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15. Januar 2013 2 15 /01 /Januar /2013 22:06

Solidarität mit US-Deserteur André Shepherd. 

André Shepherd war 2004 zur US-Armee gegangen und sechs Monate als Mechaniker für den Apache-Hubschrauber im Irak eingesetzt. Nachdem er zurück zu seiner Einheit nach Katterbach (Bayern) gekommen war, setzte er sich intensiv damit auseinander, wie das US-Militär im Irak gegen die Zivilbevölkerung vorgeht. Schließlich verließ er das Militär und beantragte in Deutschland Asyl.

Das Bundesamt für Migration lehnte seinen Asylantrag am 31. März 2011 ab. André Shepherd reichte hiergegen Klage ein. Er beruft sich dabei auf die Qualifikationsrichtlinie der Europäischen Union, mit der diejenigen geschützt werden sollen, die sich einem völkerrechtswidrigen Krieg oder völkerrechtswidrigen Handlungen entziehen und mit Verfolgung rechnen müssen. Damit ist das Asylbegehren von André Shepherd ein Präzedenzfall.

Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht München abgesetzt.

Asylantrag des US-Deserteurs André Shepherd wird dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt

Gestern teilte das Verwaltungsgericht München dem von US-Deserteur André Shepherd beauftragten Rechtsanwalt Reinhard Marx mit, dass die für kommenden Mittwoch angesetzte Verhandlung zum Asylantrag abgesetzt wird. Das Verwaltungsgericht München wird ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg richten und deshalb das Verfahren aussetzen. Es entspricht damit dem Antrag von RA Reinhard Marx.

Pro Asyl, das Kriegsdienstverweigerungsnetzwerk Connection e.V., der Flüchtlingsrat Bayern, die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Bayern, Munich American Peace Committee (MAPC) und Military Counseling Network e.V. (MCN) begrüßen diesen Schritt des Verwaltungsgerichtes.

André Shepherd berief sich mit seinem Ende 2008 gestellten Asylantrag auf die Qualifikationsrichtlinie der Europäischen Union, mit der diejenigen geschützt werden sollen, die sich einem völkerrechtswidrigen Krieg oder völkerrechtswidrigen Handlungen entziehen und mit Verfolgung rechnen müssen. Damit ist das Asylbegehren von André Shepherd ein Präzedenzfall, der europäisches Recht berührt. Mit der Klärung der anstehenden Fragen durch das höchste Gericht der Europäischen Union erhoffen sich die Organisationen Klarheit darüber, dass Kriegsdienstverweigerern und Deserteuren ein deutlich erhöhter Schutz zuteil wird, insbesondere, wenn sie sich gegen die Teilnahme an Kriegsverbrechen entscheiden.

Der 35-jährige André Shepherd war 2004 zur US-Armee gegangen und sechs Monate als Mechaniker für den Apache-Hubschrauber im Irak eingesetzt. Nachdem er zurück zu seiner Einheit nach Katterbach (Bayern) gekommen war, setzte er sich intensiv damit auseinander, wie das US-Militär im Irak gegen die Zivilbevölkerung vorgeht. Schließlich verließ er das Militär und beantragte in Deutschland Asyl. Das Bundesamt für Migration lehnte seinen Asylantrag am 31. März 2011 ab. André Shepherd reichte hiergegen Klage ein.

Pro Asyl, das Kriegsdienstverweigerungsnetzwerk Connection e.V., der Flüchtlingsrat Bayern, die Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) Bayern, Munich American Peace Committee (MAPC) und Military Counseling Network e.V. (MCN)

Weitere Informationen sind erhältlich unter http://www.Connection-eV.org/shepherd

gez.

Bernd Mesovic, Pro Asyl (069-230688)
Rudi Friedrich, Connection e.V. (069-82375534)
Thomas Rödl, Sprecher der DFG-VK Bayern
Tobias Klaus, Flüchtlingsrat Bayern
Richard Forward, Munich American Peace Committee
Chris Capps-Schubert, Military Counseling Network e.V.

siehe auch: Solidarität mit den Gefangenen für den Frieden

- Türkei: Kriegsdienstverweigerer machen mobil

- GI-Café Kaiserslautern und Military Counseling Network

- Tag der Gefangenen für den Frieden

- Täglich nimmt sich ein US-Soldat das Leben

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