den 80er (Lateinamerika) und
90er Jahren (Ostasien, Afrika) ab 2010 auch in Griechenland wiederholt.

- Die Ausbreitung globaler Wertschöpfungsketten hat in Industriestaaten
zu einer Deindustrialisierung und einer schrumpfenden Mittelschicht
beigetragen. Die Lohnabhängigen im Süden haben durch einen verstärkten
Wettbewerb um Arbeitsplätze in Ballungsräumen geringer profitiert als
möglich.

Für Rückfragen und Interviews: Roland Süß und Achim Heie beide Attac-Koordinierungskreis,
 

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3. April 2019 3 03 /04 /April /2019 14:49

Ein Bericht über die Einhaltung von Menschenrechten deutscher Unternehmen bei Auslandsgeschäften bringt nächsten Streit in die Regierungs Koalition. Die Merkel-Fraktion CS/DU will den Bericht weichspülen, um ein neues Gesetz zu vermeiden, das die Sozialdemokraten im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben.

In Frankreich gibt es ein entsprechendes Gesetz bereits. Es verpflichtet Unternehmen, bei ihren Auslandsgeschäften die Menschenrechte einzuhalten. Auf Drängen der SPD ist in den Koalitionsvertrag das Vorhaben aufgenommen worden, die Einführung eines entsprechenden Gesetzes voranzutreiben, sollte eine Überprüfung der bisherigen freiwilligen Selbstverpflichtungen ergeben, dass diese Erwartungsgemäss nicht ausreichend seien.

Kanzleramt will Menschenrechts-Überprüfung von Unternehmen verwässern

Laut Medienberichten versuchen Kanzleramt und Bundeswirtschaftsministerium, das Verfahren zu verwässern, mit dem die Bundesregierung überprüfen lässt, ob große deutsche Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Verantwortung ausreichend nachkommen.

Zur heutigen Abteilungsleitersitzung zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) kommentiert Cornelia Heydenreich, Teamleiterin Unternehmensverantwortung bei Germanwatch: „Es ist ein Unding, dass das Kanzleramt auf den letzten Drücker die Methodik des Monitorings weiter verwässern will.

Bärbel Kofler (SPD), Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechte, fordert das Gesetze für Firmen, damit etwa deren Zulieferer im Ausland die Menschenrechte einhalten.

- https://www.germanwatch.org/de/16411

- https://www.csr-in-deutschland.de/DE/Wirtschaft-Menschenrechte/wirtschaft-menschenrechte.html

- https://www.deutschlandfunk.de/menschenrechte-kofler-fordert-gesetzliche-pflicht-fuer.1939.de.html?drn:news_id=993129

- https://www.fr.de/wirtschaft/keine-gesetzliche-verpflichtung-12076024.html

- https://web.de/magazine/politik/streit-bundesregierung-menschenrechtsbericht-33640750

- http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/grosse-koalition-kanzleramt-will-menschenrechtsbericht-weichspuelen-a-1260737.html

--

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1. April 2019 1 01 /04 /April /2019 12:33

Im Gespräch mit Attac-Aktiven hat Scholz Versäumnisse bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung eingeräumt und zugesagt, sich in der EU künftig für den Attac-Vorschlag einer Gesamtkonzernsteuer (Unitary Tax) einzusetzen und er betont die Notwendigkeit kritischer Zivilgesellschaft.

„Wir haben womöglich bisher nicht ausreichend erkannt, dass das System der weltweiten Konzernbesteuerung völlig neu gestaltet werden muss. Diese Kritik von Attac und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen kann ich als teilweise berechtigt anerkennen“, sagte Scholz. „Eine Gesamtkonzernbesteuerung kombiniert mit Mindeststeuersätzen würde den Gewinnverschiebungen zwischen Unternehmenstöchtern einen Riegel vorschieben – das ist nicht von der Hand zu weisen. Seien Sie versichert, dass ich mich gegenüber meinen Amtskollegen in der EU dafür einsetzen werde.“ Mit einem allzu schnellen Erfolg sei allerdings nicht zu rechnen, schließlich gelte in der EU in Steuerfragen das Einstimmigkeitsprinzip, schränkte der Finanzminister ein.

Die langjährige Attac-Forderung nach einer Gesamtkonzernsteuer wird mittlerweile von namhaften Ökonomen wie Joseph Stiglitz oder Thomas Piketty unterstützt und seit kurzem auch in einem Papier des Internationalen Währungsfonds IWF gefordert.

Scholz hatte Vertreterinnen und Vertreter des globalisierungskritischen Netzwerkes zu einem „offenen Austausch“ nach Berlin eingeladen, nachdem mehrere Medien die Rolle des Bundesfinanzministeriums in der Auseinandersetzung um die Gemeinnützigkeit von Attac problematisiert hatten. Es sei bittere Ironie, wenn ausgerechnet das Finanzministerium einer Organisation die Gemeinnützigkeit absprechen wolle, die sich für Steuergerechtigkeit einsetzt, hatte etwa das Handelsblatt kommentiert.

Im Mittelpunkt des Gesprächs, über dessen Verlauf beide Seiten weitgehendes Stillschweigen vereinbarten, standen das aus Sicht von Attac ungenügende Engagement Scholz‘ und seiner Vorgänger bei der Bekämpfung von Steuervermeidung und Steueroasen sowie die Rolle
kritischer zivilgesellschaftlicher Organisationen in einer modernen Demokratie.

Attac-Kampagne für eine Gesamtkonzernsteuer: www.attac.de/konzernbesteuerung

Für Rückfragen: 
* Bundesfinanzministerium, Referat Presse, Tel. 030 18 682 – 4291, presse@bmf.bund.de
* Alfred Eibl, Mitglied im Koordinierungskreis von Attac Deutschland, Tel. 0160 9078 0266
* Karl-Martin Hentschel, Attac-Vertreter im Netzwerk Steuergerechtigkeit, Tel. 0151 5908 4268

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11. März 2019 1 11 /03 /März /2019 23:37

Der IWF leitet in einer am gestrigen Sonntag veröffentlichten Stellungnahme eine Revolution des internationalen Systems der Konzernbesteuerung ein. IWF-Chefin Chrstine Lagarde erklärte in der
Financial Times das aktuelle System für „völlig veraltet“ und eine "fundamentale Reform" für nötig. (1).

„Der angekündigte Paradigmenwechsel des IWF kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Der IWF folgt damit der OECD, die bereits im Januar eine grundlegende Überprüfung internationalen Steuerregeln angekündigt hat. Beide Organisationen erkennen nach Jahren der Ignoranz an, dass das
System der weltweiten Konzernbesteuerung völlig neu gestaltet werden muss. Sie geben damit der Kritik von Attac und vielen anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen Recht“, sagt Karl-Martin
Hentschel von Attac Deutschland.

+ Der IWF folgt Attac: Das Fremdvergleichsprinzip ist gescheitert

Der Konstruktionsfehler des internationalen Steuersystems besteht darin, dass die nationalen Tochter-firmen multinationaler Konzerne steuerlich so behandelt werden, als wären sie völlig eigenständige Un-ternehmen, die von einander Waren kaufen. Erst dieser Umstand ermöglicht es Konzernen, Gewinne mittels verschiedener Techniken (wie Lizenz- und Zinszahlungen oder absurde interner Verrechnungspreise) steuertricksend auf Niederlassungen in Steuersümpfen zu verteilen. (2) Nach der OECD erklärt nun erstmals auch der IWF dieses „Fremdvergleichsprinzip“ als defacto gescheitert. Zudem problematisiert der IWF das internationale Steuerdumping bei Konzernsteuern. (3)

+ Die Lösung heißt „Gesamtkonzernbesteuerung“

Der IWF diskutiert verschiedene Optionen für ein neues Steuersystem unter besonderer Berücksichtigung von Entwicklungsländern. Für Attac ist die beste Lösung dabei eine „Gesamtkonzernbesteuerung“ ergänzt mit Mindeststeuersätzen. Dabei wird ein multinationaler Konzern steuerlich als das behandeln, was er ist – eine Einheit mit einem global erzielten Gewinn. Der Konzerngewinn sollte auf Basis der real vor Ort stattfindenden Wertschöpfung (ermittelt unter anderem mit Indikatoren wie Löhne, Sachanlagen und Umsatz) anteilig auf Länder aufgeteilt und entsprechend besteuert werden. „Die Gewinnverschiebungen zwischen Konzerntöchtern hätten damit ein Ende“, erklärt Karl-Martin Hentschel.
Diese langjährige Attac-Forderung wird mittlerweile von namhaften Ökonomen wie Joseph Stiglitz oder Thomas Piketty unterstützt und wird nun auch im IWF-Papier gefordert.

+ Scholz muss Blockaderolle der deutschen Finanzminister in der EU aufgeben

Diese Positionsveränderung des IWF ist ein weiterer wichtiger Schritt zum einem grundlegenden Systemwechsel bei der Konzernbesteuerung, hin zur Gesamtkonzernbesteuerung. Attac-Steuerexperte Alfred Eibl: „Wenn Olaf Scholz ernsthaft eine gerechte Besteuerung der internationalen Konzerne will, sollte er diese Stellungnahme des IWF nutzen und die bisherige Blockaderolle der deutschen Finanzminister in der EU aufgeben. Das Europäischen Parlament fordert seit längerem die
Gesamtkonzernbesteuerung. Es ist Zeit, dies endlich umzusetzen.“

www.attac.de/gesamtkonzernsteuer

---
(1) Christine Lagarde: An overhaul of the international tax system can wait no longer. https://on.ft.com/2Tu8YKv Siehe auch: IWF, March 10, 2019: Corporate Taxation in the Global Economy:
https://www.imf.org/en/Publications/Policy-Papers/Issues/2019/03/08/Corporate-Taxation-in-the-Global-Economy-46650
OECD: Addressing the Tax Challenges of the Digitalisation of the Economy – Policy Note as approved by the Inclusive Framework on BEPS on 23 January 2019:
http://www.oecd.org/tax/beps/policy-note-beps-inclusive-framework-addressing-tax-challenges-digitalisation.pdf

(2) Ein zusätzliches Problem dieses „Fremdvergleichprinzips“ ist, dass es per definitionem für viele kon-zerninterne Güter gar keine „Marktpreise“ gibt und diese Preise so Missbrauch Tür und Tor öffnen.
Die bisherigen Ansätze der OECD ("BEPS") versuchten diese Steuertrickserei zwar mittels komplizierter technischer Lösungen einzudämmen, ohne dabei das System grundsätzlich zu reparieren.

(3) Mindeststeuersätze auf Auslandsinvestitionen können laut IWF einen „signifikanten, wenn auch un-vollständigen Schutz vor Gewinnverschiebungen und Steuerdumping“ bieten.

Für Rückfragen und Interviews:

* Alfred Eibl, Mitglied im Koordinierungskreis von Attac Deutschland,
* Karl-Martin Hentschel, Attac-Vertreter im Netzwerk Steuergerechtigkeit,
 

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14. Februar 2019 4 14 /02 /Februar /2019 21:27

Es gibt in vielen gesellschaftlich relevanten Bereichen klare gesetzliche Regelungen, um ein verantwortungsvolles Miteinander zu ermöglichen. Für die menschrechtliche Unternehmensverantwortung gilt dies (noch) nicht. Deutsche Unternehmen haften nicht, wenn sie zu Menschenrechtsverstößen oder Umweltschäden ihrer Tochterunternehmen oder Zulieferer beitragen.

Auch wenn sie durch Im- oder Exporte von Menschenrechtsverletzungen profitieren, bleibt das in der Regel folgenlos. Nicht aber für die Menschen, deren Rechte verletzt werden. Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das Unternehmen verpflichtet, negative menschenrechtliche Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit zu überprüfen und einzudämmen.

Frankreich hat im Jahr 2017 unter der sozialdemokratischen Regierung von Präsident Hollande, als erstes Land weltweit ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Das stimmt hoffnungsvoll, denn ohne verbindliche Regeln für Unternehmen lassen sich menschenwürdige Arbeit und eine globale nachhaltige Entwicklung nicht realisieren.

Die Verantwortung für die Menschenrechte hört nicht an Ländergrenzen auf. Der deutschen Wirtschaft geht es gut. Deutschland ist die stärkste Wirtschaftsnation in Europa und hinter China und den USA drittstärkster Exporteur der Welt.

Insgesamt exportierte Deutschland im Jahr 2017 nach Zahlen des Statistischen Bundesamts Waren im Wert von 1.278,9 Milliarden Euro. Deutsche Unternehmen haben ihre Produktionsstätten zum Beispiel für Textilien oder Autoteile in Niedriglohnländer in Asien und Lateinamerika ausgelagert und schaffen dort Arbeitsplätze. Aber die Bilanz ist nicht nur positiv.

Immer wieder tragen deutsche Unternehmen direkt und indirekt zu Menschenrechtsverstößen oder Umweltschäden im Ausland bei.

Doch Abkommen oder Gesetze, die Unternehmen die Einhaltung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht auferlegen würden, fehlen auf nationaler ebenso wie auf europäischer und internationaler Ebene.

Die Folgen für Mensch und Umwelt sind oft katastrophal. Wie zum Beispiel für jene 260 Arbeiter und Arbeiterinnen, die am 11. September 2012 bei einem Großbrand in der Fabrik Ali Enterprise in Karatschi (Pakistan) ums Leben kamen. Viele von ihnen konnten sich deshalb nicht retten, weil Fenster vergittert und Notausgänge versperrt waren.

Die Trauer der Angehörigen dauert an wie auch die ökonomischen Folgen des Verlusts. Oftmals hing der Lebensunterhalt der gesamten Familie zu einem großen Teil an dem Einkommen der Verstorbenen. Das deutsche Textilunternehmen KiK war zu dieser Zeit nach eigenen Angaben Hauptabnehmer der Fabrik.

Wer trägt die Verantwortung für Katastrophen wie diese? Die Textilbranche insgesamt (nur zur Veranschaulichung nimmt dieser Artikel Bezug auf den Fall KiK) ebenso wie andere Sektoren – insbesondere Rohstoffe, Energie, Infrastruktur, industrielle Fertigung und Landwirtschaft – bergen massive menschenrechtliche Risiken, seien es ausbeuterische Arbeitsbedingungen bei der Fertigung von Elektronikgeräten, Kinderarbeit in Kobaltminen oder die Lieferung von Überwachungstechnologie an autoritäre Staaten.

Die Antwort auf die Frage nach der Verantwortung ist in vielen Fällen komplex, wie beim Brand in Karatschi. In erster Linie ist natürlich die Fabrikleitung des Zulieferers von KiK verantwortlich, die trotz vergitterter Fenster und verschlossener Notausgänge produzieren ließ. Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren in Pakistan wurde jedoch eingestellt. Auch der pakistanische Staat ist mit-verantwortlich, da er seiner Pflicht zum Schutz der Menschenrechte nicht ausreichend nachkam und Sicherheitsstandards nicht konsequent überprüfte.

1 Weitere Informationen zu diesem Fall finden sich auf der Webseite des European Center for Constitutional and Human Rights, ECCHR: www.ecchr.eu/thema/textilindustrie/

In Zeiten der Globalisierung hört die Verantwortung aber nicht an Ländergrenzen auf. Auch die Auftrag-geber aus Deutschland und die Bundesregierung tragen eine Mitverantwortung, wenn Staaten ihrer Pflicht zum Schutz der Menschenrechte nicht nachkommen.

Seit 2011 gibt es UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die Mindestanforderungen an Staaten und Unternehmen zum Schutz und zur Achtung der Menschenrechte festlegen.

Zentraler Bestandteil der unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte ist die menschenrechtliche Sorgfalt (Human Rights Due Diligence). Damit ist ein Verfahren gemeint, bei dem Unternehmen systematisch die menschenrechtlichen Auswirkungen ihrer gesamten Geschäftstätigkeit identifizieren, negativen Auswirkungen vorbeugen und eingetretene Schäden beheben und wiedergut-machen sollen.

Das deutsche Textilunternehmen KiK muss sich also den Fragen nach seiner Sorgfaltspflicht und Mitverantwortung für die 260 Toten des Brands stellen. KiK kaufte im Jahr 2011 nach eigenen Angaben 70 Prozent der Produktion von Ali Enterprise und ließ seine Zuliefer-Fabriken regelmäßig inspizieren.

Trotzdem wirkte KiK nicht darauf hin, dass Notausgänge freigeräumt wurden. Das aber wäre eine zumutbare Maßnahme gewesen, um solchen Katastrophen vorzubeugen. KiK durfte sich auch nicht darauf verlassen, dass der Fabrik angemessene Sicherheitsstandards bescheinigt worden waren.

Kommerzielle Audits weisen oft erhebliche Schwächen auf. Sie werden zum Beispiel vorher angekündigt oder Angaben werden gefälscht. Bauliche Details wie die vergitterten Fenster bei seinem lang-jährigen Zulieferer Ali Enterprise hätte KiK also zumindest kennen müssen.1

Deutschland ist durch das Völkerrecht dazu verpflichtet, Menschenrechte vor Verstößen im In- und Ausland durch eine wirksame Politik, Gesetzgebung und sonstige Regulierungen zu schützen. Während die Bundesregierung weiterhin einen freiwilligen Konsens mit der Wirtschaft sucht, geht unser Nachbar voran: Frankreich hat die menschenrechtliche Unternehmensverantwortung bereits in der Form eines Gesetzes umgesetzt.

Das französische Gesetz Loi de Vigilanceein Meilenstein für die Menschenrechte

Frankreich ist weltweit das einzige Land, das eine umfassende menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung für Unternehmen gesetzlich festschreibt. Das sogenannte Loi de Vigilance trat im März 2017 in Kraft.

Durch das Gesetz können die 100 bis 150 größten Unternehmen Frankreichs, darunter zum Beispiel Total, L‘Oréal, Danone oder Areva, unter bestimmten Umständen für schwere Menschen-rechtsbeeinträchtigungen und Umweltschäden haftbar gemacht werden.

Ziel des Gesetzes ist es, Menschenrechtsverstöße durch oder unter Beteiligung von großen französischen Unternehmen zu reduzieren, auch wenn sie im Ausland stattfinden. Anstatt sich für angerichtete Schäden im Nachhinein an den Pranger stellen lassen zu müssen, sollen Unternehmen Menschenrechtsverstößen frühzeitig vorbeugen und ihnen wirksam begegnen.

Damit ist das Gesetz ein wesentlicher Schritt in die Richtung einer zukunftsfähigen Entwicklung und leistet einen konkreten Beitrag sowohl zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum und menschenwürdiger Arbeit für alle (Ziel 8 der SDGs) als auch für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster (Ziel 12).

Das Gesetz schreibt Unternehmen umfassende Sorgfaltspflichten vor, unter anderem die Erstellung, Veröffentlichung und Umsetzung eines jährlichen Sorgfaltspflichtenplans, um ökologische und menschenrechtliche Risiken zu identifizieren und zu verhindern.

Unternehmen müssen sowohl die eigenen Tätigkeiten, als auch die Tätigkeiten von Tochter- und Subunternehmen sowie Zulieferern in den Sorgfaltspflichtenplan einbeziehen. Letztere allerdings nur dann, wenn mit dem Zulieferer eine etablierte Geschäftsbeziehung besteht und die menschenrechtlichen Probleme mit der Geschäftsbeziehung zusammenhängen. Der Plan muss veröffentlicht und umgesetzt werden und spätestens ab 2019 müssen die betroffenen Unternehmen in ihrem Geschäftsbericht Rechenschaft über die Umsetzung des Sorgfaltsplanes ablegen.

Wenn ein Unternehmen keinen oder keinen ausreichenden Sorgfaltspflichtenplan erstellt, kann dies richterlich angeordnet werden. Die Unternehmen sind zudem zum Ersatz des Schadensverpflichtet, der unter Beachtung der Pflichten dieses Gesetzes vermieden worden wäre. D. h. sie haften dafür, wenn sie keine zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um einen erkennbaren Schaden zu verhindern.

Für den deutschen Kontext folgt daraus: Wenn die Bundesregierung ein Sorgfaltspflichtengesetz einführen würde, müssten Unternehmen wie KiK zukünftig wirksame Maßnahmen ergreifen, damit langjährige, wirtschaftlich eng verbundene Zulieferbetriebe adäquate Schritte zum Schutz der Arbeiter*innen ergreifen.

Viele Menschenrechtsverletzungen könnten so vermieden werden. Deutschland verliert den Anschluss im Menschenrechtsschutz Neben Frankreich gibt es auch in anderen Ländern und auf EU-Ebene interessante Gesetze oder Gesetzesinitiativen, die zeigen, dass es einen internationalen Trend hin zu gesetzlicher Unternehmensverantwortung gibt. In Großbritannien müssen Unternehmen erklären, wie sie Zwangs- und Kinderarbeit in ihrer ganzen Produktionskette ausschließen. In der Schweiz wird im Jahr 2019/2020 über ein Konzernverantwortungsgesetz entschieden.

Auf EU-Ebene fordern acht Parlamente von EU-Mitgliedstaten eine generelle Sorgfaltsprüfungspflicht für europäische Unternehmen. Die Bundesregierung hat einen anderen Weg gewählt. Im Rahmen der Erarbeitung des Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte in den Jahren 2014-2016 hat sie sich gegen eine gesetzliche Regelung zur Sorgfaltspflichten entschieden.

Die Bundesregierung erwartet im Aktionsplan von Unternehmen lediglich, dass sie Verfahren zur Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfalt einführen. Allerdings will sie bis 2020 überprüfen, ob die größten etwa 6.500 Unternehmen dies ausreichend tun. Falls die Überprüfung zu dem Ergebnis kommt, dass weniger als 50 Prozent der Unternehmen ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen, will sie laut Koalitionsvertrag gesetzliche Regelungen schaffen und sich auf EU-Ebene ebenfalls dafür einsetzen.Angesichts der menschenrechtlichen Herausforderungen in globalen Lieferketten, Investitionsprojekten und Dienstleistungen ist das ein viel zu zaghafter und unzureichender Ansatz.

Denn ohne einen effektiven Schutz der Menschenrechte ist keine nachhaltige Entwicklung möglich. Eine menschenrechtsbasierte Umsetzung der SDGs in Deutschland hieße u. a., dass menschen-rechtliche Sorgfaltspflichten für alle deutschen Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette gesetzlich verankert werden und Betroffene von Menschenrechtsverletzungen, für die deutsche Unternehmen mitverantwortlich sind, ihre Rechte auch in Deutschland effektiv einfordern können.

Von Johanna Kusch ist Referentin für Unternehmensverantwortung bei Germanwatch und vertritt das CorA Netzwerk für Unternehmensverantwortung im europäischen Dachverband ECCJ.

Quelle: www.2030report.de/sites/default/files/sgn/pdfs/So_geht_Nachhaltigkeit_online.pdf

 

Der Weg zum Loi de Vigilance

Wie kam es, dass Frankreich ein Gesetz zur Unternehmenshaftung verabschiedet hat?

Wir waren eine sehr ambitionierte und engagierte Gruppe von Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften, die von Anfang bis Ende, also von 2013, als der erste Gesetzentwurf präsentiert worden ist, bis zur Verabschiedung des Gesetzes im März 2017, immer die gleichen Ziele geteilt haben.

Hinzu kommen äußere Entwicklungen, die unsere Arbeit positiv verstärkt haben: Wir haben alle bereits seit Jahren zu verbindlicher Unternehmensverantwortung gearbeitet, aber erst die 1.134 Toten beim Einsturz der Fabrik Rana Plaza im April 2013 haben tragischerweise die notwendige öffentliche Wahrnehmung für das Thema geschaffen und Türen innerhalb der Politik geöffnet, die bisher verschlossen waren.

Zentral war zudem, dass sich einige engagierte Abgeordnete aus den Regierungsparteien über die Jahre kontinuierlich für den Gesetzentwurf eingesetzt haben, da wir von 2012 bis 2017 eine sozialistische Regierung in Frankreich hatten. Und obwohl die Regierung den Gesetzentwurf in der ganzen Zeit nicht besonders förderte, haben wir es geschafft, in den entscheidenden letzten Monaten vor den Wahlen doch noch die Unterstützung einiger Regierungsmitglieder zu gewinnen, die wussten, dass sie nicht wiedergewählt werden würden, so dass ein politisches Zeitfenster entstand, in dem das Gesetz verabschiedet werden konnte.

Und wenn Sie fragen, warum in Frankreich? Dann hat sicher sehr geholfen, dass die öffentliche Meinung in Frankreich es richtig findet, dass Rahmensetzungen – die auch Gesetze enthalten können – von der Regierung aufgesetzt werden und nicht durch einen Konsens mit Unternehmen.

Wie bewerten Sie mit etwas Abstand das Gesetz und die Umsetzung?

Obwohl wir mit weitergehenden Rechenschafts-anforderungen an Unternehmen gestartet sind, schätzen wir das Gesetz und die positiven Auswirkungen, die es zum Beispiel für die internationale Debatte um gesetzliche Sorgfaltspflichten hat.

2018 ist das erste Jahr, in dem die betroffenen Unternehmen den Sorgfaltsplan veröffentlichen müssen, daher ist es noch zu früh, um Genaueres zu sagen. Für uns hat sich aber der Arbeitsfokus geändert. Wir setzen jetzt auf die höchsten Umsetzungsstandards, die das Gesetz erlaubt, und wir haben vor, dafür die Veröffentlichung der Sorgfaltspläne sowie ihre Umsetzung eng zu begleiten.

Yves Prigent leitet das Programm Responsabilité des Etats et des Entreprises bei Amnesty International Frankreich.

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2. Februar 2019 6 02 /02 /Februar /2019 13:13

JEFTA ist ein Abkommen von Konzernen für Konzerne. Das Ergebnis: Japanische und europäische Konzernlobbys erhalten mit JEFTA direkten Einfluss auf geplante Gesetze – noch bevor diese überhaupt Regierungen oder Parlamenten vorgelegt werden. Das regelt das Kapitel zur regulatorischen Kooperation in dem Abkommen: Lobbyisten dürfen Gesetzesentwürfe kommentieren, bevor die gewählten Abgeordneten diese Entwürfe überhaupt zu Gesicht bekommen haben.

"Multis werden künftig mitentscheiden, welche Regeln zwischen der EU und Japan 'harmonisiert' werden sollen. Das stellt ihre Profitinteressen über menschenrechtliche, soziale und ökologische Belange. JEFTA verengt demokratische Gestaltungsspielräume und verfestigt die Macht der Konzerne", stellt Roland Süß, Mitglied im Koordinierungskreises von Attac Deutschland, fest.

+ Abbau von Schutzrechten für Beschäftigte und die Umwelt

Wie CETA, das geplante EU-Kanada-Abkommen, zielt auch JEFTA in großem
Stil auf den Abbau sogenannter nichttarifärer Handelshemmnisse. Gemeint
sind damit vor allem Gesetze und Regelungen zum Schutz von
Arbeitnehmern, Verbrauchern, der Umwelt oder schlicht der Allgemeinheit
vor allzu rücksichtslosem Verhalten der Unternehmen. In JEFTA und CETA
werden solche Regeln unter den Vorbehalt gestellt, dass sie den Handel
nicht gefährden dürfen. Die EU und Japan decken dabei gemeinsam ein
Drittel der Weltwirtschaft ab.(2)

+ Verhandlungen über Sonderklagerechte für Konzerne laufen noch

Zusätzlich zu JEFTA führen die EU und Japan derzeit noch Verhandlungen
für ein gesondertes Investitionsschutzabkommen, in dem einseitige
Sonderklagerechte für ausländische Investoren verankert werden sollen.

Attac-Handelsexpertin Hanni Gramann: „Gerechter Welthandel geht anders.
Menschenrechte müssen endlich durchsetzbar werden und Vorrang vor
Konzerninteressen haben.“ In einer europaweiten Kampagne fordern Attac
und 150 Bündnispartner
die EU und ihre Mitgliedsstaaten auf,
Konzernprivilegien zu beenden und ein starkes UN-Abkommen zum Schutz der
Menschenrechte in der globalen Wirtschaft zu unterstützen.

1) https://corporateeurope.org/de/international-trade/2018/05/jefta-ein-exklusiver-handel-zwischen-eu-unterh-ndlern-und-gro-konzernen

2) http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-3325_de.htm
--

Online-Appell „Menschenrechte schützen“:
www.attac.de/menschenrechte-schuetzen


--

Weitere Informationen:

* JEFTA: Mythen und Fakten (Attac Österreich u.a.):
http://t1p.de/JEFTA-Mythen-Fakten

* Broschüre „JEFTA entzaubert“(Netzwerk Gerechter Welthandel u.a.):
http://t1p.de/JEFTA-entzaubert

* Attac-Seite zu JEFTA: www.attac.de/jefta
 

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31. Januar 2019 4 31 /01 /Januar /2019 16:56

Europaabgeordnete sollen künftig alle Treffen mit Lobbyistinnen und Lobbyisten, die im Transparenzregister eingetragen sind, veröffentlichen. So sieht es eine Überarbeitung der Geschäftsordnung vor, für die das Europäische Parlament am Donnerstag, 31. Januar 2019 gestimmt hat.

„Die Konservativen lassen heimlich über schärfere Transparenz abstimmen. Es wäre zum Lachen, wenn es nicht zum Weinen wäre. Wir SPD-Europaabgeordnete haben uns verständigt, im Sinne der Nachvollziehbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger für die Transparenzvorgaben zu stimmen“, sagt Jens Geier, Vorsitzender der SPD-Europaabgeordneten. „Europaabgeordnete, die an Regeln für 500 Millionen Menschen arbeiten, müssen offenlegen, welche Interessensvertreterinnen und Interessensvertreter sie treffen. Dass unsere Entscheidungen nachvollziehbar sind, stärkt die Legitimation des Europäischen Parlaments. So kann die europäische Bürgerkammer zum Transparenz-Vorbild werden, denn die Vorgaben sind schon jetzt größtenteils schärfer als diejenigen in vielen nationalen Parlamenten.“

 „Trotz bereits vergleichsweise guter Standards muss das Parlament auch in Sachen Transparenz weiter voranschreiten“, sagt Jo Leinen, Sprecher der europäischen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten im Verfassungsausschuss. „Transparenz und damit die Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsprozesse sind die besten Waffen gegen Spekulationen und Fake-News. Abgeordnete, die als Berichterstatter oder Ausschussvorsitzende an Gesetzen arbeiten, haben eine besondere Verantwortung und sollten deshalb veröffentlichen müssen, welche Interessenvertreterinnen und -vertreter sie im Zuge ihrer Beratungen treffen.“

Weitere Informationen: Büro Leinen +32 228 45842, Büro Geier +32  228 37874 und Jan Rößmann +32 473 8645 13 (Pressesprecher)

--

Es kann ein wichtiger Fortschritt in Sachen Lobbytransparenz werden: Das EU-Parlament stimmte am 31.1. darüber ab, ob Abgeordnete mit besonderen Funktionen künftig Lobbytreffen veröffentlichen müsssen. Damit wäre die EU einmal mehr Mitgliedsstaaten wie Deutschland bei der Lobbyregulierung voraus.

Macht das Parlament einen Schritt zu mehr Transparenz…

Konkret geht es um den Vorschlag, dass Ausschussvorsitzende und Berichterstatter in Zukunft ihre Lobbytreffen veröffentlichen sollen (wir haben bereits ausführlich berichtet). Berichterstatter haben eine sehr wichtige Aufgabe bei der Gesetzgebung: Sie müssen alle Änderungsvorschläge zu Gesetzentwürfen sammeln und Kompromisse aushandeln. Damit sind sie auch eine besonders interessante Zielscheibe für Lobbyisten, die versuchen, die Gesetzgebung im Sinne ihrer jeweiligen Auftraggeber zu beeinflussen. Viele Akteure in Brüssel blicken schon deshalb mit Spannung auf die Abstimmung.

…oder scheitert das neue EU-Lobbyregister?

Doch am 31.1.2019 steht noch mehr auf dem Spiel, als auf den ersten Blick scheint: Vor vier Jahren versprach die EU-Kommission, ein Lobbyregister für alle drei EU-Institutionen zu schaffen. Erstmals würde dann auch der Rat, das Gremium der Mitgliedsstaaten, Transparenzregeln unterworfen. Doch wenn es im EU-Parlament keine Mehrheit für einen Transparenzfortschritt gibt, scheitert auch das Lobbyregister. Es müsste mit einem neu gewählten Parlament komplett neu verhandelt werden – mit ungewissem Ausgang. Ein solches “Zurück auf Null” wäre eine große Enttäuschung für alle, denen an der europäischen Demokratie liegt – und Wasser auf die Mühlen der EU-Gegner.

Eigentlich dürfte damit die Sache ein Selbstgänger sein – doch das ist sie keineswegs. 376 Stimmen, also die absolute Mehrheit des Parlaments, werden gebraucht, aber die Fraktion der Konservativen ist mehrheitlich dagegen.

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31. Januar 2019 4 31 /01 /Januar /2019 10:44

Im November 2013 versprach H&M öffentlich, bis 2018 in allen ‘Gold’- und ‘Platin’-Fabriken seiner ‘strategischen und bevorzugten Lieferanten’ Vergütungsstrukturen zu schaffen, die die Bezahlung von „fairen Existenzlöhnen“ für 850.000 Angestellten ermöglichen.

Die Fünf-Jahres-Frist, in der H&M seine Zusage umsetzen wollte, läuft nun ab. Deshalb führte die Clean Clothes Campaign Recherchen durch um zu überprüfen, wie viel die Arbeiter*innen in einigen dieser Zulieferbetriebe verdienen und wie nah dieser Verdienst einem existenzsichernden Lohn kommt.

Das erschütternde Ergebnis: KEINE*R DER INTERVIEWTEN ARBEITER*INNEN VERDIENT ANSATZWEISE EINEN EXISTENZSICHERNDEN LOHN.

Die befragten Arbeiter*innen in Indien und der Türkei verdienten ein Drittel eines Lohns, der als existenzsichernd gilt; in Kambodscha ist es weniger als die Hälfte. Die Interviewten in der bulgarischen von H&M als „Gold“-Zulieferer ausgezeichneten Fabrik erhielten in regulärer Arbeitszeit sogar weniger als zehn Prozent eines existenzsichernden Lohns. Dies geht aus einer Befragung der Kampagne für Saubere Kleidung (Clean Clothes Campaign) in sechs Fabriken in Bulgarien, Kambodscha, Indien und der Türkei hervor

Eine Zusammenfassung des Berichts befindet sich hier.

Krieg die Kurve, H&M!" Protestaktion in Berlin, damit H&M seine Versprechen hält
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