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2. Mai 2013 4 02 /05 /Mai /2013 20:22

Bekanntlich hat Vattenfall Europe vor der internationalen Schiedsgerichtstelle ICSID gegen die Abschaltung seiner beiden Atommeiler Krümmel und Brunsbüttel eine Entschädigungsklage gegen die deutsche Bundesregierung in Höhe von 3,7 Mrd. € angestrengt. Die Klage bezieht sich auf den Ausgleich angeblicher wirtschaftlicher Nachteile gegenüber dem Atomausstiegsgesetz aus dem Jahre 2000.

Damit möchte Vattenfall das raschere Abschalten als Folge der Atomkatastrophe von Fukushima verhindern.Bereits 2009 hatte Vattenfall mit einer Klage vor dem ICSID die strikten Umweltschutzauflagen für das Kohlekraftwerk Moorburg verwässert.

Durch bilaterale Abkommen der Bundesrepublik, die auf Betreiben des Wirtschaftsministeriums mit 131 Staaten abgeschlossen wurden, können zukünftig alle gesetzlichen Umweltschutzregelungen von internationalen Konzernen gekippt werden, wenn diese wirtschaftliche Nachteile nachweisen.

Die Verfahren der ICSID unterliegen der Geheimhaltung, sind intransparent und widersprechen damit der Rechtssprechung in demokratischen Staaten. Selbst Bundestagsabgeordnete erhalten keine Auskünfte über die Inhalte der Schiedsgerichtsverfahren, sondern erfahren nur, dass Verfahren dort anhängig sind.

Der BBU sieht große Risiken für den Umweltschutz in den Urteilen der ICSID und verurteilt aktuell die Klage von Vattenfall aufs Schärfste. Der bundesweit tätige Verband sieht insgesamt den Umweltschutz, die demokratische Gesetzgebung und Rechtssprechung in Deutschland durch die Klagemöglichkeit ausländischer Konzerne vor der internationalen Schiedsstelle in Gefahr.

„Für Fracking-Verbote oder den sofortigen Atomausstieg sieht es nun in Deutschland noch düsterer aus, wenn richtungsweisende Entscheidungen der Politik mittels der ICSID unterlaufen werden können“ befürchtet Regina Ludewig vom BBU-Vorstand.

Der BBU fordert von der Bundesregierung die Kündigung dieser bilateralen Verträge und die Rückkehr zu transparenten Gerichtsverfahren. „In einer Bürgergesellschaft dürfen nicht Konzerne über Umweltbedrohung und gesundheitliche Gefährdungen der Bevölkerung bestimmen“, betont Regina Ludewig.


Pressemitteilung des BBU vom 18.04.2013.
http://www.bbu-online.de/presseerklaerungen/prmitteilungen/PR%202013/18.041.13.html

siehe auch: Schluss mit intransparenten und undemokratischen Konzern-Klagerechten!

- Gangster Wirtschaft -> Kapital- bzw Wirtschaftsfaschismus

- EU ermöglicht Konzernklagen gegen Umwelt- und Sozialgesetze ! => Jetzt Online Petition dagegen

Wer beherrscht die globale Ökonomie?

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